Habe da mal eine wichtige und dringliche Frage. Folgende Situation:
Januar bis April 2009 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert ohne Anspruch auf Krankengeld
Mai 2009 bis Juni 2010 Verletztengeldbezug wegen Arbeitsunfall
August 2010 bis November 2010 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert MIT Anspruch auf Krankengeld.
Seit November 2010 arbeitsunfähig.
Bis heute kein Krankengeld erhalten, da strittig ob BG oder Krankenkasse zuständig. Nun will KK zahlen.
Steuerbescheid 2009 wurde jetzt erst durch Finanzamt erstellt und eingereicht.
Die Einnahmen aus 2009 wurden ausschliesslich in der Zeit von Januar bis April erzielt, da ab Mai nachweislich wg. Arbeitsunfall krank und Verletztengeldbezug.
Wie ist die Beitragseinstufung für 2010 (aufgrund derer ja das Krankengeld dann berechnet wird) vorzunehmen?
Muss die Krankenkasse die Einnahmen aus 2009 nicht auf die 4 Monate der Tätigkeit berechnen, weil in den anderen Monaten ja die BG die Beiträge auf das Verletztengeld zahlte und nachweislich AU bestand oder darf sie die gesamten Einnahmen auf die vollen 12 Monate umrechnen (womit ich dann ein wesentlich geringeres Einkommen hätte, was nicht den Tatsachen entsprach?
Oder ist für 2010 der Steuerbescheid aus 2008 zugrunde zu legen, weil der Bescheid für 2009 erst jetzt erstellt wurde?
Welche Grundlage muss hier sonst genommen werden um das Krankengeld zu berechnen, sodass es auch noch die Einkommensersatzfunktion erfüllt?
Gibt es Gesetzesgrundlagen oder Gerichtsurteile hierzu?
Hoffe ich habe mich verständlich ausdrücken können und irgendjemand kann mir helfen.
Bin für eine kurzfristige Antwort dankbar!
Krankengeld - Vorjahr wg. AU nur teilweise gearbeitet
Moderator: Czauderna
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Achja, noch etwas.
Im August 2010 wurde ich beitragsmäßig aufgrund der langen AU-Zeit vorerst fiktiv eingestuft und zunächst nicht aufgrund des Einkommens von 2008, da man es nach der langen Ausfallzeit fiktiv so gewertet hat, als hätte ich mich neu selbstständig gemacht und man kulanterweise davon ausging, dass ich nicht sofort so hohe Einnahmen haben würde.
Ausserdem wurde der Steuerbescheid für 2008 auch erst im September 2010 eingereicht.
Im August 2010 wurde ich beitragsmäßig aufgrund der langen AU-Zeit vorerst fiktiv eingestuft und zunächst nicht aufgrund des Einkommens von 2008, da man es nach der langen Ausfallzeit fiktiv so gewertet hat, als hätte ich mich neu selbstständig gemacht und man kulanterweise davon ausging, dass ich nicht sofort so hohe Einnahmen haben würde.
Ausserdem wurde der Steuerbescheid für 2008 auch erst im September 2010 eingereicht.
wurde für die "fiktive" Beitragseinstufung extra ein Vorauszahlungsbescheid eingereicht um dies zu erwirken.
und sag noch eines.
Was sagt denn Deine KK dazu, woraus denn jetzt die Beiträge zu berechnen sind ?
Ich kann Dir bereits jetzt schon sagen, dass dieser Fall höchsthöchsthöchst
selten ist.
Ich führe selbst ca. 1000 Selbstständige. Davon sind nuuuur 15 % ,also 150 mit Krankengeldanspruch versichert.
Von den 150 sind nur ca. 5-10 Kunden als Existenzgründer MIT Krankengeldanspruch versichert.
Und von diesen (derzeit) 5-10 Existenzgründern ist bislang in all den Jahren nur 1 (in Worten : ein) Kunde so lange krank geworden, dass er Krankengeld beansprucht hatte. Und dies war vor ca. 1 Monat der Fall.
Es war aber ein richtiger Existenzgründer. Die Einstufung der Beitgräge erfolgte nach einer gewissenhaften Schätzung. Es hatte noch keinen STeuerbescheid gegeben. Das Krankengeld wurde dann auch nach der Schätzung für die Beiträge berechnet.
und sag noch eines.
