Krankengeld aus WT für Selbständige nach § 53 Abs. 6 SGB 5

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Gast

Krankengeld aus WT für Selbständige nach § 53 Abs. 6 SGB 5

Beitrag von Gast » 20.06.2011, 15:00

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bezug von Krankengeld aus einem Wahltarif für Selbständige nach § 53 Abs. 6 SGB 5.

Bei einem derartigen Wahltarif wird im Falle der Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls ab der 3. bis Ende der 6. Woche Krankengeld gezahlt.

Müssen in dieser Zeit des Bezugs von Krankengeld aus dem Wahltarif
Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden oder ist man von Beiträgen befreit?

Wer zahlt in der oben genannten Zeit die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Grüße - charles

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 20.06.2011, 21:23

hallo,

Du kürzt den Wahltarif so schön mit WT ab und nennst die gestzliche Vorschrift.

Bist Du ein Kollege (unabhängig von der KK) ???.


Zu Deiner Frage.

Prämien (es heißt nicht Beiträge) zum WT sind weiter zu zahlen, auch bei Bezug des WT-Krankengeld (bis Ende 6. Woche) und auch beim Bezug des Options-Krankengeldes ab 7. Woche.

Zu den Beiträge zur KV und PV (hier meine ich jetzt nicht mehr die Prämie)
sollten man auch bedenken, dass beim Bezug von Krankengeld nicht immer gänzlich Beitragsfreiheit besteht.

Andere Einnahmen als das Arbeitseinkommen wie z.B. Vermietung und Verpachtung unterliegen auch beim KG-Bezug weiter der Beitragspflicht.


Ferner ist die fiktive Aufstockung zur Mindeststufe weiter mit Beiträge zu belegen, wenn das Arbeitseinkommen unterhalb der Mindeststufe liegt.

Gast

Sozialversicherungsbeiträge während des WT-Krankengeldes

Beitrag von Gast » 21.06.2011, 16:27

Hallo Heinrich,

vielen Dank für Deine Antwort. Nein, ich bin kein Berufskollege von Dir.


Ich glaube so ganz habe ich das immer noch nicht mit den Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von [b]WT-Krankengeld[/b] verstanden.

Die Prämie für den WT ist in jedem Fall weiter zu zahlen.
Ist man auch bei Bezug von WT-Krankengeld sowohl von den
Krankenkassenbeiträgen als auch zur Hälfte von Beiträgen zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung befreit?



Eine weitere Frage:

Wer zahlt [u]Verletztengeld[/u] oder Krankengeld bei Selbständigen, die keine Beiträge zu einer Berufsgenossenschaft (gesetzlichen Unfallversicherung) oder privaten Unfallversicherung gezahlt haben und in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld (aus dem Wahltarif nach § 53 Abs. 3 SGB 5) versichert sind?


Vielen Dank.

Grüße - charles

heinrich
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Beitrag von heinrich » 21.06.2011, 19:46

ok, jetzt erkenne ich, dass Du wohl nicht

die "normale Beitragsberechnung" meinst,

sondern die Beitragseinbehaltung aus der Leistung (Krankengeld, WT-KG oder Verletztengeld), weil Du jetzt von hälftigen Beiträgen sprichst.

Diese Frage würde ich bei "Krankengeld" einstellen.

Zur Frage, ob man Krankengeld aus einem Arbeitsunfall erhalten kann würde ich auch dort einstellen

oder sprich doch mit Deiner KK. Die müssen doch entscheiden. Im Netz kann doch jeder schreiben was er will.

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