Nichtversichert, selbständig, zuletzt freiwillig GKV ...

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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MichaelMuc
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Nichtversichert, selbständig, zuletzt freiwillig GKV ...

Beitrag von MichaelMuc » 24.06.2009, 15:22

Schönen guten Tag,

ich steh vor einem riesigen Problem bzgl. Krankenversicherung und brauchen dringen Rat.

Hintergrund. Ich, 36 Jahre, bin seit ca. 9 Jahren hauptberuflich selbständig, und war bis 29.02.2004 zuletzt freillig gesetzlich bei einer BKK versichert. Aus finanziellen Gründen habe ich damals selbst die Krankenversicherung gekündigt. Seither bin ich ohne Krankenversicherung, bis heute. Ich war nie privat versichert, und habe auch sonst keine Sozialleisten (wie z.B. ALG II etc.) in Anspruch genommen.

Nun habe ich gelesen, dass ich mich bei der Versicherung, wo ich zuletzt versichert war ab 01.04.2007 hätte anmelden können. Oder bestand für mich als Selbständiger dazu eine Verpflichtung? Was erwartet mich, wenn ich mich jetzt wieder bei meiner ehemaligen Versicherung als freiwilliges Mitglied anmelde. Kann sie mich ablehnen, oder müssen die mich wieder aufnehmen. Mit welchen Nachzahlungen, Säumniszuschlägen etc. muss ich dann in etwa rechnen? Über oder unter 10.000 EUR ?! Mein monatliches Durchschnittseinkommen lag 2007 und 2008 weit unter 1.000 EUR.

Gibt es eine Möglichkeit, was ich machen kann, um die bevorstehenden Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten. Macht der Rückkehr in die GKV als freiwillig Versicherter überhaupt Sinn, oder besser privat versichern lassen. Dann müsste ich doch nur ab 01.01.2009 Nachzahlungen leisten, oder? Hätte meine ehemalige GKV dann theoretisch auch Anspruch auf Nachzahlungen für die Zeiten 01.04.2007 – 31.12.2008, wenn Sie mir dahinter kommt, dass ich in dieser Zeit nicht versichert war?

Mein derzeitiges Einkommen ist immer noch ziemlich gering, und deckt gerade noch meine laufenden Kosten. Meine Ersparnisse sind so gut wie aufgebraucht. Werde wohl schweren Herzens Hartz4 beantragen müssen. Habe mir daher folgende Vorgehensweise überlegt. Nur macht das Sinn?
  1. Ich melde mich bei meiner ehemaligen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied an, in der Hoffnung, dass ich genommen werde.
  2. Da ich auch als Selbständiger ALG II bekommen kann, werde ich das, sobald mir die GKV die freiwillige Mitgliedschaft bestätigt hat, als nächstes machen. Damit hätte ich zumindest zukünftige Miete, Heizung und Krankenversicherung abgedeckt, und könnte mich beruflich neu orientieren, um meine Beitragsschulden bei der Krankenversicherung bezahlen zu können.
Ein weiteres Problem ist, das ich mich gesundheitlich seit einigen Tagen nicht mehr fit fühle. War seit fast 6 Jahren nicht mehr bei einem Arzt. Ich würde mich daher gerne gesundheitlich durchchecken lassen. Ein Besuch beim Zahnarzt müsste ich ebenso dringend bald machen. Aber solange das mit der Krankenversicherung nicht geregelt ist, werde ich wohl vorerst besser noch damit warten müssen. Nur je mehr ich mich mit der Thematik beschäftige, desto mehr Sorgen, Stress und Zukunftsängste, machen sich in mir breit. Ein Teufelskreis. Höchste Zeit, Nägel mit Kopfen zu machen.

