(nachträgliche) Aufnahme in Familienversicherung möglich?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Bernd B
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(nachträgliche) Aufnahme in Familienversicherung möglich?

Beitrag von Bernd B » 02.12.2013, 16:30

Hallo und ein grosses Lob an dieses Forum. Bin jetzt ein paar Stunden am schmöckern und es hat schon einiges Licht im mein Dunkel gebracht. Eine 100%ige Antwort auf meine Anliegen habe ich aber nicht gefunden, daher bitte ich um Eure Bewertung zu folgendem Sachverhalt.

Ich war nach dem Studium zeitlebens als Gewerbetreibender (GbR Gesellschafter) freiwillig in der GKV. In 2012 ist unser Hauptkunde abgesprungen, weshalb die GbR Ende 2013 aufgelöst wird tatsächlich aber schon in 2012 fast keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhielt.

Weil ich hoffte in 2013 als Freelancer Projekte an Land zu ziehen, zahle ich bislang brav meine Beiträge als hauptberuflich Selbständiger. Da facto bin ich es aber das ganze Jahr schon nicht mehr. Letztlich habe ich meine Zeit als Hausmann, in der Kinderbetreuung und mit Arbeiten am Haus verbracht. Als Einnahmen habe ich sicher weniger als 375 Euro pro Monat erzielt und mangels Aufträgen umgelegt aufs Jahr nicht mal eine 1 Stunde pro Woche für den Gewerbebetrieb aufgewendet. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich aus Ersparnissen und vom Gehalt meiner Frau. Ich bin zwar noch nicht am Verhungern, befinde mich aber derzeit in der paradoxen Situation, dass mein Krankenkassenbeitrag meine Einnahmen übersteigt. Dabei erfüllt der Sachverhalt aus meiner Sicht die Kriterien des §8 SGB IV und §10 SGB V.

Da ich über 20 Jahre Unternehmer war, ist mir klar, dass bei Gewerbetribenden gute und schlechte Jahre krankenkassentechnisch im nachhinein über die jeweils aktuelle Steuererklärung ausgeglichen werden. Was aber gilt für den Sachverhalt, dass sich der Status vom hauptberuflich Selbständigen zum nebenberuflich Selbständigen ggf. sogar mit Anspruch auf Familienversicherung ändert. Muß ich da auch auf den Steuerbescheid nächstes Jahr warten? Obwohl ich hier im Forum keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden habe vermute ich NEIN, denn im umgekehrten Fall (Bedingungen für Familienversicherung entfallen) müßte ich dass wohl auch sofort melden und nicht mit dem nächsten Steuerbescheid.

Habe ich die (aus meiner Sicht) in 2013 zu viel bezahlten Beiträge nun bereits verloren oder kann ich noch nachträglich in die Familienversicherung aufgenommen werden und die Beiträge ggf. zurückerhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.12.2013, 21:14

Hallo,
das ende der hauptberuflichen Selbständigkeit musst du der Kasse nachweisen können und auch deine Einkommensverhältnisse. Dann liegt es an der Kasse zu entscheiden ob sie dich ggf. rückwirkend in die Familienversicherung nimmt. Von hier aus ist das schwer zu beurteilen, kommt eben auch auf die Kasse an. Ich weiß nur, dass so etwas geht.
Du musst eben persönlich mit deiner Kasse Kontakt aufnehmen - erstmal nicht schrifltich oder per Telefon sondern persönlich.
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 02.12.2013, 21:26

@Bernd: Du meinst nicht nebenberuflich selbstständig sondern geringfügig selbstständig, für ersteres fehlt Dir ja die 1. Tätigkeit neben der die selbstständige Tätigkeit läuft.

I.d.R. richtet die Kasse die Familienversicherung erst mit Bekanntwerden ein, kann dies aber in Einzelfällen auch rückwirkend tun. Ideal wäre natürlich, Ihr beide seid in derselben Kasse. Wenn Du z.B. privat versichert bist, dann wird die private Versicherung eher keine Beiträge zurück erstatten.

Bei der Einkommensermittlung für die Grenze zur Familienversicherung bitte daran denken, dass Deine gesamten Einkünfte zählen, nicht nur die aus Gewerbebetrieb/selbstständiger Tätigkeit. Nein, auf den Steuerbescheid muss man dazu nicht warten.

Bernd B
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Beitrag von Bernd B » 03.12.2013, 19:17

@Czauderna: danke für den Tip mit dem "persönlichen Gepräch mit der Kasse". Wenn sich aus dem SGB kein verbindlicher Anspruch darauf ableiten läßt, ist das natürlich die beste Lösung.

@Poet: das hilft mir ein Stück weiter. Wie Du richtig schreibst, meinte ich natürlich _geringfügig_ selbständig und nicht nebenberuflich, da derzeit bei mir keine andere Berufstätigkeit vorliegt. Das bei mir als Selbständigem auch die Kapitalerträge mitzählen ist mir klar. Dies sollte kein Problem mehr sein, wir haben in jüngerer Zeit gebaut, dabei sind die Kapitalertragsbringer größtenteils abhanden gekommen...

Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, noch ein paar Monate den hohen Betrag zu entrichten und dann mit dem Steuerbescheid, der allein von den Zahlen klar ausweisen wird, dass in 2013 nur noch ein fünzugstel des bisherigen Umsatzes/Gewinns anfiel und somit logischerweise auch die Anzahl der Wochenarbeitsstunden gar nicht so hoch gewesen sein kann. Nur schließe ich aus Euren Antworten, dass es sich bei einer rückwirkenden Einstufung eher um eine Kulanzleistung handelt und nicht um einen Rechtsanspruch. Dann müßte ich so schnell wie möglich mit der Kasse verhandeln.

Gruß Bernd

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.12.2013, 19:34

Ich denke mal, wenn ihr beide bei einer Kasse seid, ist die rückwirkende Änderung kein Problem. An den Finanzen ändert sich für die Kasse dadurch nichts. Bei zwei verschiedenen Kassen wird es komplizierter, weil da ja ggf. noch Leistungen nachgefordert bzw. erstattet werden müssen. Und dann ist natürlich noch wichtig zu wissen, was die Satzung deiner Kasse zu einer Beendigung meint und ob sie in der Satzung stehen hat, dass deine freiwillige Mitgliedschaft zum Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung endet. Egal wie - wichtig ist es, mit der Kasse deiner Frau die Familienversicherung zu klären. Es gibt ein neues Besprechungsergebnis der Kassen, wann eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit vorliegt, bei den genannten Zahlen dürfte die Familienversicherung überhaupt kein Problem sein.

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