Minijob und Nebengewerbe

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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sunny32
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Minijob und Nebengewerbe

Beitrag von sunny32 » 23.07.2008, 20:09

Hallo und guten Abend!!!

Kurz zu meiner Situation: war bis Mai in der Familienversicherung über meinen Mann versichert und habe schon 2 Jahre ein Nebengewerbe mit ca. 100€ Einkommen monatlich, bekamen auch ALG II. Mit der BKK war alles geregelt über die Einkommensgrenze von 4140€ im Jahr. Nun habe ich aber im Juni einen Minijob 410€ also mit Abzüge angenommen und musste laut Lohnbüro in die Krankenkasse wechseln in der ich zuletzt selbst pflichtversichert war. Momentan glaube ich das das ein Fehler war!!!!!!!!!!!Meine neue Kasse habe ich noch nicht von meinem Nebengewebe informiert weil ich nicht weiß wie die darauf reagieren. Wie wird nun meine Krankenversicherung berechnet? Muss ich für mein Nebengewerbe auch Beiträge zahlen??Doch mein Minijob wird wohl nur bis Oktober gehen.Danach möchte ich nicht wieder Alg II beantragen da ich im März wieder anfangen kann zu arbeiten und wollte fragen ob die Krankenkasse von meinem Mann mich ab November so einfach wieder aufnimmt????

Meine Hauptfrage betrifft die Krankenkassenbeiträge ab Juni, wie wird meine Krankenkasse die Beiträge für beides berechnen?? Im Minijob arbeite ich 30 h in der Woche und bei der Kasse meines Mannes habe ich das Nebengewerbe mit weniger als 15 h in der Woche angegeben was auch so ist!!

Danke im voraus für eure Antworten!!!!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 24.07.2008, 12:30

Hallo,

ein Minijob mit 30 Stunden pro Woche? Und dafür ein Verdienst von 410,- EURO?

Das riecht für mich nach Sittenwidrigkeit und Betrug. Kann und will mir nicht vorstellen, dass das funktioniert.

Nichts für ungut.

Gruß

ratte1

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Agion
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Beitrag von Agion » 24.07.2008, 16:14

Hallo,
Nun habe ich aber im Juni einen Minijob 410€ also mit Abzüge angenommen und musste laut Lohnbüro in die Krankenkasse wechseln in der ich zuletzt selbst pflichtversichert war.
Bitte beachte hierbei, dass ab einem Einkommen von 400,01 € pro Monat kein Minijob sondern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Beiträge sind hieraus entsprechend der Gleitzonenregelung zu zahlen.

Der Wechsel in die Kasse, in der Du zuletzt versichert gewesen bist ist korrekt .... außer ..... der Zeitpunkt zu dem Du das letzte Mal Dein Wahlrecht ausgeübt hast ist mehr als 18 Moante zurück. In diesem Fall hättest Du ein neues Wahlrecht gehabt.
Meine neue Kasse habe ich noch nicht von meinem Nebengewebe informiert weil ich nicht weiß wie die darauf reagieren.
Musst Du auch nicht.
Wie wird nun meine Krankenversicherung berechnet? Muss ich für mein Nebengewerbe auch Beiträge zahlen??
Nein, Beiträge sind nur aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zu zahlen, solange diese überwiegt.
Doch mein Minijob wird wohl nur bis Oktober gehen.Danach möchte ich nicht wieder Alg II beantragen da ich im März wieder anfangen kann zu arbeiten und wollte fragen ob die Krankenkasse von meinem Mann mich ab November so einfach wieder aufnimmt????
Es ist für den Zeitpunkt ab 01.11. erneut ein Antrag auf Familienversicherung zu stellen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird eine weitere Familienversicherung auch kein Problem sein.


ein Minijob mit 30 Stunden pro Woche? Und dafür ein Verdienst von 410,- EURO?

Das riecht für mich nach Sittenwidrigkeit und Betrug. Kann und will mir nicht vorstellen, dass das funktioniert.
Hier stimme ich ratte1 voll zu. Du arbeitst nicht zufällig in der Firma Deines Mannes oder so?

Grüße, Agion

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