Nebenberuflich Selbstständig / BK 801 -Betrug?
Moderator: Czauderna
Nebenberuflich Selbstständig / BK 801 -Betrug?
Hallöchen,
meine GKV stuft mich seit Jahren als nebenberuflich selbstständig tätig ein. Die Kriterien; zul. Arbeitszeit, keine Angestellten, etc. werden anerkannt und stehen außer Zweifel. Ich bin eingeschriebener Student einer naturwissenschaftlichen Fakultät und zahle bis zu 650.- EUR Semesterbeitrag.
ICH BIN NICHT STUDENTISCH VERSICHERT, sondern in der Beitragsklasse 801.
Das Finanzamt erkennt selbstverständlich meine Steuererklärungen an.
Nun will die GKV, die mit dem grünen Band, meine tatsächlichen Einkünfte von wenigen hundert EUR/Monat auf "fiktive 2450.-" anheben, Aus der 75%igen Berechnungsformel ergibt sich also ein Beitragssatz über meinem tatsächlichen Einkommen.
Aufgrund familiärer und gesundheitlicher Einwirkungen ist ein Studienende kaum absehbar. Es ist m.E. mein privates Vergnügen, was ich wann und wo "hauptberuflich" mache.
Die Beitragsklasse 801 umfasst Rentner und Hausfrauen ebenso wie nebenberuflich Selbstständige.
Die Krönung war, das mir die GKV ein fiktives Gehalt angerechnet hat, wenn ich am Studienort zwecks Einsparung von Fahrtkosten etc. meine Familie besuche -angeblicher Gegenwert 450.- EUR, beitragspflichtig. Letztendlich lehne ich es ab, meine Familie im Zusammenhang eines "fiktiven" Einkommens zu belasten.
Da in unserem Land m.E. durch die Verwaltungen/regierende Parteien flächendeckend die Bürgerrechte mißbraucht werden -oder faktisch abgeschafft- bin ich nun "hauptberuflich" politisch und tätig -als Vertreter/Sprecher mehrerer Bürgerinitiativen.
Wer sich z.B. mal die Mühe macht, die Verfassung der Bundesländer durchzulesen, kommt aus dem Staunen nicht mehr raus.
Es reicht!
Faktisch müßte ich nun meine Firma als Hartz4 Fall melden, käme wohl in den Genuß der "staatlichen Sozialversicherung". Wir diese Einstufung vorgenommen, steigt mein Einkommen im Gegenzug, HARTZ 4 entfällt, und schwupp....kommt wieder die 2450..- EUR Grenze der GKV zum tragen.
Daraus ergibt sich die Zwangsforderung der Schließung meiner Firma, also schlichtweg die Enteignung und die Aufgabe des Studiums.
Ich werde den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht/Bundesozialgericht durchfechten und die beitragsentscheidende GKV samt Miarbeiter nach StGb 352 und 263 verfolgen lassen.
Ich wünsche mir eine rege Beteiligung zur Problematik der Beitragsklasseneinstufung und bin für jede Einschätzung hinsichtlich der Vorgehensweise gegen die GKV dankbar.
Viele Grüße
javascript:emoticon(':twisted:')
Twisted Evil
meine GKV stuft mich seit Jahren als nebenberuflich selbstständig tätig ein. Die Kriterien; zul. Arbeitszeit, keine Angestellten, etc. werden anerkannt und stehen außer Zweifel. Ich bin eingeschriebener Student einer naturwissenschaftlichen Fakultät und zahle bis zu 650.- EUR Semesterbeitrag.
ICH BIN NICHT STUDENTISCH VERSICHERT, sondern in der Beitragsklasse 801.
Das Finanzamt erkennt selbstverständlich meine Steuererklärungen an.
Nun will die GKV, die mit dem grünen Band, meine tatsächlichen Einkünfte von wenigen hundert EUR/Monat auf "fiktive 2450.-" anheben, Aus der 75%igen Berechnungsformel ergibt sich also ein Beitragssatz über meinem tatsächlichen Einkommen.
