Ein junger Unternehmer (beratende Tätigkeit als Coach) bezieht Gründungszuschuss.
Während des Förderzeitraums kann er 5 Monate lang eine Schwangerschaftsvertretung (15 stunden pro Woche) übernehmen. DieTätigkeit entspricht auch seiner freiberuflichen Tätigkeit als Berater. Dem Auftraggeber ist es egal, ob er ihn sozialversicherungspflichtig anstellt oder den Betrag, den das kosten würde (also inkl. Arbeitgeberkosten) an den Freiberufler auf Rechnung zahlt.
Welche Variante ist machbar und günstiger für den Freiberufler?
Da es nur 15 Stunden pro Woche sind (und damit weniger als die freiberuflichen Stunden pro Woche ist es kein Problem von Seiten des Arbeitsamtes (schon geklärt).
Wie ist die Regelung bzgl. der Sozialversicherung im Angestelltenverhältnis?
D.h. wie erfolgt z.B. die Zahlung an die gesetzliche Krankenkasse? (Pflichtbeitrag für das Angestelltenverhältnis plus Beitrag für die selbstständige Tätigkeit?)
Für kompetente Infos dazu wäre ich dankbar - oder auch Hinweise, wo Antworten im Netz zu finden sind (schon gesurft, aber so richtig klar Antworten zu dem Fall habe ich noch nicht gefunden).
viele Grüße in dieses klasse Forum und vielen Dank !
Hündele
Gründungszuschuss plus sozialversicherungspfl. Tätigkeit
Moderator: Czauderna
Aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit unterbleibt der Abzug der Krankenkassenbeiträge in einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob (abgeführt werden weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteil). Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge führt der Arbeitgeber jedoch weiterhin ab.
Auch wenn der unmittelbare Abzug von Krankenkassenbeiträgen beim Arbeitgeber unterbleibt: Die Einnahmen aus dem Nebenjob sind grundsätzlich beitragspflichtig und führen in der Regel zu einem höheren Krankenkassenbeitrag (Ausnahme z.B.: Beitragsbemessungsgrenze überschritten oder PKV-versichert).
Auch wenn der unmittelbare Abzug von Krankenkassenbeiträgen beim Arbeitgeber unterbleibt: Die Einnahmen aus dem Nebenjob sind grundsätzlich beitragspflichtig und führen in der Regel zu einem höheren Krankenkassenbeitrag (Ausnahme z.B.: Beitragsbemessungsgrenze überschritten oder PKV-versichert).
Hallo Bodi,
vielen Dank für Deine Antwort. Das wusste ich gar nicht, dass es so eine Splittung gibt, der Sozialbeiträge, also Rente u Arbeitslosenvers. ja und GKV nein.
Würde der hypothetische Freiberufler in dem Fall vom Brutto- oder Nettolohn (also das was er dann als "Gewinn" auf dem Konto) hat seinen Krankenkassenbeitrag zahlen? Also:
a) Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit + Bruttolohn aus Nebenjob = Betrag, an dem GKV-Beitrag gemessen wird.
oder
b) Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit + Nettolohn aus Nebenjob = Betrag, an dem GKV-Beitrag gemessen wird?
viele Grüße und nochmal vielen Dank für Deine Input!
Hündele
vielen Dank für Deine Antwort. Das wusste ich gar nicht, dass es so eine Splittung gibt, der Sozialbeiträge, also Rente u Arbeitslosenvers. ja und GKV nein.
Würde der hypothetische Freiberufler in dem Fall vom Brutto- oder Nettolohn (also das was er dann als "Gewinn" auf dem Konto) hat seinen Krankenkassenbeitrag zahlen? Also:
a) Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit + Bruttolohn aus Nebenjob = Betrag, an dem GKV-Beitrag gemessen wird.
oder
b) Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit + Nettolohn aus Nebenjob = Betrag, an dem GKV-Beitrag gemessen wird?
viele Grüße und nochmal vielen Dank für Deine Input!
Hündele