Ich bin seit 09/2004 Selbstständig mein Krankenkassenbeitrag wurde damals anhand meines Existenzgründungszuschuss ermittelt, somit zahlte ich den Mindestsatz von ca 250€. Anfang 2007 reichte ich auf Wunsch der Versicherung den Einkommensteuerbescheid für 2005/06 ein. Mein Beitrag wurde danach angepasst und ich mußte minimal (300€ oder so)nachzahlen.
Den Steuerbescheid für 2007 habe ich erst vor kurzem gemacht und vom FA noch nicht wieder erhalten. Meine Umsätze sind ab 2007 aber drastisch gestiegen, das ich mit einem Beitrag von ca 450€ rechne und für 2008 sogar den Höchstsatz von ca 600€ (zur Zeit zahle ich 318€).
Meine Frage ist jetzt ob ich für 07/08 nachzahlen muß oder nicht?
Ich habe hier im Forum öfters gelesen, das neu errechnete Beiträge erst mit Wirkung für die Zukunft sind, sobald man schon mal einen Steurbescheid bei der Krankenkasse eingereicht hat. Was ich ja schon gemacht habe und den für 2007 werde ich auch einreichen sobald er mir vorliegt, also ist es nicht so das ich den Steuerbescheid erst mal in die Schublade gelegt habe, sondern direkt nach erhalt weiterleiten werde.
Sollte ich nachzahlen müßen sprechen wir hier ca von 7000€ für nothing.
Ich bitte um schnelle Antwort, damit ich wieder beruhigt schlafen kann oder auch nicht

Wenigstens weiß ich dann wo ich dran bin.
Evtl. könnt ihr mir auch die Höhe der Beiträge nennen für 32500brutto und für 47500brutto
Bin bei der BKK Essanelle versichert, falls das relevant sein sollte.
Danke im voraus
Gruß
Thomas