noch selbstständiger student danach pkv/gkv?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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solixy
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noch selbstständiger student danach pkv/gkv?

Beitrag von solixy » 15.05.2009, 12:49

hallo gemeinde,

ich habe zwar hier schon einiges gelesen, würde die wesentlichen punkte aber doch gerne bestätigt haben.

stehe vor einer entscheidung wie viele wohl - nach studium bleibe ich weiterhin selbstständig. danach pkv oder gkv?

gkv
-kann mich da erstmalfreiwillig versichern, ist diese freiwillige geschichte dann für dauerhaft oder muss ich nach paar monaten in einen anderen tarif, der wesentlich teurer wird? beiträge liegen bei freiwillig
bei 11-13% abhängig vom letzten steuerbescheid, d.h. bei ca. 25 TSD/Jahr und 12% kostet mich diese ca. 250 im Monat, korrekt?
-sonst noch wichtige vorteile einer gkv gegenüber pkv?

danke für eure erfahrungen und tips!

pkv:
-locken mit auf den ersten blick günstigeren beiträgen für junge. meine angst (besgründet?) ist: einmal pkv und man kommt nicht mehr zurück in die gkv als selbstständiger. was ist wenn schlechte zeiten kommen?
-was ist wenn man älter wird? dann erst recht teuer und kein zurück in die gkv außer als angestellter?!?
-was ist wenn ich unverheiratet kinder kriege (freundin gkv)?

Paule
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Re: noch selbstständiger student danach pkv/gkv?

Beitrag von Paule » 15.05.2009, 17:26

solixy hat geschrieben:-locken mit auf den ersten blick günstigeren beiträgen für junge. meine angst (besgründet?) ist: einmal pkv und man kommt nicht mehr zurück in die gkv als selbstständiger. was ist wenn schlechte zeiten kommen?
-was ist wenn man älter wird? dann erst recht teuer und kein zurück in die gkv außer als angestellter?!?
Die Bedenken sind begründet, wie Sie auch in den fast täglich hier aufschlagenden Beiträgen lesen können. Außerdem sind Sie in der PKV unter Umständen noch ganz anderen Beitragserhöhungen ausgeliefert, können wegen der Beitragsrückstellungen, die man nicht mitnehmen kann und wegen dann höherem Alter auch nicht mehr zur Konkurrenz (bei meinem Mann z.B. weit über 100 % in 10 Jahren).
Selbst wenn Sie als Angestellter später zurückin die GKV kämen, erfüllen Sie evtl. nicht mehr die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung der Rentner, kann auch teuer werden (nach heutiggem Stand).

Bodi
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Beitrag von Bodi » 15.05.2009, 21:52

Ich weiss nicht, wo die genannten 11-13% Beitragssatz herkommen.

Selbständige zahlen in der Regel 14,9% von z.Zt. mindestens 1890 EUR monatlich (macht ca. 280 EUR KK-Beitrag + ca. 40 EUR Pflegeversicherung), selbst wenn das tatsächliche Einkommen deutlich darunter liegt.
Liegt das tatsächliche Einkommen darüber, ist entsprechend mehr Beitrag fällig. Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. 3675 EUR mtl.

Ein wichtiger Vorteil der GKV ist die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen.

Beide Systeme (GKV und PKV) haben u.a. aufgrund der demografischen und medizinischen Entwicklung mit steigenden Kosten zu kämpfen.

Aber: Die GKV kann an mehreren Stellschrauben drehen. Stichwort: Erhöhung des Beitragssatzes, höhere Zuzahlungen, Rationieren oder Streichen von Leistungen mit langfristiger Tendenz zur absoluten Basisabsicherung. Letzlich werden GKV-Versicherte von der Politik bevormundet.

Die PKV kann nur an der Beitragsschraube drehen, da die Leistungen garantiert sind. Anders als in der GKV stehen immerhin Altersrückstellungen zur Verfügung, um den Beitragsanstieg zu dämpfen.
Je nach Tarif und Gesellschaft fällt der Beitragsanstieg sehr unterschiedlich aus.

solixy
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Beitrag von solixy » 18.05.2009, 12:41

Bodi hat geschrieben:Ich weiss nicht, wo die genannten 11-13% Beitragssatz herkommen.

