Liebe Mitglieder,
wer kann mir eine Frage zur Krankengeldbezugsdauer beantworten, die sich auf Mitglieder der Künstlersozialkasse bezieht?
Selbständige Künstler und Publizisten, die durch die Künstlersozialkasse in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, erhalten keine 6-wöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sofern sie nicht einen zusätzlichen Wahltarif abschließen (und auch dann erhalten sie nur 4 Wochen Entgeltfortzahlung).
Ich bin durch die Künstlersozialkasse sozialversichert und habe keinen zusätzlichen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen.
Deshalb erhalte ich im Krankheitsfall auch keine Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen AU.
Wie hoch ist in diesem Fall die Höchstbezugsdauer von Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb einer Blockfrist?
Eine Zeit der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber kann hier nicht als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet werden.
Erhalte ich daher tatsächlich maximal 78 Wochen Krankengeld oder nur 72 Wochen maximal wie ein Arbeitnehmer?
Viele Grüsse - charles1
Mitglied der Künstlersozialkasse-max. Krankengeldbezugsdauer
Moderator: Czauderna
Hallo,
die Bezugsdauer ist wie bei einem Arbeitnehmer, die ersten 6 Wochen werden dabei angerechnet, so dass die Krankenkasse 72 Wochen zahlen muss.
Da Du ja kein vorgezogenes Krankengeld ab 15 Tag gewählt hast, bei der KSK, bekommst Du Leistungen erst ab der 7. Woche.
Aber wirst Du als selbstständiger Künstler oder Publizist der einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, arbeitsunfähig krank, so richtet sich die Höhe Deines Krankengeldes, nicht nach dem Einkommen, das dem letzten Steuerbescheid entnommen ist, sondern nach dem Einkommen des vorhergehenden Kalenderjahres. Diese Berechnung entspricht - unabhängig von der Satzungsbestimmung der jeweiligen Krankenkasse - dem speziell für diese Personengruppe geltenden Recht und kann sich demnach von der Regelung unterscheiden, die für andere Selbstständige gilt.
BSG, Urteil vom 6. 11. 2008 - B 1 KR 35/ 07 R
http://lexetius.com/2008,3724
Gruß Bully
die Bezugsdauer ist wie bei einem Arbeitnehmer, die ersten 6 Wochen werden dabei angerechnet, so dass die Krankenkasse 72 Wochen zahlen muss.
Da Du ja kein vorgezogenes Krankengeld ab 15 Tag gewählt hast, bei der KSK, bekommst Du Leistungen erst ab der 7. Woche.
Aber wirst Du als selbstständiger Künstler oder Publizist der einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, arbeitsunfähig krank, so richtet sich die Höhe Deines Krankengeldes, nicht nach dem Einkommen, das dem letzten Steuerbescheid entnommen ist, sondern nach dem Einkommen des vorhergehenden Kalenderjahres. Diese Berechnung entspricht - unabhängig von der Satzungsbestimmung der jeweiligen Krankenkasse - dem speziell für diese Personengruppe geltenden Recht und kann sich demnach von der Regelung unterscheiden, die für andere Selbstständige gilt.
BSG, Urteil vom 6. 11. 2008 - B 1 KR 35/ 07 R
http://lexetius.com/2008,3724
Gruß Bully