Aufgrund familiärer und gesundheitlicher Einwirkungen ist ein Studienende kaum absehbar. Es ist m.E. mein privates Vergnügen, was ich wann und wo "hauptberuflich" mache.
Die Beitragsklasse 801 umfasst Rentner und Hausfrauen ebenso wie nebenberuflich Selbstständige.
Die Krönung war, das mir die GKV ein fiktives Gehalt angerechnet hat, wenn ich am Studienort zwecks Einsparung von Fahrtkosten etc. meine Familie besuche -angeblicher Gegenwert 450.- EUR, beitragspflichtig. Letztendlich lehne ich es ab, meine Familie im Zusammenhang eines "fiktiven" Einkommens zu belasten.
Da in unserem Land m.E. durch die Verwaltungen/regierende Parteien flächendeckend die Bürgerrechte mißbraucht werden -oder faktisch abgeschafft- bin ich nun "hauptberuflich" politisch und tätig -als Vertreter/Sprecher mehrerer Bürgerinitiativen.
Wer sich z.B. mal die Mühe macht, die Verfassung der Bundesländer durchzulesen, kommt aus dem Staunen nicht mehr raus.
Es reicht!
Faktisch müßte ich nun meine Firma als Hartz4 Fall melden, käme wohl in den Genuß der "staatlichen Sozialversicherung". Wir diese Einstufung vorgenommen, steigt mein Einkommen im Gegenzug, HARTZ 4 entfällt, und schwupp....kommt wieder die 2450..- EUR Grenze der GKV zum tragen.
Daraus ergibt sich die Zwangsforderung der Schließung meiner Firma, also schlichtweg die Enteignung und die Aufgabe des Studiums.
Ich werde den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht/Bundesozialgericht durchfechten und die beitragsentscheidende GKV samt Miarbeiter nach StGb 352 und 263 verfolgen lassen.
Ich wünsche mir eine rege Beteiligung zur Problematik der Beitragsklasseneinstufung und bin für jede Einschätzung hinsichtlich der Vorgehensweise gegen die GKV dankbar.
Viele Grüße
javascript:emoticon(':twisted:')
Twisted Evil
Wenn Sie eine Firma besitzen sind Sie nun mal als hauptberuflich selbständig Tätige anzusehen.
Und somit hatten Sie wahrscheinlich auch die Wahl ob Sie in der GKV als freiwillig Versicherte/r bleiben oder in die PKV wechseln können.
Wenn Sie vor ein Gericht gehen wollen ist das Strafgericht nicht zuständig in diesem fall ist das Sozialgericht zuständig und daher gilt das SGB und somit sind die Paragrpahen des StGb total sinnlos.
So sind halt die Gerichtsbarkeiten.
PS: Bundesverfassungsgericht ist nur in Sachen Grundgesetz (GG) Verletzung zuständig.
Sorry falls ich Ihren Artikel falsch interpretiert habe.
Und somit hatten Sie wahrscheinlich auch die Wahl ob Sie in der GKV als freiwillig Versicherte/r bleiben oder in die PKV wechseln können.
Wenn Sie vor ein Gericht gehen wollen ist das Strafgericht nicht zuständig in diesem fall ist das Sozialgericht zuständig und daher gilt das SGB und somit sind die Paragrpahen des StGb total sinnlos.
So sind halt die Gerichtsbarkeiten.
PS: Bundesverfassungsgericht ist nur in Sachen Grundgesetz (GG) Verletzung zuständig.
Sorry falls ich Ihren Artikel falsch interpretiert habe.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es ist ein wenig wirr alles .... Und auch wenn ich die emotionale Reaktion gut verstehen kann - private Rachefeldzüge gegen Mitarbeiter bringen gar nichts. Nur, dass die Kasse da, wo es noch Kulanz gibt, demnächst keine Kulanz mehr walten lassen wird.
Nehmen wir doch noch mal Fakten:
Wie hoch ist denn das Einkommen genau?
Ansonsten geht man bei einem geringfügig Selbständigen davon aus, dass ein (z.B.) Partner das Haupteinkommen bezieht. Bei einem Student stelle ich mir dann schon die Frage, wovon der lebt, wenn nicht von dieser geringfügigen Selbständigkeit. Und dann beisst sich die Katze in den Schwanz, wenn es gerade nur von diesem Einkommen ist.
