Nachforderung der Krankenkasse, Nebenberuflich / Hauptberufl
Moderator: Czauderna
Nachforderung der Krankenkasse, Nebenberuflich / Hauptberufl
Hallo,
ich bin selbstständig und habe von meiner Krankenkasse eine Nachforderung der Krankenkassenbeträge für die Jahre 2005 und 2006 erhalten. Bisher war ich für den gesamten Zeitraum als nebenberuflich Selbsständiger eingestuft worden. Jetzt wird rückwirkend für bestimmte Monate eine hauptberufliche Tätigkeit angesetzt und somit eine Mindestberechnungsgrundlage von EUR 1811,25´(in 2005) bzw. 1837,50 (in 2006) für die Beiträge zugrunde gelegt.
Mein zuversteuerndes Einkommen betrug aus Krankheitsgründen im Jahr 2005 aber nur ca. EUR 11.000 und in 2006 ca. EUR 10000. Da ich von diesem Einkommen den Lebensunterhalt für mich und meinen jetzt 19 jährigen Sohn bestreiten musste, wurde ich teilweise von meinen Eltern finanziell unterstützt. Die Krankenkasse führt jetzt erstmalig an, dass für die Monate, in denen ich keine Unterstützung durch die Eltern erhalten hätte, von einer hauptberuflichen Tätigkeit auszugehen sei.
Ist der Bescheid der Krankenkasse korrekt (Einstufung monatsweise, Mindestbemessungsgrundlage)?
Für 2007 bin ich noch als nebenberuflich selbstständig eingestuft. Welche Faktoren muss ich erfüllen, dass ich diesen Status nicht verliere. Wo läge die Mindestbemessungsgrundlage, wenn ich in 2007 hauptberuflich selbstständig wäre?
Gruß,
ralf
ich bin selbstständig und habe von meiner Krankenkasse eine Nachforderung der Krankenkassenbeträge für die Jahre 2005 und 2006 erhalten. Bisher war ich für den gesamten Zeitraum als nebenberuflich Selbsständiger eingestuft worden. Jetzt wird rückwirkend für bestimmte Monate eine hauptberufliche Tätigkeit angesetzt und somit eine Mindestberechnungsgrundlage von EUR 1811,25´(in 2005) bzw. 1837,50 (in 2006) für die Beiträge zugrunde gelegt.
Mein zuversteuerndes Einkommen betrug aus Krankheitsgründen im Jahr 2005 aber nur ca. EUR 11.000 und in 2006 ca. EUR 10000. Da ich von diesem Einkommen den Lebensunterhalt für mich und meinen jetzt 19 jährigen Sohn bestreiten musste, wurde ich teilweise von meinen Eltern finanziell unterstützt. Die Krankenkasse führt jetzt erstmalig an, dass für die Monate, in denen ich keine Unterstützung durch die Eltern erhalten hätte, von einer hauptberuflichen Tätigkeit auszugehen sei.
Ist der Bescheid der Krankenkasse korrekt (Einstufung monatsweise, Mindestbemessungsgrundlage)?
Für 2007 bin ich noch als nebenberuflich selbstständig eingestuft. Welche Faktoren muss ich erfüllen, dass ich diesen Status nicht verliere. Wo läge die Mindestbemessungsgrundlage, wenn ich in 2007 hauptberuflich selbstständig wäre?
Gruß,
ralf
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wovon hast Du denn gelebt, als Deine Eltern Dich nicht unterstützt haben?
Ich empfehle Dir gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und zu argumentieren, dass die Unterstützung Deiner Eltern aufs jahr gerechnet gesehen werden muss. Lass es auf eine Klage ankommen, dawird man Dir ggf. einen Vergleich anbieten, der günstiger als der jetzige Bescheid ist.
Aber leg schon mal was Geld zurück - für den Fall der Fälle!
LG, Fee
wovon hast Du denn gelebt, als Deine Eltern Dich nicht unterstützt haben?
