Hallo zusammen,
ich bin derzeit familienversichert, da mein Einkommen kleiner als 350€ ist. Ich möchte gerne etwas mehr verdienen, bekomme aber von meiner KK (BKK Essanelle) immer nur Broschüren zugeschickt mit regulärer Versicherung für Selbständige.
Ich suche aber einen Tarif für nebenberuflich Selbständige - bin Hausfrau mit 2 Kindern und plane je Woche im Durchschnitt ca. 5-10 Stunden zu arbeiten. Wenn ich die 300€ Normaltarif löhnen soll kann ich es gleich sein lassen...
Welche KK bietet denn alternativ so einen Beitrag für Nebenberufliche an?
Vielen Dank,
Dice
haten jede GKV einen Tarif für nebenberuflich Selbständige?
Moderator: Czauderna
Ob noch eine nebenberufliche Selbständigkeit in Frage kommt, ist mit der Kasse zu klären. Alle gesetzlichen Kassen müssen sich an die gleichen Kriterien zur Abgrenzung nebenberuflicher/hauptberuflicher Selbständigkeit halten.
Eine Einstufung als hauptberuflich Selbständige führt grundsätzlich zu einer Mindestbemessung von rund 1850 EUR bzw. einem Beitrag von rund 300 EUR mtl.
Ausnahme ist der weiter auf ca. 200 EUR mtl. ermäßigte Beitrag für hauptberuflich Selbständige nach § 240(4) SGB 5.
Diesen Tarif gibt es nur auf Antrag. Er ist nach den gemeinsamen Richtlinien der Krankenkassen jedoch nicht möglich, wenn:
- die beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft (Ehe- oder Lebenspartner zählen also mit) 3.675 Euro erreichen oder
· die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt oder
· die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder
· das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt – also ca. 9.800 Euro.
Eine Einstufung als hauptberuflich Selbständige führt grundsätzlich zu einer Mindestbemessung von rund 1850 EUR bzw. einem Beitrag von rund 300 EUR mtl.
Ausnahme ist der weiter auf ca. 200 EUR mtl. ermäßigte Beitrag für hauptberuflich Selbständige nach § 240(4) SGB 5.
Diesen Tarif gibt es nur auf Antrag. Er ist nach den gemeinsamen Richtlinien der Krankenkassen jedoch nicht möglich, wenn:
- die beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft (Ehe- oder Lebenspartner zählen also mit) 3.675 Euro erreichen oder
· die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt oder
· die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder
· das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt – also ca. 9.800 Euro.