Selbständige zahlen in der Regel 14,9% von z.Zt. mindestens 1890 EUR monatlich (macht ca. 280 EUR KK-Beitrag + ca. 40 EUR Pflegeversicherung), selbst wenn das tatsächliche Einkommen deutlich darunter liegt.
Liegt das tatsächliche Einkommen darüber, ist entsprechend mehr Beitrag fällig. Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. 3675 EUR mtl.
ich hatte das auf die freiwillige gkv mitgliedschaft bezogen, die wohl nicht dauerhaft gehalten werden kann?!? und man dann (wie von ihnen geschildert) in einen "selbstständigen tarif" übergeht, korrekt?


was hat es mit den beitragsrückstellungen auf sich? heisst das, wenn ich 5 jahre bei pkv1 bin und nicht krank werde, bilden sich alterrückstellungen (weil man annimmt, dass man im alter öfters leistungen in anspruch nimmt). wenn ich dann wegen besseren beiträgen zu pkv2 wechseln will, verliere ich das "eingezahlte guthaben"? ist das bei der gkv kein thema, wenn ich von gkv-a nasch gkv-b wechseln will?

für mich ist die entscheidung dann wohl nach dem studium als selbstständiger bei einer gkv zu bleiben, weil die steigenden beiträge im alter, die alterrückstellungen und der unmögliche wechsel zurückl in die pkv dagegen sprechen... oder welche strategie verfolgt ihr?

Paule
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Beitrag von Paule » 18.05.2009, 16:16

solixy hat geschrieben:was hat es mit den beitragsrückstellungen auf sich? heisst das, wenn ich 5 jahre bei pkv1 bin und nicht krank werde, bilden sich alterrückstellungen (weil man annimmt, dass man im alter öfters leistungen in anspruch nimmt). wenn ich dann wegen besseren beiträgen zu pkv2 wechseln will, verliere ich das "eingezahlte guthaben"? ist das bei der gkv kein thema, wenn ich von gkv-a nasch gkv-b wechseln will?
Die Beiträge in jungen Jahren sind etwas höher als kalkuliert, angeblich steigen sie dann im Alter nicht ganz so krass. Es gab mal Planungen für eine Gesetzesänderung, nach der man die beim Wechsel zu einer anderen PKV hätte mitnehmen können, aber die Versicherungswirtschaft hat für diesen Fall wieder mal den drohnenden Ruin aller PKVen an die Wand gemalt (offenbar erfolgreich).

solixy
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Beitrag von solixy » 18.05.2009, 17:12

was hat es denn mit dieser sogennanten "freiwilligen mitgliedschaft" der gkv auf sich? lande ich nach dem studium erstmal in diesem ermäßigten tarif und trete danach in den normalen selbstständigen tarif mit 14,9%?

beiträge gkv:
wenn ich nachweislich (z.B. letzter einkommensteuerbescheid) ca. 23TSD euro im jahr verdiene, liegt dann mein beitrag bei 14,9% von ca.1900 (untere grenze) = 283 Euro ?

solixy
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Beitrag von solixy » 06.06.2009, 20:52

hallo,

nochmal eine andere frage:

was wäre eigentlich, wenn ich nach dem stundentendasein eine 400 euro minijob einstellung erhalte und parallel weiterhin selbstständig bin.
werde ich dann mit der minijob angestellten-einstellung automatisch gkv versichert? was kostet das dann, wenn ja?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 07.06.2009, 05:32

Hallo,

wenn Du 1900 € verdienst wird auch von 1900 € gerechnet. Mindestbemessung sind 1890€ Ab da zählt jeder Euro. Wenn mehr, dann mehr.

Selbst wenn du eine höher dotierte Anstellung annimmst, tritt nicht automatisch Krankenversicherungspflicht ein. Hier muss genau geguckt werden, was überwiegt. Denn wer hauptberuflich selbständig ist, der wird nicht als Arbeitnehmer nicht so einfach versicherungspflichtig.

Zum Thema Mini-Job: Der bedingt keine Krankenversicherungspflicht. Für Dich bedeutet das: Keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Anderes herum, bleibst Du in der GKV, zählt es zu deinem Einkommen und du zahlst aus 1900+400 € = 2300 €

LG, Fee

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 07.06.2009, 20:36

Krankenkassenfee hat geschrieben:Zum Thema Mini-Job: Der bedingt keine Krankenversicherungspflicht. Für Dich bedeutet das: Keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Anderes herum, bleibst Du in der GKV, zählt es zu deinem Einkommen und du zahlst aus 1900 + 400 € = 2300 €
Sorry, das stimmt nicht. Hier werden nur aus 1900,- EURO Beiträge berechnet, s. BSG-Urteil aus 2003 (da der AG schon Beiträge aus dem Mini-Job gezahlt hat).

MfG

ratte1

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