Wenn ich jetzt nur wüsste, wie ich aus dieser Misere am Besten wieder herauskomme. Mein Bauchgefühl sagt mir, ich sollte versuchen wieder bei der GKV aufgenommen zu werden. Welche nächsten Schritten machen aber Sinn, um meine Nichtversicherung schnellstens zu beenden, und dabei zumindest die Nachzahlungen so niedrig wie möglich zu halten, ohne völlig finanziell erschlagen zu werden ?? :shock:

Vor allem, wie teuer kann das alles für mich werden? :shock:

Gast

Beitrag von Gast » 24.06.2009, 16:04

zum Prozedere deiner Selbständigkeit, Freiwillige Versicherung oder PKV kann ich dir leider nichts sagen. würde aber mal behaupten, dass du in den sauren Apfel beißen musst, und dich rückwirkend ab dem 01.04.2007 in der GKV als sogenannter Nichtversicherter versichern lassen musst. natürlich musst du dann auch die Beiträge rückwirkend bezahlen. die meisten Kassen bieten hier aber Ratenzahlungen an.

solltest du dich aber für die PKV rückwirkend entscheiden (ich weiß nicht, ob das überhaupt geht) und danach Hartz IV beantragen, dann kommst du aus der PKV nicht mehr raus und musst von deinem dann mageren Hartz IV deine PKV zum Teil selbst weiterzahlen. der Betrag, den die ARGE an PKVler für deren Versicherung auszahlt, deckt bei weitem nicht die Kosten, die eine PKV tatsächlich kostet, du zahlst also noch zu. wärest du vor Hartz IV in der GKV, trägt die ARGE dann deinen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung ab dem Tag, ab dem du Hartz IV bekommst.

MichaelMuc
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Beitrag von MichaelMuc » 24.06.2009, 18:15

@krümel2007, viele Dank für die schnelle Antwort. Tut richtig gut, nachdem ich bisher mit noch niemanden über mein Dilemma gesprochen habe....

In der Tat, es wird ein sehr saurer Apfel werden..... Also es besteht grundsätzlich die Chance mich wieder bei meiner ehemligen GKV als sog. Nichtversicherter versichern zu lassen. Das wär dann auch wohl die sinnvollere und preisgünstigere Variante, als jetzt in die PKV zu wechseln.

D.h. also, erst GKV, dann ARGE, falls es sich aus finanziellen Gründen wirklich nicht vermeiden läßt. Wobei eigentlich ganz bestimmt ARGE, wegen der neuen Beiträge, die ja dann auch zu zahlen sind.

Bevor ich mich bei meiner ehemligen GKV melde, wüßte ich gerne vorher, wie hoch die Nachzahlungen ausfallen können. Mindestbeitrag ca. 280 EUR x 26 Monate (01.04.2007 - Juni 2009) = 7.280 EUR Beitragsnachzahlungen. Kommt das in etwa hin? Muss ich als hauptberuflich Selbständiger und freiwilliger Mitgliedschaft mit Säuniszuschlägen oder weiteren Kosten rechnen? Wenn ja, besteht eine Möglichkeit die zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden? Was werde ich unter dem Strich inkl. allem voraussichtl. nachzahlen müssen?

Ratenzahlung ist zumindest ein kleiner Lichtblick, wenn es denn schon sein muss. Auch hier die Frage, mit welcher Mindestrate wird sich eine gesetzliche Krankenversicherung wohl zufrieden geben? Hat hier jemand Erfahrungswerte?

Ganz klar, spätestens wenn mir die GKV die Rechnung präsentiert, werde ich es wissen ....

Gast

Beitrag von Gast » 24.06.2009, 18:53

die meisten Krankenversicherungen lassen sich aus eigener leidiger Erfahrung meistens nur auf Ratenzahlung bis maximal 1 - 2 Jahre ein. und das ist dann schon großzügig. von vielen habe ich schon gehört, dass die nur einen Zahlrahmen von 6 Monaten bekommen haben. aber das ist denke ich mal Verhandlungssache, wenn du gewillt bist zu zahlen. Zinsen werden dann für die Ratenzahlung auf jeden Fall auch fällig werden. was Säumniszuschläge für die Vergangenheit angeht, so handhabt das jede Krankenkasse anders. die einen erheben welche, die anderen erheben keine. wie gesagt, alles Verhandlungssache.

auf jeden Fall solltest du dich aber rasch mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, denn sonst wächst der Rückstand noch weiter an.

zur Beitragshöhe kann ich dir leider nichts sagen, bin da leider nicht so involviert. aber hier gibts es viele andere Forumsteilnehmer, die dir sicherlich darüber was sagen können.

ich wünsch dir auf jeden Fall, dass du nur mit einem blauen Auge davon kommst und bald wieder versichert bist.

noch ein kleiner Tipp am Rande: man kann auch Hartz IV beantragen, wenn man selbständig ist.

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