
Als Angestellte (in der TK pflichtversichert) arbeitet die Person X in der Elternzeit 2 Tage in der Woche teilweise im Homeoffice oder direkt in der Firma.
Nun bietet sich die Möglichkeit für eine Vertragsdauer von 3 Monaten für eine zweite Firma freiberuflich tätig zu sein. Und zwar für 1 Tag/pro Woche mit einem vereinbartem Stundensatz.
Wie sieht aktuell dann das Versicherungsverhältnis aus?
a) wie muss das Verhältnis der beiden Einkommen sein, damit die TK von einer nebenberuflichen Tätigkeit noch ausgehen muss?
b) WElche Rolle spielt hierbei das Arbeitszeitverhältnis/Aufkommen Angestellter/Freiberufler
c) Gibt es eine Grenze, bei welcher das nebenberufliche Einkommen überhaupt nicht zur Beitragsberechnung herangezogen wird
d) Wird die Zusatzprämie nur für den 3 monatigen Zeitraum von der TK eingefordert und ist dann wieder Schluß, wenn der Kasse dieser 3-Monatsvertrag als Beleg vorgelegt werden kann?
e) und als letzte Frage
wenn über das ganze Jahr verteilt verschiedene Nebentätigkeiten sich ergeben könnten, wobei das jeweilige Zusatz-Einkommen verschieden hoch ausfallen kann (aber immer wesentlich niedriger als das Angestellteneinkommen), wie wird im voraus dann die Zusatzprämie für die TK festgelegt?
Würde mich freuen eine Hilfestellung zu erhalten.
Allen eine gute Nacht
