Familienversicherung möglich?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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josoja
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Familienversicherung möglich?

Beitrag von josoja » 24.09.2012, 13:41

Ich bin nicht sicher ob ich hier richtig bin, aber ich fang einfach mal an. Ich bin Harz IV-Empfängerin, mein Partner, mit dem ich jetzt 2 Jahre zusammen lebe, seit Februar Rentner, seine Rente fällt aber aufgrund langer Selbstständigkeit sehr gering aus. Deshalb bekommt er zusätzlich Grundsicherung im Alter. Wegen der Selbstständigkeit war er privat krankenversichert und kam auch nicht mehr in die gesetzliche zurück. Das heißt er ist im Basistarif einer PKV versichert was aber im Krankheitsfall recht kompliziert ist. Nun meine Frage: Ist in diesem Fall eine Familienversicherung möglich wenn wir heiraten? Ich freue mich auf baldige Antworten und danke euch im Voraus dafür.
LG Josoja

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.09.2012, 18:30

Gegenfrage:
wie hoch ist seine Rene (ohne eventuellen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung9

ist er noch selbstständig

hat er sonst noch Einnahmen, wenn ja welche und wie hoch
(mit dieser Frage meine ich nicht die Grundsicherung; die ist hier unbedeutend)


danach weitere Antwort

josoja
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Beitrag von josoja » 24.09.2012, 22:23

Wieso ist das alles von Bedeutung?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.09.2012, 22:31

Nun ja, er erhält Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII.

Früher im Bereich der guten alten Sozialhilfe gab es sogar vom Sozialhilfeträger eine Hochzeitsbeihilfe. Aber diese gibt es nicht mehr.

Wenn die Rente unterhalb von 375,00 Euro im Monat liegt (und sonst keine anderen Einkünfte als Grusi vorhanden sind), dann sollte einer Familienversicherung (kostenlos) nichts im Wege stehen.

Auf der anderen Seite verstehe ich eins noch nicht.

Zitat:
Das heißt er ist im Basistarif einer PKV versichert was aber im Krankheitsfall recht kompliziert ist.

Jenes verstehe ich derzeit noch nicht.

Der Basistarif ist im Bereich der PKV der einzigste Tarif, wo der Arzt, der Apotheker oder das Krankenhaus direkt mit der PKV abrechnen kann.

D.h., man muss hier noch nicht einmal in Vorleistung treten. Es ist vergleichbar mit einem Kassenpatient, der einfach nur seine Chipkarte abgibt. Leider ist diese Art der Abrechnung noch nicht weit verbreitet und alle tappen im dunkelen herum.

Teilweise muss man leider die Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker oder Krankenhäuser) immer mit der Nase druff stossen.

Es steht in den sog. Musterbindungen des Basistarif ( § 6 Abs. 4 MB BT). Hieraus ergibt sich das Recht.

Ich packe noch einen druff. Die PKV darf nocht nicht einmal an den Versicherungsnehmer selber löhnen, wenn kein Nachweis über die Bezahlung der Rechnung eingreicht wurde. Fehlt dieser Nachweis (bezahlte Rechnung), dann muss die PKV direkt an den Leistungserbringer löhnen.

josoja
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Beitrag von josoja » 24.09.2012, 23:18

"Teilweise muss man leider die Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker oder Krankenhäuser) immer mit der Nase druff stossen. "

...genau das scheint tatsächlich so und besonders hier im Osten wo wir nämlich leben. Irgendwie haben viele, auch Institutionen wie von dir genannt, noch nicht wirklich nen Plan. Da werden wir wohl mal deutlicher werden müssen, also wirklich mit der Nase druff.
Nun müssen wir dann wohl nur noch die AOK davon überzeugen, die ihn beim Versuch wieder in diesen Verein einzutreten abgewiesen hatte. Wir haben bei dem Kampf um die KV die Erfahrung gemacht, dass die hier nicht allzu kompetent sind, bzw. einfach keine Ahnung haben. Deshalb wollte ich mich auch erst mal selber informieren bevor ich die AOK damit überfordere. Danke für deine Erläuterungen, ich denke ich komme der Sache durchaus näher.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.09.2012, 07:51

josoja hat geschrieben:Wieso ist das alles von Bedeutung?
Nochmal zurüchk zu Heinrichs Frage wie hoch ist die Rente mehr als 375 €ß

Übt er die selbständige Tätgkeit nochaus und trägt sie überwiegend zum Lebensunterhalt bei?

Gruss.

jochen

heinrich
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Beitrag von heinrich » 25.09.2012, 17:49

Hallo josoja,

warum beantwortest Du meine Frage nicht.

Dann könnte man auch konkret eine Antwort geben.

Den Versuch , ihn in die gesetzliche Krankenkassen zu bekommen MUSSTE ja bislang scheitern, da ihr noch nicht verheiratet seid.

Daher stelle ich mir die Frage, wie Deine Antwort zu meiner Frage aussieht

und welche Frage ihr denn beim ersten Versuch ihn in die gesetzliche KK zu bekommen, tatsächlich gestellt habt.

josoja
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Beitrag von josoja » 27.09.2012, 00:48

Hallo Heinrich,
nun will ich aber endlich mal antworten. Eigentlich ist ja meine Frage schon von Rossi beantwortet worden. Die Rente sollte 375 € nicht übersteigen und da sie nicht mal 300 € beträgt, ist er auf alle Fälle drunter. Und nein er ist schon seit 2 Jahren nicht mehr selbstständig, er war wie ich Harz IV - Empfänger bis er im Februar die Altersrente erreicht hat. Sonstige Einkünfte existieren nicht. Ist deine Frage damit beantwortet? wenn nicht darfst du gerne weiterfragen. Bin für jede Antwort dankbar.
LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.09.2012, 07:47

Hallo,
dann dürfte ab dem Tag der Eheschliessung einer Familienversichewrung nichts im Wege stehen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.09.2012, 18:01

und wenn Du den Sachverhalt genau so der KK geschildert hast, dass Du dann heiraten würdest

DANN wird die Antwort sicherlich gewesen sein, dass eine
Familienversicherung möglich ist.


Wenn bei dieser Frage aber nichts von einer Heirat gesagt wurde, genau dann dürfte die KK gesagt haben, dass eine Versicherung NICHT möglich ist.

josoja
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Beitrag von josoja » 27.09.2012, 19:36

Genauso ist das, also damals war von Heirat noch keine Rede, somit haben wir nur versucht ihn in die GKV zurückzukriegen, was eben nicht möglich war. Jetzt wollte ich nur wissen ob es in diesem Falle geht. Das weiß ich jetzt und werde den entsprechenden Antrag stellen wenn es denn dann soweit ist. Danke an alle die mir geantwortet haben,
LG Josoja

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.09.2012, 08:34

dann hat die KK ja bisher alle Fragen von Dir richtig beantwortet.


Mit der nächsten Frage, ob denn, wenn geheiratet wird, und die Rente unterhalb 375 EUR liegt, wird die KK auch nicht überfordert sein.

Also: viel Glück bei allem

Rossi
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Beitrag von Rossi » 29.09.2012, 12:04

Wichtig dabei; sofort nach der Heirat die Familienversicherung bei der Kasse eintragen lassen.

Mit einer Bescheinigung der Kasse über das Bestehen der Familienversicherung sofort (innerhalb von 3 Monaten nach der Heirat) die PKV schriftlich kündigen. Dann muss die PKV den Vertrag ab Heirat beenden.

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