Krankenkasse verlangt ungerechtfertigt?? Beitragsrückstände

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Deutzose
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Krankenkasse verlangt ungerechtfertigt?? Beitragsrückstände

Beitrag von Deutzose » 07.06.2012, 13:37

Hallo,
ich bin hier im Forum neu.
Deswegen auch eine Kurzbeschreibung meinerselbst.



Habe hier schon etwas rumgeschaut aber nichts adäquates zu meinem Problem gefunden.



Hier nun meine Problembeschreibung so kurz wie möglich,

ich bin seit 3,5 Jahren selbständiger Elektromeister. Meine Krankenkassenbeiträge konnte ich bis 02/2010 ohne Probleme bezahlen, dann kam der finanzielle Einbruch, sowohl geschäftlich als auch privat durch die Arbeitslosigkeit meiner Frau. Die Beiträge konnte ich nicht mehr bezahlen.
Ich hatte bis Anfang 09/2011 keine Leistungen in Anspruch genommen, mußte aber dann aufgrund Krankheit einen Arztbesuch machen (1Tag).
5 Monate zuvor hatte ich die Selbständigkeit aufgegeben und war wieder angestellt. Ich ging also getreuen Glaubens als Angestellter zum Arzt.
Später stellte sich heraus das mein Arbeitgeber mich nicht angemeldet hatte,
ich habe Ihn auch verlassen wegen Unregelmäßigkeiten in vielen Bereichen (unter anderem kein Geld) und führte die Selbständigkeit weiter, ich mußte ja was essen. Ich blieb trotzdem auf der Suche nach einer festen Arbeit was gar nicht so einfach war bei meinem Alter (49). Hatte jedoch Erfolg und fand jetzt einen tollen Arbeitgeber denn ich aufgrund meiner vorigen Erfahrung diesmal auch hinsichtlich seiner Reputation prüfte. Arbeitsbeginn ist/ war jetzt im Juni

Vor 3 Wochen hat sich die IKK gemeldet und will von mir den kpl. Betrag seit 2010 bezahlt haben (ca. 8900,00). Eine Mahnung kam auch schon rein.
Jetzt hörte ich sogar von einer IKK Mitarbeiterin das ich wenn ichinnerhalb der selbständigkeit keine Leistungen in Anspruch nahm auch nichts nachzahlen muß aber aufgrund dieses einen Arztbesuches jetzt der volle Betrag fällig wäre.
Es war aber so das ich ja in dieser Zeit angestellt war, jedoch ohne Meldung durch meinen Arbeitgeber, was ich nicht wußte. Strafanzeige wurde durch mich wegen SV-Betrug gestellt. Es gibt auch Schreiben die Belegen das ich zum Zeitpunkt des Arztbesuches noch für Ihn tätig war. Dieser AG hat sich jedoch mittlerweile abgesetzt, m.W. zuerst in die Schweiz und dann nach Peru oder Chile, wie erwähnt wegen Unregelmäßigkeiten.
Also ein richtiges Dr...a.sch. SORRY.

Die IKK weiß über den Fall Bescheid beharrt aber stur auf "Ihr" Geld.
Mit der verbalen Begründung Sie hätten ja nichts von meinem AG gewußt.

Leistungsentzug wurde vorgenommen mit der Aufforderung die Kk-Karte zurückzusenden.

Bezahlen kann ich nicht. Den Gang zum Sozialamt wie es die Kk vorschlägt scheue ich da ich in meinem neuen Job eigentlich ein gutes Geld verdienen werde was ich auch benötige um meine in der selbständigkeit aufgehäuften Schulden zu bezahlen (hat viele gründe, ist aber auch eine andere Story).
Das Sozialamt wird aber nur den Verdienst sehen und dann Leistungen ablehnen.
Wenn die Kk pfändet brauche ich meinen neuen Job gar nicht erst anzutreten,
außerdem möchte ich meinen neuen AG nicht gleich mit einer Lohnpfändung brüskieren.

Auf eine Ratenzahlung könnte ich mich einigen aber der Beginn derselben wäre erst im Dezember da ich dann eine andere Sache von der Backe habe.


Jetzt ist meine Fragen

Kann ich gegen die Mahnung Widerspruch einlegen ??

Wie stehts mit Leistungen wenn ich wieder normal berufstätig bin ??

Ich sehe mich momentan abrutschen, kann mir noch nichtmal anwaltliche Hilfe leisten.


So das war viel für den Anfang.
Ich hoffe es wurde alles verstanden.
Die Gesamtstory ist nebenbei noch komplexer und begann vor 4Jahren in Kuwait. Vielleicht schreibe ich mal ein Buch, damit würde ich vielleicht sogar Geld verdienen. :)

Gruß
Uwe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.06.2012, 19:32

Hallo,
nun, das Ganze steht und fällt mit der Arbeitnehmertätigkeit und die beweise dafür.
Beweise wären ein Arbeitsvertrag, viel wichtiger aber noch einen Nachweis der Lohn-Gehaltsabrechnung, aus denen einwandfrei hervorgeht, dass Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzogen wurden. Können diese
Nachweise der Kasse nicht vorgelegt werden und hat der Arbeitgeber keinerlei Meldungen an die Kasse gemacht, geschweige denn die Beiträge abgeführt, dann
bleibt tatsächlich nur der Klageweg übrig.
Ich hatte in meiner Praxis einen ähnlichen Fall, da konnten aber die Unterlagen vorgelegt werden, der Arbeitgeber ausfindig gemacht werden und die Beiträge für den entsprechenden Zeitraum von diesem angefordert und per Vollstreckung eingetrieben werden. Der war allerdings noch "vorhanden".
Davon abhängig ist natürlich dann auch die "Weiterversicherung".
Gruss
Czauderna

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