toll das es solche Foren gibt. Ich hoffe das mir jemand weiterhlefen kann.

Mein Problem:
Ich bin nach dem Abitur zur Bundeswehr und habe diese nach 6 Jahren verlassen. Direkt im Anschluss habe ich mich selbstständig gemacht und war (bin somit privat versichert bei der LKH).
Nach nun 8 Jahren werde ich zum 01.01.2009 in ein Angestellten Verhältnis wechseln. (Super Job Angebot). Dort werde ich deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Laut Aussage der LKH werde ich somit Versicherungspflichtig und muss zurück in die GKV. HILFE, ich will nicht.
Meine Frage: Ist das wirklich so ? Ich bin doch schon seit 8 Jahren privat versichert. Oder liegt es daran, dass ich in meinem Berufsleben noch nie in der GKV war ? (Abzüglich der Eltern zeit natürlich).
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Viele Grüße
Patrick