Existenzgründer!Wie hoch wird meine Krankenversicherung sein

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
mrymen
Beiträge: 199
Registriert: 17.03.2008, 13:19

Existenzgründer!Wie hoch wird meine Krankenversicherung sein

Beitrag von mrymen » 15.01.2011, 18:21

Hallo.
Ich möchte mich Selbständig machen.
War zuvor arbeitslos und mache dies über den Gründungszuschuss.
Erhalte vom Amt 300Euro für die Krankenversicherung.
Zur Zeit bin ich bei der BKK Mobil Oil versichert.
Möchte dort auch bleiben.
Habe gehört, eine freiwillige Versicherung kostet zwischen 300 und 500Euro pro Monat.
Aber wie wird das berechnet?
Bin 40 Jahre alt,single,ohne Kinder, wenig einkommen

Wer kann mir sagen, wie hoch wird meine freiwillige Versicherung sein?
Werde sicher im ersten Jahr sehr wenig verdienen.

Möchte diese Info hier, und noch nicht bei der Kasse anrufen.

Danke
sandra

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 15.01.2011, 19:54

Hallo,

das hängt vom Einzelfall ab.
Wie hoch ist denn der Gründungszuschuß (ohne die 300 €) und wie viel an Einnahmen (abzüglich Ausgaben) erwartest Du aus der Selbständigkeit?
Bit Du verheiratet? Wenn ja, wo ist der Ehegatte versichert?

Für Selbständige mit Gründungszuschuß gibt es auch eine niedrige Mindestbemessungsgrenze. 2010 waren das 1277,50 € und aus denen wurden dann die Beiträge ausgerechnet, wenn man nicht mehr an Einkommen hatte. Machte etwas über 200 € Krankenversicherungsbeitrag.

Im ersten Jahr wird der Beitrag nach dem geschätzten Einkommen ausgerechnet und mit dem ersten Steuerbescheid zurückgerechnet. Danach wird man immer nach dem letzten Steuerbescheid eingestuft. Sollte man sich also zu niedrig am Anfang einschätzen oder "hoch pokern", dann kommt nach einem Jahr die böse Nachzahlung.

Wie gesagt, um das mit dem Beitrag richtig einschätzen zu können, benötigt man mehr Infos.

Willst Du Dich denn mit Krankengeld absichern, oder ohne? Wenn mit, auch mit Wahlratif (früherer Eintritt oder gesetzlicher Anspruch ab 43. Tag?)

LG, Fee

Antworten