Was sagt denn Deine KK dazu, woraus denn jetzt die Beiträge zu berechnen sind ?
Ich kann Dir bereits jetzt schon sagen, dass dieser Fall höchsthöchsthöchst
selten ist.
Ich führe selbst ca. 1000 Selbstständige. Davon sind nuuuur 15 % ,also 150 mit Krankengeldanspruch versichert.
Von den 150 sind nur ca. 5-10 Kunden als Existenzgründer MIT Krankengeldanspruch versichert.
Und von diesen (derzeit) 5-10 Existenzgründern ist bislang in all den Jahren nur 1 (in Worten : ein) Kunde so lange krank geworden, dass er Krankengeld beansprucht hatte. Und dies war vor ca. 1 Monat der Fall.
Es war aber ein richtiger Existenzgründer. Die Einstufung der Beitgräge erfolgte nach einer gewissenhaften Schätzung. Es hatte noch keinen STeuerbescheid gegeben. Das Krankengeld wurde dann auch nach der Schätzung für die Beiträge berechnet.
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Was meinst Du genau mit Vorauszahlungsbescheid? Steuervorauszahlungsbescheid gab es noch nicht. Man hat sich bei der Beitragseinstufung vorerst nach dem Einkommens-Fragebogen gerichtet, in dem ich fiktiv erstmal 1500 EUR angegeben habe, da ich ja noch nicht wußte, wie sich das Einkommen entwickeln würde und auch noch kein Bescheid für 2009 vorlag.
Nun will man wohl die Einstufung auf Grundlage des Steuerbescheids von 2009 vornehmen. Bevor ich diesen einreichte, hatte man mir gesagt, dass man die Einnahmen aus 2009 auch nur auf die 4 Monate berechnen würde. Offensichtlich ist man sich aber noch nicht sicher und es könnte auch passieren, dass man die Einnahmen auf 12 Monate umlegt und damit dann die Einstufung und das Krankengeld so niedrig wäre, dass es meinem Einkommen nicht im Ansatz entsprechen würde. Aber wie gesagt - bei der KK wissen die wohl auch noch nicht so genau, wie jetzt verfahren werden soll.
Deshalb frage ich ja nach der Rechtslage um vorher informiert zu sein. Es kann doch nicht sein, dass 8 Monate Verletztengeldbezug (wo ja auch Beiträge gezahlt wurden) unberücksichtigt bleiben?
Würde es denn nicht im Zweifel ausserdem auch ne Rolle spielen, dass der Steuerbescheid erst jetzt erstellt und eingereicht wurde? Darf die Beitragseinstufung aufgrund des Bescheides nicht eigentlich erst mit Wirkung für die Zukunft durchgeführt werden? Müsste man dann nicht vielleicht sogar auf 2008 zurückgreifen? (Einnahmen aus 2008 sind etwa gleich hoch wie 2009, wenn man dort die Einnahmen aus 4 Monaten hochkumulieren würde)
Nun will man wohl die Einstufung auf Grundlage des Steuerbescheids von 2009 vornehmen. Bevor ich diesen einreichte, hatte man mir gesagt, dass man die Einnahmen aus 2009 auch nur auf die 4 Monate berechnen würde. Offensichtlich ist man sich aber noch nicht sicher und es könnte auch passieren, dass man die Einnahmen auf 12 Monate umlegt und damit dann die Einstufung und das Krankengeld so niedrig wäre, dass es meinem Einkommen nicht im Ansatz entsprechen würde. Aber wie gesagt - bei der KK wissen die wohl auch noch nicht so genau, wie jetzt verfahren werden soll.
Deshalb frage ich ja nach der Rechtslage um vorher informiert zu sein. Es kann doch nicht sein, dass 8 Monate Verletztengeldbezug (wo ja auch Beiträge gezahlt wurden) unberücksichtigt bleiben?
Würde es denn nicht im Zweifel ausserdem auch ne Rolle spielen, dass der Steuerbescheid erst jetzt erstellt und eingereicht wurde? Darf die Beitragseinstufung aufgrund des Bescheides nicht eigentlich erst mit Wirkung für die Zukunft durchgeführt werden? Müsste man dann nicht vielleicht sogar auf 2008 zurückgreifen? (Einnahmen aus 2008 sind etwa gleich hoch wie 2009, wenn man dort die Einnahmen aus 4 Monaten hochkumulieren würde)