Freiwillig Gesetzlich Krankenvers.-Nachzahlen oder nicht

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Wobo21
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Freiwillig Gesetzlich Krankenvers.-Nachzahlen oder nicht

Beitrag von Wobo21 » 07.04.2009, 21:30

Hallo, ich bin neu hier und habe schon einige Beiträge gelesen die so ähnlich sind wie mein anliegen, aber leider nicht identisch.

Ich bin seit 09/2004 Selbstständig mein Krankenkassenbeitrag wurde damals anhand meines Existenzgründungszuschuss ermittelt, somit zahlte ich den Mindestsatz von ca 250€. Anfang 2007 reichte ich auf Wunsch der Versicherung den Einkommensteuerbescheid für 2005/06 ein. Mein Beitrag wurde danach angepasst und ich mußte minimal (300€ oder so)nachzahlen.
Den Steuerbescheid für 2007 habe ich erst vor kurzem gemacht und vom FA noch nicht wieder erhalten. Meine Umsätze sind ab 2007 aber drastisch gestiegen, das ich mit einem Beitrag von ca 450€ rechne und für 2008 sogar den Höchstsatz von ca 600€ (zur Zeit zahle ich 318€).

Meine Frage ist jetzt ob ich für 07/08 nachzahlen muß oder nicht?
Ich habe hier im Forum öfters gelesen, das neu errechnete Beiträge erst mit Wirkung für die Zukunft sind, sobald man schon mal einen Steurbescheid bei der Krankenkasse eingereicht hat. Was ich ja schon gemacht habe und den für 2007 werde ich auch einreichen sobald er mir vorliegt, also ist es nicht so das ich den Steuerbescheid erst mal in die Schublade gelegt habe, sondern direkt nach erhalt weiterleiten werde.

Sollte ich nachzahlen müßen sprechen wir hier ca von 7000€ für nothing.

Ich bitte um schnelle Antwort, damit ich wieder beruhigt schlafen kann oder auch nicht :roll:
Wenigstens weiß ich dann wo ich dran bin.

Evtl. könnt ihr mir auch die Höhe der Beiträge nennen für 32500brutto und für 47500brutto


Bin bei der BKK Essanelle versichert, falls das relevant sein sollte.


Danke im voraus

Gruß
Thomas

Rentner
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Beitrag von Rentner » 07.04.2009, 22:09

Nun nachzuzahlen ist grundsätzlich nicht notwendig, sofern der Bescheid nicht vorläufig erstellt wurde. Die Beitragsänderung ist immer erst für die Zukunft fällig.

Sofern du den Bescheid sofort der Kasse vorlegst, wird zum nächsten Monat der Beitrag angepaßt.

Die Berechnung erfolgt nach folgendem Muster:

Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit lt. Bescheid : 12 x 14,9% plus Pflegeversicherung (1,95% ohne und 2,20 % mit Kinderzuschlag)

Wobo21
Beiträge: 2
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Beitrag von Wobo21 » 07.04.2009, 22:37

Das hört sich schonmal gut an, was mich stört ist der vorläufige Bescheid. Ich weiß nicht ob der Bescheid vorläufig war oder nicht

Koulchen
Beiträge: 125
Registriert: 14.01.2009, 13:40

Beitrag von Koulchen » 15.04.2009, 15:11

Hallo Wobo21,

sobald der erste ESt-Bescheid für einen Zeitraum ab Beginn der Selbständigkeit bei der Kasse eingegangen ist, müssen sie einen verbindlichen Beitragsbescheid (nicht mehr nur vorläufig) rausschicken. Ab dann gibt es keine Nachzahlungen mehr, nur noch Beitragsanpassungen für die Zukunft, und zwar auf Grundlage des jeweils aktuellsten eingereichten Bescheids.

Aus diesem Grund würde ich mir mit der 2008er ESt-Erklärung auch noch ein bißchen Zeit lassen, wenn das so ein gutes Jahr war, und möglichst schnell die 2009er nachschieben, falls dieses Jahr deutlich schlechter ausfallen sollte. Konkret: Steuererklärung 2008 erst Ende 2009 vom Steuerberater erstellen lassen, Steuererklärung 2009 (sofern deutlich weniger Einkommen) gleich Anfang 2010 einreichen. Das ist die einzige Möglichkeit, da irgendetwas zu steuern, weil es beim ESt-Bescheid nicht auf den Zeitpunkt des Einreichens ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der Ausstellung durch das Finanzamt.

Viele Grüße
Koulchen

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