Ich empfehle Dir gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und zu argumentieren, dass die Unterstützung Deiner Eltern aufs jahr gerechnet gesehen werden muss. Lass es auf eine Klage ankommen, dawird man Dir ggf. einen Vergleich anbieten, der günstiger als der jetzige Bescheid ist.
Aber leg schon mal was Geld zurück - für den Fall der Fälle!
LG, Fee
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- Beiträge: 3
- Registriert: 08.09.2008, 12:29
Hallo allerseits ins Forum,
ich hänge mich mal an diesen Thread ran, weil meine Problematik ähnlich gelagert ist.
Ich bin ledig, habe 2 Kinder, lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. Wir sind beide in der GKV versichert, er als Angestellter, ich bisher als "sonstiges" Mitglied. Ich bin seit Jahren neben Kinderbetreuung und Haushaltsführung noch nebenher unregelmäßig freiberuflich tätig. Seit 2007 kommt noch eine tägliche Verantwortung als teilzeitliche Pflegeperson (14 h wöchentl.) für einen nahen Angehörigen dazu.
Nun möchte die KK im Zuge der jährlichen Beitragsermittlung aktuell prüfen, ob ich etwa als "hauptberuflich" selbständig eingestuft werden kann.
Meine Arbeitszeiten in der freiberuflichen Tätgigkeit betragen allerdings wöchentlich nicht mehr als 10 h. Das aus dieser Tätigkeit resultierende Einkommen ist sehr unregelmäßig, oft werden über mehrere Monate hinweg keine Honorare fällig, dann wieder in einem Monat auch mal 2 Honorare zugleich.
Der Einkommensteuerbescheid von 2006 weist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ca. 7700 Euro auf. Da das bei weitem nicht reicht, um den monatlichen Lebensunterhalt für mich und die Kinder zu bestreiten, werde ich regelmäßig monatlich durch meine Eltern und natürlich durch meinen Lebensgefährten finanziell unterstützt.
Wie wird die KK mich aufgrund dieser finanziellen Situation und der Lebensumstände nun insgesamt einstufen, hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig?
Bzw.: Wie muß ich der KK gegenüber meine Lebens- und Einkommenssituation darstellen, um weiterhin als nebenberuflich selbständig eingestuft werden zu können?
ich hänge mich mal an diesen Thread ran, weil meine Problematik ähnlich gelagert ist.
Ich bin ledig, habe 2 Kinder, lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. Wir sind beide in der GKV versichert, er als Angestellter, ich bisher als "sonstiges" Mitglied. Ich bin seit Jahren neben Kinderbetreuung und Haushaltsführung noch nebenher unregelmäßig freiberuflich tätig. Seit 2007 kommt noch eine tägliche Verantwortung als teilzeitliche Pflegeperson (14 h wöchentl.) für einen nahen Angehörigen dazu.
Nun möchte die KK im Zuge der jährlichen Beitragsermittlung aktuell prüfen, ob ich etwa als "hauptberuflich" selbständig eingestuft werden kann.
Meine Arbeitszeiten in der freiberuflichen Tätgigkeit betragen allerdings wöchentlich nicht mehr als 10 h. Das aus dieser Tätigkeit resultierende Einkommen ist sehr unregelmäßig, oft werden über mehrere Monate hinweg keine Honorare fällig, dann wieder in einem Monat auch mal 2 Honorare zugleich.
Der Einkommensteuerbescheid von 2006 weist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ca. 7700 Euro auf. Da das bei weitem nicht reicht, um den monatlichen Lebensunterhalt für mich und die Kinder zu bestreiten, werde ich regelmäßig monatlich durch meine Eltern und natürlich durch meinen Lebensgefährten finanziell unterstützt.
Wie wird die KK mich aufgrund dieser finanziellen Situation und der Lebensumstände nun insgesamt einstufen, hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig?
Bzw.: Wie muß ich der KK gegenüber meine Lebens- und Einkommenssituation darstellen, um weiterhin als nebenberuflich selbständig eingestuft werden zu können?
