Hallo ich möchte mich vertraulich an Sie wenden.
Kurz zu meiner Person: Ich bin Student und bisher Familienversichert.
Seit Ende 2006 selbstständig (Kleinunternehmerregelung). Seit etwa Juni 2007 ist das Geschäft erfolgreich und 2008 Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung. Ein Abenteuer auf dass ich mich eingelassen habe um das Studium zu finanzieren weil ich kein Bafög erhielt und meine Eltern finanziell schlechter dastanden als auf dem Papier (sehr hohe laufende Kosten).
Nach einem sehr schlechten Sommergeschäft (auch Pause im Onlinegeschäft eingelegt und branchenspezifischer Rückgang) legt es jetzt wieder zu und erreicht aber etwa nur ein Drittel vom Vorjahresumsatz Monatsumsatz (und Ertrag).
Im großen und ganzen ist das Geschäft aber mittlerweile sehr stabil und es reicht um über die Runden zu kommen...
Da ich 2007 noch familienversichert war (der Steuerberater teilte mir mit ich solle mir keine Sorgen machen über Krankenkasse...) und auch Anfangs nicht mit so einem großen Erfolg gerechnet wurde blieb dies auch unangerührt.
Die AOK meldet sich aber jetzt zu Wort und hat die Beiträge auf etwa 400Euro im Montag festgelegt.
Außerdem fordert Sie in einer ersten Zahlungserinnerung 7598,92Euro plus 357,50Euro Säumniszuschläge für 5 Monate.
Was kann ich tun? Ich seh es ein dass ich Zahlungen leisten muss, aber doch nicht in dieser Höhe? Aktuell erwirtschafte ich einen Ertrag von etwa 1200 Euro
Existenzbedrohende Nachzahlungsforderung an AOK
Moderator: Czauderna
Ich habe mit einem RA telefoniert. Dieser hat mir die Auskunft erteilt er könnte prüfen ob ich aus der GKK nachträglich austreten kann und die entstandenen Unkosten übernehme. Das würde aber trotz Rechtschutz zunächst 357€ kosten.
Eine Inanspruchnahme der Kasse nach Mitteilung fand nicht statt und eine Beitrittserklärung meinerseits wurde auch nicht erbracht.
Nach Aussage von der AOK wäre das nicht möglich wegen einer Änderung in §5 Abs1 Nr 13 SGB??
Eine Stundung auf 3 Raten wäre aber möglich und Säumnischzuschläge in Höhe von etwa 360Euro würden mir erlassen wenn ich bis zum 15. mich bereit erkläre das zu tilgen...
Eine Inanspruchnahme der Kasse nach Mitteilung fand nicht statt und eine Beitrittserklärung meinerseits wurde auch nicht erbracht.
Nach Aussage von der AOK wäre das nicht möglich wegen einer Änderung in §5 Abs1 Nr 13 SGB??
Eine Stundung auf 3 Raten wäre aber möglich und Säumnischzuschläge in Höhe von etwa 360Euro würden mir erlassen wenn ich bis zum 15. mich bereit erkläre das zu tilgen...
Ich sehe nicht, wie ein nachträglicher Austritt aus der AOK möglich sein sollte. Ausnahme: Rückwirkende Versicherung in einer PKV, aber das geht maximal 2 Monate rückwirkend.
Ohne Anschlussversicherung bleibt die Versicherung bei der AOK bestehen (§ 5(1) Nr. 13 SGB 5), da für zuletzt gesetzlich Versicherte (und dazu zählt auch die Familienversicherung) seit April 2007 Versicherungspflicht besteht.
Die Beiträge für Selbständige schwanken stark von ca. 170 EUR (Beitrag für geringverdienene Selbständige-Mindestbemessung ca. 1250 EUR mtl.) bis hin zum Höchstsatz von rund 500 EUR. Die Beitragsforderung der AOK in Höhe von 400 EUR mtl. ist schon hoch - vielleicht besteht da noch etwas "Verhandlungsspielraum".
Übrigens haftet der Steuerberater bei Falschberatung, das gilt auch im Sozialversicherungsrecht.
Ohne Anschlussversicherung bleibt die Versicherung bei der AOK bestehen (§ 5(1) Nr. 13 SGB 5), da für zuletzt gesetzlich Versicherte (und dazu zählt auch die Familienversicherung) seit April 2007 Versicherungspflicht besteht.
Die Beiträge für Selbständige schwanken stark von ca. 170 EUR (Beitrag für geringverdienene Selbständige-Mindestbemessung ca. 1250 EUR mtl.) bis hin zum Höchstsatz von rund 500 EUR. Die Beitragsforderung der AOK in Höhe von 400 EUR mtl. ist schon hoch - vielleicht besteht da noch etwas "Verhandlungsspielraum".
Übrigens haftet der Steuerberater bei Falschberatung, das gilt auch im Sozialversicherungsrecht.
Rückwirkender Austritt
Meinst ein Austritt, der zurück wirkt ?
Gibt es nicht.
Gibt es nicht.