Hallo,
ich hätte eine recht dringende Frage.
Ich werde demnächst auf selbständiger Basis per Honorarvertrag über zunächst monatlich 400 Euro arbeiten und habe zusätzlich einen Minijob, in dem ich ebenfalls 400 Euro monatlich verdiene. Da meine bisherige Krankenkasse voraussichtlich knapp 200 Euro an Beitrag von mir verlangen wird, werde ich versuchen, den Minijob etwas aufzustocken, um in die Gleitzone zu gelangen und dann über diesen Job krankenversichert zu sein, was für mich erheblich günstiger sein dürfte (von irgendwas muss man ja schließlich auch leben..).
Da ich langfristig über meine selbständige Tätigkeit natürlich gerne mehr einnehmen würde, frage ich mich, ab wann die Krankenkasse meine selbständige Tätigkeit als hauptberuflich einstufen würde und wie sich dies auf den Beitrag auswirken würde, also ab wann ich mich zusätzlich oder gar vollständig selbst versichern müsste.
Geht es dabei nach (absoluten) Wochenstunden, oder werden hierbei die beiden Tätigkeiten vom Zeitaufwand her verglichen? Oder geht es nach Einnahmen und falls ja, nach den Bruttoeinnahmen oder dem reinen Gewinn?
Ich wäre wirklich sehr sehr froh, wenn mich jemand in dieser Angelegenheit aufklären würde! Vielen Dank schon mal dafür!
Linda
Kriterien hauptberuflich/nebenberuflich selbständig?
Moderator: Czauderna
Die Definition der Krankenkassen ist:
"Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt“. Im Einzelfall entscheidet die Kasse.
Eine Einstufung als hauptberuflich selbständig hat zur Folge, dass der Beitrag gerade auch im Vergleich zu den fälligen Beiträgen bei einem Midijob stark steigt, weil die Kassen weitere Einkünfte zur Beitragsbemessung heranziehen und zudem Mindestbemessungen gelten.
Wenn das Einkommen (gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz) aus der selbstständigen Tätigkeit höher als das Entgelt aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist, wird gewöhnlich hauptberufliche Selbständigkeit unterstellt.
Weitere Infos gibt es zum Beispiel hier:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/hau ... aendig.htm
"Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt“. Im Einzelfall entscheidet die Kasse.
Eine Einstufung als hauptberuflich selbständig hat zur Folge, dass der Beitrag gerade auch im Vergleich zu den fälligen Beiträgen bei einem Midijob stark steigt, weil die Kassen weitere Einkünfte zur Beitragsbemessung heranziehen und zudem Mindestbemessungen gelten.
Wenn das Einkommen (gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz) aus der selbstständigen Tätigkeit höher als das Entgelt aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist, wird gewöhnlich hauptberufliche Selbständigkeit unterstellt.
Weitere Infos gibt es zum Beispiel hier:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/hau ... aendig.htm