Wenn das Einkommen aber so gering ist und keine Ersparnisse vorliegen und man alleine wohnt, dann kann man doch einen Antrag auf Herabsetzung stellen und die Bemessungsgrenze ist dann nur 1227,xx €. Wobei ich die 2450 € als Betrag so gar nicht kenne.
In der GKV wird halt jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranschlagt....
LG, Fee
es ist ein wenig wirr alles .... Und auch wenn ich die emotionale Reaktion gut verstehen kann - private Rachefeldzüge gegen Mitarbeiter bringen gar nichts. Nur, dass die Kasse da, wo es noch Kulanz gibt, demnächst keine Kulanz mehr walten lassen wird.
Nehmen wir doch noch mal Fakten:
Wie hoch ist denn das Einkommen genau?
Ansonsten geht man bei einem geringfügig Selbständigen davon aus, dass ein (z.B.) Partner das Haupteinkommen bezieht. Bei einem Student stelle ich mir dann schon die Frage, wovon der lebt, wenn nicht von dieser geringfügigen Selbständigkeit. Und dann beisst sich die Katze in den Schwanz, wenn es gerade nur von diesem Einkommen ist.
Wenn das Einkommen aber so gering ist und keine Ersparnisse vorliegen und man alleine wohnt, dann kann man doch einen Antrag auf Herabsetzung stellen und die Bemessungsgrenze ist dann nur 1227,xx €. Wobei ich die 2450 € als Betrag so gar nicht kenne.
In der GKV wird halt jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranschlagt....
LG, Fee
Liebe Krankenkassenfee,
lieber KKK,
erstmal danke für die Antwort. Bei beiden Antworten habe ich so daß Gefühl, mit Mitarbeitern der GKV zu tun zu haben.
Also:
Es sind keine privaten Rachefeldzüge -aus Sandkastenspielereien sind wir
seit einigen Jahrzehnten heraus. Der Gesetzgeber hat den StGb 352 aus gutem Grund entwickelt:
StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder
andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu
erheben hat, wird,
wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie
überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
StGB § 266 Untreue
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
...
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
...
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
++++++++++++++
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen
Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform
wahrzunehmen;
++++++++++++++
Die Väter des Grundgesetztes haben auch nicht umsonst die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter die Zivilgerichtsbarkeit gestellt -Schadenersatzforderungen sind somit nicht gegen die Verwaltung als Organ oder Behörde durchsetzbar, sondern auch gegen einzelne Personen.
Hintergrund ist m.E. die aus unrühmlicher Vergangenheit vertretene Entschuldigung, man habe auch Befehl/Anordnung etc. gearbeitet und entschieden...
Aber zur Sache an sich:
Es ist äußerst anmaßend, festzulegen, von was wer lebt. Dies geht lediglich das Fia was an, und den Betroffenen. Was in Satzungen festgestellt wird, hat weder Gesetzes noch sonstige Rechtskraft in grundgesetzlichem oder verfassungsmäßigem Sinne!
Da das Fia (nach intensiver, jahrelanger Prüfung) der Einkommenserklärung folgt, ist dies maßgeblich für alle anderen "Behörden"!
Und es grenzt an Hohn und Spott aus vergangenem Reich, von Kulanz zu reden!
Der Nebenberuf ist klar geregelt und ist in diesem Sinne einkommensunabhängig.
Die Defintion dient der Einstufung der Beitragsklasse
Das tatsächliche Einkommen wird berücksichtigt.
Tatsächlich wird aber ein fiktives Einkommen festgelegt, und dies ist verfassungswirdig. Es erfüllt die Tatbestände der o.a. Paragraphen.
Die Krux ist, daß nebenberufliche Tätigkeiten nicht frei der GKV versichert werden können -sondern nur hauptberufliche Tätigkeiten (so mein Infostand).
Es kann auch nicht sein, daß Rentner oder Hausfrauen/-Männer anders behandelt werden als "passionierte Blümchenpflücker...Politische, Studenten.
