Freiwillig in GV - welches Einkommen angeben?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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guterwolf
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Freiwillig in GV - welches Einkommen angeben?

Beitrag von guterwolf » 05.05.2009, 14:59

Hallo

ich beginne ab 18.05. als Freiberufler zu arbeiten. Aufträge bekomme ich vermittelt (den ersten über 2 Wochen habe ich schon). Nun weiß ich aber nicht, ob ich permanent 4 Wochen pro Monat arbeite oder z.B. nur 2 oder 3.
Mein Einkommen während der Arbeit ist festgelegt, d.h. ich weiß, was ich einnehme.
PV kommt für mich wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht infrage (zu teuer).
Für mich stellt sich nun die Frage welches Einkommen ich als Grundlage bei der GV angebe. Bekomme ich 2500 € im Monat gehen davon ja meine Unkosten ab, dann müsste ich doch eigentlich den Betrag vor Steuer angeben?

Was ich noch nicht so ganz verstehe:

wenn sich nach der Steuererklärung herausstellt, dass ich zu niedrig angesetzt habe - dann muss ich nachzahlen? Wie wird das dann berechnet?

Und wenn ich zu hoch angegeben habe? Bekomme ich dann einen Teil meiner Beiträge zurück?

Ich erhalte einen Gründungszuschuss von der Arge, dieser muss als Einkommen mit angegeben werden? Und wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Gehört das auch dazu?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Danke.

Gruß
guterwolf :wink:

guterwolf
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Beitrag von guterwolf » 06.05.2009, 14:09

Hallo

kann mir denn keiner auf meine Frage antworten??? :?

Gruß

Rentner
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Beitrag von Rentner » 08.05.2009, 11:58

Die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder erfolgt bei erstmals beginnender Selbstständigkeit mit Vorbehalt.

D.h. wenn du jetzt 2.500 € angibst, wird nach Erhalt des ersten Steuerbescheides eine Nachberechnung erfolgen, da der Bescheid immer vorbehaltlich erfolgen wird. In der Konsequenz heißt dies, daß es auch eine Rückzahlung geben muß.

Sinnvollerweise solltest du die Angaben zu deinen Gunsten machen, allerdings die Nachzahlung dann berücksichtigen.

guterwolf
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Beitrag von guterwolf » 09.05.2009, 13:50

Hallo

danke erst mal.

Die Nachzahlung berechnet sich dann aus der Differenz, richtig?
d.h. ich habe 2000 angegeben und hinterher sind es 2500 muss ich für 500 nachzahlen und das auf den Monat gesehen?

Und wenn ich nun zuviel bezahlt habe? Wenn der Gewinn letztendlich weniger ist - bekomme ich dann entsprechend zurück?
Die Dame von der KK sagte: nein, was ich verwirrend finde und ungerecht.
Es wäre dann so, dass der neue Beitrag von dem neuen ermittelten Betrag zu zahlen ist, aber keine Rückzahlung erfolgt.

:?

Rentner
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Beitrag von Rentner » 10.05.2009, 11:58

Nun, wenn die Kasse nicht zurück zahlen will, dann einfach das Einkommen so angeben, daß es nichts zurück zu zahlen gibt. Konsequenzen hat dies keine.

Die Nachzahlung erfolgt natürlich nur aus der Differenz, in deinem Beispiel dann aus 500 €.

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