Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Ehemann ist bei mir als sog. "Minijobber" für 350,- € angestellt
und übt seit letztem Jahr ein Gewerbe als Fitneßtrainer aus.
2010 war das Einkommen daraus sehr gering wg. Start (seit April Gewinn
nur 750,- €).
Ich würde ihn nun gern halbtags anstellen, damit er gesetzlich versichert
ist. Er ist z. Zt. freiwillig versichert (Nachforderung der Kasse wurde schon
angekündigt wg. der angemeldeten Selbständigkeit)
Jetzt stellt sich die Frage, wie die Krankenkasse die Selbständigkeit
als Haupteinnahmequelle oder das Angestelltenverhältnis einstuft.
Es zeichnet sich ab, dass aus der Selbständigkeit ein höheres Einkommen
erzielt wird als aus dem Angestelltenverzeichnis, aber mit viel weniger
Arbeitsstunden.
Was ist also wichtiger: ein höheres Einkommen (Nettogehalt Angestellter
ca. 850,- ), Einnahme (Gewinn) aus Selbständigkeit ca. 1200,- €
oder die wöchentliche Arbeitszeit (als Angestellter ca. 18 Std., als
Selbständiger ca. 10 Std.) ? Vielen Dank für die Hilfe !
Frage wg. Einschätzung der Nebenberuflichlichkeit
Moderator: Czauderna