Hallo allerseits,
ich war bis vor 2 Jahren gesetzlich versichert und seitdem privat. Nun habe ich ein Angebot bekommen, neben der freiberuflichen Tätigkeit bei einer Firma einzusteigen, wo ich monatlich 500,- verdienen würde. Es ist mir nicht ganz klar, ob ich damit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet wäre. Jedenfalls könnte ich dann, soweit ich weiß, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, weil noch keine 10 Jahre vergangen sind, seitdem ich in die private gewechselt habe.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es wirklich bei den Beiträgen bleiben würde, die mein künftiger Arbeitgeber für mich an die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Den Großteil meiner Einnahmen würde ich nach wie vor durch meine freiberufliche Tätigkeit verdienen. Würde also die Krankenkasse am Jahresende sagen, dass meine Krankenversicherung über den Arbeitgeber nicht ausreichend ist und ich ziemlich viel Geld nachzahlen müsste?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Freiberufliche Tätigkeit + Job in der Gleitzone
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 04.05.2010, 11:01
Hallo,
bei dieser Konstellation ist entscheidend, ob die Selbständigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird:
wichtig sind hierbei wöchentliche Arbeitszeit, Einnahmehöhe und ob ggf. als Selbständiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.
(ggf. nähere Angaben für die Arbeitnehmertätigkeit und die selbständige Tätigkeit machen).
Wenn weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, besteht weiterhin die PKV. Nur in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ist man dann automatisch in der Sozialversicherung. An den Beiträgen in der PKV ändert sich durch die Arbeitnehmertätigkeit nichts.
Wenn die Selbständigkeit nur noch nebenberuflich ist (eher unwahrscheinlich), besteht ab Beginn der Arbeitnehmertätigkeit Versicherungspflicht in folgenden Sozialversicherungszweigen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Von einer "10-Jahresfrist" ist mir nichts bekannt. Ist es möglich, dass das Ende der "10-Jahresfrist" evtl. mit dem 55. Geburtstag zusammentrifft?
Ab dem 55. Geburtstag gilt die Konstellation mit der nebenberuflichen Selbständigkeit nicht mehr.
Absatz 3a: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Gruß
RHW
bei dieser Konstellation ist entscheidend, ob die Selbständigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird:
wichtig sind hierbei wöchentliche Arbeitszeit, Einnahmehöhe und ob ggf. als Selbständiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.
(ggf. nähere Angaben für die Arbeitnehmertätigkeit und die selbständige Tätigkeit machen).
Wenn weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, besteht weiterhin die PKV. Nur in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ist man dann automatisch in der Sozialversicherung. An den Beiträgen in der PKV ändert sich durch die Arbeitnehmertätigkeit nichts.
Wenn die Selbständigkeit nur noch nebenberuflich ist (eher unwahrscheinlich), besteht ab Beginn der Arbeitnehmertätigkeit Versicherungspflicht in folgenden Sozialversicherungszweigen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Von einer "10-Jahresfrist" ist mir nichts bekannt. Ist es möglich, dass das Ende der "10-Jahresfrist" evtl. mit dem 55. Geburtstag zusammentrifft?
Ab dem 55. Geburtstag gilt die Konstellation mit der nebenberuflichen Selbständigkeit nicht mehr.
Absatz 3a: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Gruß
RHW