hallo zusammen!
seit beendigung meines studiums bin ich zum mindestbeitrag in der gesetzlichen freiwillig versichert. im frühjahr 2008 habe ich beim finanzamt eine unternehmerische tätigkeit (als freiberuflerin) gemeldet.
seit dieser anmeldung habe ich -aus verschiedenen gründen- bis dato allerdings keinerlei einkünfte erziehlt und die freiwillige versicherung zum mindestbeitrag "weiterlaufen lassen"...
nun will ich mich - da aufträge anstehen / einkünfte erzielt werden - bei meiner krankenkasse als hauptberuflich-selbständig tätige ummelden.
nun meine frage:
hätte ich diese ummeldung schon zum zeitpunkt der anmeldung meiner freiberuflichen tätigkeit beim finanzamt vornehmen müssen?
war/ist mein vorgehen unrechtmäßig und droht eine nachzahlung von beiträgen?
grüße dolly
freiwillig versichert trotz selbst. tätigkeit - folgen?
Moderator: Czauderna
Ja, da die Tätigkeit als hauptberuflich Selbstständige aus der Mindestbemessung von 1863 € pro Monat erfolgen muß, d.h. mindest aus diesem Beitrag die Beiträge berechnet werden, unabhängig davon ob der Verdienst niedriger ist.
Der Nachweis der Selbstständigkeit dürfte der Kasse bei Freiberuflern allerdings schwer fallen.
Der Nachweis der Selbstständigkeit dürfte der Kasse bei Freiberuflern allerdings schwer fallen.