Hallo,
ich habe ff Frage:
Gibt es Fristen für endgültige Beitragsbescheide/ Beitragsnachforderungen?
Ich bin seit 2008 selbstständig, mit Gründungszuschuss, bekam für 2008 und 2009 vorläufige Beitragsbescheide von meiner Krankenkasse, Anfang 2010 habe ich meinen Steuerbescheid von 2008 und Ende 2010 meinen Steuerbescheid von 2009 eingereicht. Wurde vor ein paar Wochen wieder aufgefordert, meinen letzten Steuerbescheid vorzulegen. Da hab ich halt 2009 noch mal geschickt, darauf ein Anruf, 2008 würde auch noch fehlen. Gutmütig wie ich bin, hab ich den auch noch mal geschickt.
Jetzt kommt ein Beitragsbescheid mit einer Nachforderung für 08 und 09. Hätte ich jetzt normal so hingenommen, denn ich hatte ja aufgrund zu Recht vorläufiger Bescheide zuwenig gezahlt.
Aber zwei Sätze aus dem Schreibens lassen mich stutzen. Erstens wird mir unterstellt, ich hätte erst jetzt die Bescheide vorgelegt, zweitens wird argumentiert, die Beitragseinstufung hätte nicht korrigiert werden können, weil die KK auf der Grundlage dieser Versicherungszeit Barleistungen erbracht habe. Letzteres trifft auch nicht zu.
Sind die bloß doof oder haben die tatsächlich eine Frist versäumt, und ich müsste gar nicht zahlen?
Was mich auch interessieren würde, wie wird das Einkommen berechnet? Gründungszuschuss minus 300 € + Gewinn + Kapitalerträge mit oder ohne Sparerfreibetrag? Egal wie ich rechne, es stimmt nie mit dem Betrag der KK überein.
Jetzt schon danke für's Lesen und Antworten...
Felli
Gibt es Fristen für Beitragsnachforderungen?
Moderator: Czauderna
Re: Gibt es Fristen für Beitragsnachforderungen?
Hallo,Felli hat geschrieben:Hallo,
ich habe ff Frage:
Gibt es Fristen für endgültige Beitragsbescheide/ Beitragsnachforderungen?
Ich bin seit 2008 selbstständig, mit Gründungszuschuss, bekam für 2008 und 2009 vorläufige Beitragsbescheide von meiner Krankenkasse, Anfang 2010 habe ich meinen Steuerbescheid von 2008 und Ende 2010 meinen Steuerbescheid von 2009 eingereicht. Wurde vor ein paar Wochen wieder aufgefordert, meinen letzten Steuerbescheid vorzulegen. Da hab ich halt 2009 noch mal geschickt, darauf ein Anruf, 2008 würde auch noch fehlen. Gutmütig wie ich bin, hab ich den auch noch mal geschickt.
Jetzt kommt ein Beitragsbescheid mit einer Nachforderung für 08 und 09. Hätte ich jetzt normal so hingenommen, denn ich hatte ja aufgrund zu Recht vorläufiger Bescheide zu wenig gezahlt.
Aber zwei Sätze aus dem Schreibens lassen mich stutzen. Erstens wird mir unterstellt, ich hätte erst jetzt die Bescheide vorgelegt, zweitens wird argumentiert, die Beitragseinstufung hätte nicht korrigiert werden können, weil die KK auf der Grundlage dieser Versicherungszeit Barleistungen erbracht habe. Letzteres trifft auch nicht zu.
Sind die bloß doof oder haben die tatsächlich eine Frist versäumt, und ich müsste gar nicht zahlen?
Was mich auch interessieren würde, wie wird das Einkommen berechnet? Gründungszuschuss minus 300 € + Gewinn + Kapitalerträge mit oder ohne Sparerfreibetrag? Egal wie ich rechne, es stimmt nie mit dem Betrag der KK überein.
Jetzt schon danke für's Lesen und Antworten...
Felli
grundsätzlich verjähren die Beiträge aus 2008 am 31.12.2012.
Insofern kann die Kasse hier eine Nachforderung stellen.
was mir allerdings zu denken gibt ist dass die Kasse den Ersteingang der Einkommensteuerbescheide von 2008 und 2009 nicht verzeichnen kann.
Ich kann hier wieder nur aus eigener Praxis berichten - wenn uns ein solcher
Einkommensnachweis fehlt, dann sind wir aber sehr schnell hinterher, d.h.
in diesem Falle hätten wir spätestens ab Mitte 2009 auf die Einreichung des Bescheids von 2008 gedrängt bzw. hätten regelmäßig nachgefragt wann damit zu rechnen ist. Handelt es sich bei der Einstufung für 2008 um eine
vorläufige Einstufung dann ist die rückwirkende Umstufung ein normaler Vorgang.
Nur bei endgültigen Einstufungen wird der eingereichte Steuerbescheid (wenn er direkt nach Erstellung auch der Kasse vorgelegt wird) für die Zukunft zugrunde gelegt, eben bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheids, usw., usw.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die Antwort.
Inzwischen hat mich der freundliche Herr von der Kasse zurückgerufen. Ihm seien bloß die falschen Textbausteine ins Schreiben gerutscht :;)?:. Und bei Kapitaleinkünften rechnet die Kasse anstelle der 801 € Sparerfreibetrag 51 € Freibetrag. Dann hat wohl alles so seine Richtigkeit.
Viele Grüße
Felli
danke für die Antwort.
Inzwischen hat mich der freundliche Herr von der Kasse zurückgerufen. Ihm seien bloß die falschen Textbausteine ins Schreiben gerutscht :;)?:. Und bei Kapitaleinkünften rechnet die Kasse anstelle der 801 € Sparerfreibetrag 51 € Freibetrag. Dann hat wohl alles so seine Richtigkeit.
Viele Grüße
Felli