Wenn die GKV ein Mindesteinkommen zugrundelegt, hat sie auch dafür zu sorgen, daß der Antragsteller dies erhält -ich warte auch meine Rückerstattung.
Ihr folgt einer gefährlichen Entwicklung, indem Ihr die Bürgerrechte aushebelt und die Betroffenen auf das VWG oder SGB verweist, ohne die Verursacher in Haftung nehmen zu können.
Ich kann Euch versichern, daß die o.a. Paragraphen sehr einflußreiche Mittel darstellen, den Verursacher sehrwohl in Person in Haftung zu nehmen.
Dann ist das Häusle ganz schnell futsch....
Zugegeben wir dieser Weg bis dato recht selten beschritten. Ich werde, so keine Änderung in den Verwaltungen zu erkennen sind, diesen Weg gehen und biete jedem Betroffenen meine Unterstützung an.
Wer Recht bricht, gehört zur Verantwortung gezogen. Lest Euch mal die Verfassung z.B. der Bundesländer durch...
Also liebe Kassen, denkt daran:
Sofern wir alle das Gleiche wollen, nämlich ein menschenwürdiges Zusammenleben und die Verfassung der BRD (besser das Grundgesetz, da es in völkerrechtlichem Sinne gar keine Verfassung in der BRD gibt ...s.Brockhaus...) anerkennen, fragt Euch, was Ihr gerade macht.
':twisted:'
lieber KKK,
erstmal danke für die Antwort. Bei beiden Antworten habe ich so daß Gefühl, mit Mitarbeitern der GKV zu tun zu haben.
Also:
Es sind keine privaten Rachefeldzüge -aus Sandkastenspielereien sind wir
seit einigen Jahrzehnten heraus. Der Gesetzgeber hat den StGb 352 aus gutem Grund entwickelt:
StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder
andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu
erheben hat, wird,
wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie
überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
StGB § 266 Untreue
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
...
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
...
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
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2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen
Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform
wahrzunehmen;
++++++++++++++
Die Väter des Grundgesetztes haben auch nicht umsonst die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter die Zivilgerichtsbarkeit gestellt -Schadenersatzforderungen sind somit nicht gegen die Verwaltung als Organ oder Behörde durchsetzbar, sondern auch gegen einzelne Personen.
Hintergrund ist m.E. die aus unrühmlicher Vergangenheit vertretene Entschuldigung, man habe auch Befehl/Anordnung etc. gearbeitet und entschieden...
Aber zur Sache an sich:
Es ist äußerst anmaßend, festzulegen, von was wer lebt. Dies geht lediglich das Fia was an, und den Betroffenen. Was in Satzungen festgestellt wird, hat weder Gesetzes noch sonstige Rechtskraft in grundgesetzlichem oder verfassungsmäßigem Sinne!
Da das Fia (nach intensiver, jahrelanger Prüfung) der Einkommenserklärung folgt, ist dies maßgeblich für alle anderen "Behörden"!
Und es grenzt an Hohn und Spott aus vergangenem Reich, von Kulanz zu reden!
Der Nebenberuf ist klar geregelt und ist in diesem Sinne einkommensunabhängig.
Die Defintion dient der Einstufung der Beitragsklasse
Das tatsächliche Einkommen wird berücksichtigt.
Tatsächlich wird aber ein fiktives Einkommen festgelegt, und dies ist verfassungswirdig. Es erfüllt die Tatbestände der o.a. Paragraphen.
Die Krux ist, daß nebenberufliche Tätigkeiten nicht frei der GKV versichert werden können -sondern nur hauptberufliche Tätigkeiten (so mein Infostand).
Es kann auch nicht sein, daß Rentner oder Hausfrauen/-Männer anders behandelt werden als "passionierte Blümchenpflücker...Politische, Studenten.
Wenn die GKV ein Mindesteinkommen zugrundelegt, hat sie auch dafür zu sorgen, daß der Antragsteller dies erhält -ich warte auch meine Rückerstattung.
Ihr folgt einer gefährlichen Entwicklung, indem Ihr die Bürgerrechte aushebelt und die Betroffenen auf das VWG oder SGB verweist, ohne die Verursacher in Haftung nehmen zu können.
