Mir sind jetzt in der Praixs zwei Fälle untergekommen, wo ich nicht glauben will, dass sowas in Deutschland möglich ist.
Versicherte 50 Jahre seit 20 Jahren bei der Mutter als Hausangestellte mit einem Gehalt von 325.00 Euro pflichtversichert. Durch Zufall wird bekannt, dass Sie an einer großen GmbH Hauptgesellschafterin (mindestens 100 Arbeitnehmer) ist (genaue Zahlen der Anteile hab ich nicht, gehen wir mal von mindestens 50% aus). Lt. Einkommen-steuerbescheiden 2008 und 2009 hat Sie so ca. 20.000 - 40.000 Euro aus Gewerbebetrieb und nochmals so viel aus Vermietung und Kapítaleinkünfte). Sie hat sonst mit der GmbH nichts zu tun!!
Nach unseren Fachleuten und dem was ich bisher nachlesen konnte, ist an der Versicherungpflicht nichts zu machen. Eine hauptberufliche Selbständige Tätigkeit liegt nicht vor.
Ausser die bisherige Versicherungspflichtige Beschäftigung prüfen zu lassen, aber lassen wir das mal aussen vor.
Der andere Fall war ähnlich gelagert.
Gibts da keine Möglichkeit? Irgendein Urteil, Besprechungsergebnis oder so?
Wenn nicht, wird es Zeit, dass der Gesetzgeber mal über die beitragspflichtigen Einnahmen für Alle nachdenkt. Also auch Beiträge auf alle Einnahmen. Dafür sollte dann der Beitragssatz runter gehen.