Hallo infosammlerin,
bei deinen Lebensumständen ist es eine eindeutige nebenberufliche Selbstständigkeit, die dein KK-Mitarbeiter auch so und nicht anders sehen kann.
an ralf,
hauptberuflich ist wer von der Selbstständigkeit lebt. Monatsweise hauptberuflich gibts eigentlich nicht. Nebenberuflch heißt, daß es noch eine hauptberufliche geben muß.
Auf alle Fälle Widerspruch einlegen - ich sehe gute Chancen
bei deinen Lebensumständen ist es eine eindeutige nebenberufliche Selbstständigkeit, die dein KK-Mitarbeiter auch so und nicht anders sehen kann.
an ralf,
hauptberuflich ist wer von der Selbstständigkeit lebt. Monatsweise hauptberuflich gibts eigentlich nicht. Nebenberuflch heißt, daß es noch eine hauptberufliche geben muß.
Auf alle Fälle Widerspruch einlegen - ich sehe gute Chancen
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- Beiträge: 3
- Registriert: 08.09.2008, 12:29
@Rentner: Vielen Dank für deine bestärkende Einschätzung. In der Zwischenzeit habe ich mal eine Anwältin konsultiert, die sieht das genauso und meint, man wird mich wieder als "sonstiges" Mitglied einstufen. Aber etwas bedeckt hielt sie sich doch, so war jedenfalls mein Gefühl.
Die KK zieht sich halt an der Bezeichnung "nebenberuflich" hoch. Ich habe ja keine "hauptberufliche" Beschäftigung in diesem Sinne, auch wenn ich mit den Kindern zusammen von den daraus resultierenden Einkünften nicht leben kann.
Und für eine "Selbständigkeit in geringfügigem Umfange" weist wiederum mein Einkommensteuerbescheid zuviel Jahreseinkommen aus.
Ich kann jetzt nur abwarten, was die KK antwortet. Bei negativem Bescheid werde ich in jedem Fall in Widerspruch gehen.
Gruß
die Infosammlerin
Die KK zieht sich halt an der Bezeichnung "nebenberuflich" hoch. Ich habe ja keine "hauptberufliche" Beschäftigung in diesem Sinne, auch wenn ich mit den Kindern zusammen von den daraus resultierenden Einkünften nicht leben kann.
Und für eine "Selbständigkeit in geringfügigem Umfange" weist wiederum mein Einkommensteuerbescheid zuviel Jahreseinkommen aus.
Ich kann jetzt nur abwarten, was die KK antwortet. Bei negativem Bescheid werde ich in jedem Fall in Widerspruch gehen.
Gruß
die Infosammlerin
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- Beiträge: 3
- Registriert: 08.09.2008, 12:29
Nachdem sich die KK mit meiner Einstufung offensichtlich diesmal viel Zeit gelassen hat (ging die vorigen Jahre deutlich schneller), ist jetzt die Beitragsmitteilung da.
Für die nächsten 12 Monate (vermutlich) werde ich weiterhin als "sonstiges Mitglied" eingestuft.
Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Allerdings denk ich schon mit leiser Besorgnis daran, was mich wohl 2009 erwarten wird, wenn das Thema wieder aktuell wird...
@matt: In der Hinsicht ist dein Hinweis auf den obigen Beitrag ganz interessant.
Für die nächsten 12 Monate (vermutlich) werde ich weiterhin als "sonstiges Mitglied" eingestuft.
Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Allerdings denk ich schon mit leiser Besorgnis daran, was mich wohl 2009 erwarten wird, wenn das Thema wieder aktuell wird...
@matt: In der Hinsicht ist dein Hinweis auf den obigen Beitrag ganz interessant.
kurze Idee sicher überdenkenswert
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre in Richtung auf Beantragung nach § 44 SGB 10 an die GKV auf Prüfung der Bescheide auch rückwirkend !
Rest hier:
http://www.krankenkassenforum.de/horren ... t1981.html
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