Hallo, ich bin bereits seit Mitte 2008 freiberuflicher Designer und habe das neben dem Studium betrieben bzw. war studentisch Krankenversichert bei einer GKV. Das ändert sich jetzt und ich würde mich gerne über die KSK versichern. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass ich dann mit Nachzahlungen für die Renten- bzw. Pflegeversicherung und vielleicht auch Krankenversicherung rechnen muss.
Weil ich gelesen habe, wenn man in die KSK will, dann von Anfang an der Selbstständigkeit und das wenn man als Künstler eingestuft wird, dass eine Pflicht ist sich darüber zu versichern. ...oder ist das alles kein Problem?!
KSK Anmeldung nach Jahren der Selbstständigkeit
Moderator: Czauderna
Re: KSK Anmeldung nach Jahren der Selbstständigkeit
Hallo,Raein hat geschrieben:Allerdings habe ich die Befürchtung, dass ich dann mit Nachzahlungen für die Renten- bzw. Pflegeversicherung und vielleicht auch Krankenversicherung rechnen muss.
Deine Befürchtung ist unbegründet
Denn einen Versicherungsbeginn vor dem Tag der formlosen Anmeldung darf die KSK nicht feststellen.
Auch wenn Du schon seit 2008 frei tätig bist, kannst Du dich ohne Bedenken bei der KSK anmelden.
Rückwirkend werden keine Beiträge erhoben.
Gruß Bully
Danke für die Antwort. Also kann ich ohne Befürchtung in Antragsbogen angeben, das ich schon seit 2008 selbstständig tätig bin oder sollte ich lieber ab 2011 schreiben?
Aber ist es nicht so, wenn man als Künstler eingestuft wird, dann Verpflichtet ist von Anfang an der Selbstständigkeit über die KSK Versichert zu sein und wenn nicht, hat es vielleicht irgendwelche Konsequenzen?
Aber ist es nicht so, wenn man als Künstler eingestuft wird, dann Verpflichtet ist von Anfang an der Selbstständigkeit über die KSK Versichert zu sein und wenn nicht, hat es vielleicht irgendwelche Konsequenzen?
Also kann ich ohne Befürchtung in Antragsbogen angeben, das ich schon seit 2008 selbstständig tätig bin oder sollte ich lieber ab 2011 schreiben?
Gebe im Antrag 2008 an, da sonst die KSK eventuell nachfragen würde, das Ihr Info über einen anderen Beginn der Tätigkeit vorliegt,
und das verzögert nur den Bearbeitungszeitraum.
Aber ist es nicht so, wenn man als Künstler eingestuft wird, dann Verpflichtet ist von Anfang an der Selbstständigkeit über die KSK Versichert zu sein und wenn nicht, hat es vielleicht irgendwelche Konsequenzen?
Nein es hat keine Konsequenzen,
Gruß Bully
Gebe im Antrag 2008 an, da sonst die KSK eventuell nachfragen würde, das Ihr Info über einen anderen Beginn der Tätigkeit vorliegt,
und das verzögert nur den Bearbeitungszeitraum.
Aber ist es nicht so, wenn man als Künstler eingestuft wird, dann Verpflichtet ist von Anfang an der Selbstständigkeit über die KSK Versichert zu sein und wenn nicht, hat es vielleicht irgendwelche Konsequenzen?
Nein es hat keine Konsequenzen,
Gruß Bully