Ich kann Euch versichern, daß die o.a. Paragraphen sehr einflußreiche Mittel darstellen, den Verursacher sehrwohl in Person in Haftung zu nehmen.
Dann ist das Häusle ganz schnell futsch....
Zugegeben wir dieser Weg bis dato recht selten beschritten. Ich werde, so keine Änderung in den Verwaltungen zu erkennen sind, diesen Weg gehen und biete jedem Betroffenen meine Unterstützung an.
Wer Recht bricht, gehört zur Verantwortung gezogen. Lest Euch mal die Verfassung z.B. der Bundesländer durch...
Also liebe Kassen, denkt daran:
Sofern wir alle das Gleiche wollen, nämlich ein menschenwürdiges Zusammenleben und die Verfassung der BRD (besser das Grundgesetz, da es in völkerrechtlichem Sinne gar keine Verfassung in der BRD gibt ...s.Brockhaus...) anerkennen, fragt Euch, was Ihr gerade macht.
':twisted:'
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ganz ehrlich: Wenn Du alles doch schon besser weisst, warum fragst Du denn dann genau in einem solchen Forum.
Klar arbeite ich bei einer Kasse und habe gewisse Kenntnisse aus dem "Reich" der Sozialversicherung. Und in meiner Freizeit helfe ich hier gerne Fragenden, ohne für meine Firma Werbung zu machen. Was ich aber überhaupt nicht ab kann ist, wenn mich so ein laienhaft belesener Schnösel doof von der Seite anmacht. Donald, wenn Du sowieso schon alles weisst u´nd nur Deine verquere Sicht der Dinge hier polemisch darstellen willst: bitte - aber ohne mich. Ich wollte Dir nur die Gesetzeslage aufzeigen und nach einer Lösungsmöglichkeit suchen. Ich gebe mich aber nicht dafür her, hier obskure Rachefeldzüge gegen Gesetze oder Politik zu unterstützen.
Von mir aus verklag alle und jeden. Noch ist das Sozialgerichtsverfahren ja kostenfrei. Und ganz sicher wirst Du in allen Instanzen verlieren. Aber das liegt wahrscheinlich ja an der Kassen, die alle Richter schmieren ...
Mehr hab ich nicht zu sagen. Dein Problem ist nicht lösbar -zumindestens nicht hier. Kennst Du das Wort argumentrsistent?
Ein schönes Osterfest noch,
Fee
ganz ehrlich: Wenn Du alles doch schon besser weisst, warum fragst Du denn dann genau in einem solchen Forum.
Klar arbeite ich bei einer Kasse und habe gewisse Kenntnisse aus dem "Reich" der Sozialversicherung. Und in meiner Freizeit helfe ich hier gerne Fragenden, ohne für meine Firma Werbung zu machen. Was ich aber überhaupt nicht ab kann ist, wenn mich so ein laienhaft belesener Schnösel doof von der Seite anmacht. Donald, wenn Du sowieso schon alles weisst u´nd nur Deine verquere Sicht der Dinge hier polemisch darstellen willst: bitte - aber ohne mich. Ich wollte Dir nur die Gesetzeslage aufzeigen und nach einer Lösungsmöglichkeit suchen. Ich gebe mich aber nicht dafür her, hier obskure Rachefeldzüge gegen Gesetze oder Politik zu unterstützen.
Von mir aus verklag alle und jeden. Noch ist das Sozialgerichtsverfahren ja kostenfrei. Und ganz sicher wirst Du in allen Instanzen verlieren. Aber das liegt wahrscheinlich ja an der Kassen, die alle Richter schmieren ...
Mehr hab ich nicht zu sagen. Dein Problem ist nicht lösbar -zumindestens nicht hier. Kennst Du das Wort argumentrsistent?
Ein schönes Osterfest noch,
Fee
Ich glaub die BVA als neutrale Kontrollinstanz der Krankenkassen kann Ihnen bestimmt besser weiterhelfen in diesem sehr speziellen fall.
Die BVA kann in Sachen Gerichtsverfahren auch informieren.
