Hallo @all,
bin heute auf dieses Forum gestoßen und habe folgende Frage:
Meine KK hat mir Unterlagen zur Einnahmesituation geschickt, hab ich leider verspätet zurückgesandt. In der Zwischenzeit erfolgte Einstufung zum Höchstsatz, dieser Einstufung
habe ich wiedersprochen. Den letzten gültigen EKST-Bescheid übersandt, nun ergibt sich folgende Situation:
Ab September 2009 Einstufung für einen Monat aufgrund des letzten EKST-Bescheids,
danach sollen nach Höchstsatz Beträge erhoben werden, nicht zu verstehen.
Nun die Frage: Ist das rechtens ? Die KK kann doch nicht einen Monat so nach Steuerbescheid einstufen und folgende Monate dann anders?
Kennt jemand sich mit dieser Verfahrensweise aus?
Eigentlich war ich mit der TK bis jetzt immer zufrieden, aber nun?
Werde wieder Einspruch einlegen, weil mittlerweise eine Vollstreckung angekündigt wurde.
Wäre nett, wenn sich dazu jemand äußern könnte, ich steht echt auf dem Schlauch.
LG
KRL99
Einstufungsproblem durch Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Re: Einstufungsproblem durch Krankenkasse
Damit hast Du deine Mitwirkungspflicht, verletzt.KRL99 hat geschrieben:
hab ich leider verspätet zurückgesandt.
und Deine KK schoß dann mit der Kanone,
ist leider rechtens.
Auf Verlangen der KK sind die für Die Beitragsbemessung maßgeblichen Einnahmen nachzuweisen. Sofern und solange Einkommesnachweise nicht erbracht werden, sind monatliche beitragspflichtige Einnahmen in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen § 240 Abs.4 Satz 5 SGBV gilt entsprechend.
ein Widerspruch entbindet bedauerlicherweise nicht von der sofortigen Zahlungspflicht , da dieser keine aufschiebende Wirkung entfalten würde.
bleibt nur die Möglichkeit, mit der Kasse eine Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Gruß Bully