GKV oder PKV?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Lamerdin
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GKV oder PKV?

Beitrag von Lamerdin » 19.11.2011, 19:40

Hallo,

habe einen sehr komplizierten Vorgang zu klären, da ich das Dickicht an Informationen in meinem selbstverschuldeten Fall alleine nicht mehr durchsschaue.
Ich bin seit Jahren angestellt mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit /Woche, habe aber seit 2010 eine vom Arbeitgeber genehmigte zunehmend gewinnbringende serlbstständige Arbeit, die inzwischen sowohl zeitlich als auch finanziell den weitaus größeren Raum bei mir einnimmt.
Ich wäre also mit Sicherheit schon in 2010 als hauptberuflich selbstständig eingestuft worden, hätte ich meine selbstständigen Einkünfte ordnungsgemäß gleich der KK gemeldet. Mir war allerdings die Dringlichkeit dieses Umstandes damals nicht bewußt, weswegen ich bis heute nicht als selbsständig eingestuft bin und offensichtlich auch zu wenig Beiträge bezahlt habe. Die Meldung habe ich jetzt nachgeholt und rechne mit einer Nachforderung der KK, aber:

Darüber hinaus habe ich nach meine Informationen nun nicht mehr die Möglichkeit, mich freiwillig dort weiter zu versichern, da dies angeblich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Selbstständigkeit bzw, des Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze bei der KK hätte beantragt werden müssen. Ist das richtig? Dann wäre ich durch diesen Umstand auch raus aus der GKV.

Wäre dann nicht die Private KK verpflichtet mich aufzunehmen? Ich erziele die erforderlichen Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit, bin aber immer noch pflichtversichert.

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.11.2011, 12:09

Hallo,
es könnte in der Praxis so ablaufen -
1. Meldung an die Kasse, dass seit 2010 eine selbstständige Tätigkeit zusätzlich
zur Angestelltentätigkeit ausgeübt wird.
2. Die Krankenkasse fragt nach den Einzelheiten zu dieser Tätigkeit, z.B.
Einkommen und wöchentliche Arbeitszeit.
3. Die Kasse stellt fest dass ab 2010 eine hauptberufliche Selbständigkeit vor-
liegt welche rückwirkend zum Wegfall der Krankenversicherungspflicht als
Arbeitnehmer führt.
4. Die Kasse übersendet eine Beitragsbescheid mit der entsprechenden Nach-
-forderung, bei der wahrscheinlich die bereits gezahlten Beiträge als
Arbeitnehmer berücksichtigt wurden.
5. Ein Wechsel in die PKV ist unter Einhalt der Kündigungsfrist (Ende der
Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der
schriftlichen Kündigung) möglich - rückwirkend geht da nichts mehr.

Gruss
Czauderna

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