Link:
http://www.bva.de/
1. Wer ist zuständig für die Bearbeitung und Beantwortung von Einzelangaben, Petitionen oder Beschwerden über einzelne gesetzliche Kranken- und Pflegekassen?
Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten an die Abteilung II des Bundesversicherungsamtes.
Dort sprechen Sie dann mit 100% neutralen Personen.
Ich hoffe das hat Ihnen vielleicht weitergeholfen.
Die BVA kann in Sachen Gerichtsverfahren auch informieren.
Link:
http://www.bva.de/
1. Wer ist zuständig für die Bearbeitung und Beantwortung von Einzelangaben, Petitionen oder Beschwerden über einzelne gesetzliche Kranken- und Pflegekassen?
Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten an die Abteilung II des Bundesversicherungsamtes.
Dort sprechen Sie dann mit 100% neutralen Personen.
Ich hoffe das hat Ihnen vielleicht weitergeholfen.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
natürlich kann man sich beim BVA beschweren. Die nehmen das auf und stellen das dann der Kasse zur Verfügung, die dann entsprechend eine Stellungnahme dazu abgeben muss.
Ich unterstelle einfach einmal, dass die Kasse eine entsprechende rechtliche Grundlage für ihre Entscheidung anführen wird. Denn ausdenken werden sie sich die Beitragsbemessung nicht. Es wird Nachweise und Einkommenserklärungen geben. Die genannte Beitragsklasse 801 wird wohl kaum einen hier was sagen, jede Kasse nennt das anders. 4711 oder auch 512 .... ist ja auch egal. Welche Beitragsklasse das nun tatsächlich ist (hauptberuflich Selbständige, sonstige freiwillig Versicherte.... bleibt ja unklar) Um wirklich helfen zu können, fehlen wir auch wichtige Infos zur Selbständigkeit, dem Einkommen, dem Fachsemster, dem Alter ....
Die zwar nicht namentlich genannte Kasse, aber von mir als Barmer oder AOK gedeutet, ist strukturell so aufgebaut, dass das nie und nimmer der einzelne Sachbearbeiter selbst entscheidet. Es hat also ein Vorgesetzter noch mit abgesegnet - sprich geprüft. Insofern weiss ich nicht, ob die Entscheidung wirklich falsch ist.
Ich würde den Schritt mit der Überprüfung durchs Bundesversicherungsamt auch machen. Mutmaße aber, dass die Kasse sich wahrtscheinlich rechtlich abgesichert hat und der Schuß ins Leere geht.
LG, Fee
natürlich kann man sich beim BVA beschweren. Die nehmen das auf und stellen das dann der Kasse zur Verfügung, die dann entsprechend eine Stellungnahme dazu abgeben muss.
Ich unterstelle einfach einmal, dass die Kasse eine entsprechende rechtliche Grundlage für ihre Entscheidung anführen wird. Denn ausdenken werden sie sich die Beitragsbemessung nicht. Es wird Nachweise und Einkommenserklärungen geben. Die genannte Beitragsklasse 801 wird wohl kaum einen hier was sagen, jede Kasse nennt das anders. 4711 oder auch 512 .... ist ja auch egal. Welche Beitragsklasse das nun tatsächlich ist (hauptberuflich Selbständige, sonstige freiwillig Versicherte.... bleibt ja unklar) Um wirklich helfen zu können, fehlen wir auch wichtige Infos zur Selbständigkeit, dem Einkommen, dem Fachsemster, dem Alter ....
Die zwar nicht namentlich genannte Kasse, aber von mir als Barmer oder AOK gedeutet, ist strukturell so aufgebaut, dass das nie und nimmer der einzelne Sachbearbeiter selbst entscheidet. Es hat also ein Vorgesetzter noch mit abgesegnet - sprich geprüft. Insofern weiss ich nicht, ob die Entscheidung wirklich falsch ist.
Ich würde den Schritt mit der Überprüfung durchs Bundesversicherungsamt auch machen. Mutmaße aber, dass die Kasse sich wahrtscheinlich rechtlich abgesichert hat und der Schuß ins Leere geht.
LG, Fee