PKV nur mit Sozialhilfe?
Moderator: Czauderna
PKV nur mit Sozialhilfe?
Also um es vorweg zu sagen: ich bin vor 15 Jahren ins Ausland gegangen und habe mich bei einer großen deutschen Krankenkasse beraten lassen. Die Dame sagte mir: sie müssen aus der Gesetzlichen raus und sich privat versichern. Von ruhen lassen können war keine Rede. Dies nur, um die immer wieder erwähnten Schmähkommentare zu verhindern, dass jemand nur wegen der günstigeren Beiträge aus der GKV raus geht. Ich habe immer mehr bezahlt als in der GKV obwohl ich nie über dem Beitragsbemessungssatz verdient habe. Nun bin ich wieder in Deutschland, selbstständig, und könnte auch ohne Sozialhilfe leben, wenn ich gesetzlich versichert wäre. Bin ich aber nicht. Familie mit drei Kindern kostet 1500 Euro im Monat an Beiträgen und das ist zu viel. Was kann man da tun? In der GKV wäre nur ein Drittel der Beiträge zu zahlen. Also, auf das Amt und Sozialhilfe beantragen? Ist dann auch mein z.T. abbezahlter Altbau weg? Ich muss ja "Vermögen" aufbrauchen, oder? Ich habe zudem ganz normal kaufmännich gehandelt. Kleinerer Wagen, kleineres und älters Haus, kein Urlaub mehr. Nur die private KV lässt sich nicht wegrechnen. Ich hätte nie gedacht, dass das mal ein solches Problem werden würde. Hätte ich das geahnt, ich wäre nie aus der GKV raus gegangen. Und das, wie oben geschildert, ja auch nur wegen falscher Beratung. Wer kann mir da weiterhelfen. Die immer wieder erwähnten Versicherungsmakler? Wo finde ich die?
Re: PKV nur mit Sozialhilfe?
Zitat:
Also um es vorweg zu sagen: ich bin vor 15 Jahren ins Ausland gegangen und habe mich bei einer großen deutschen Krankenkasse beraten lassen.
Frage vorweg: Warst Du denn unmittelbar vor dem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert?
Also um es vorweg zu sagen: ich bin vor 15 Jahren ins Ausland gegangen und habe mich bei einer großen deutschen Krankenkasse beraten lassen.
Frage vorweg: Warst Du denn unmittelbar vor dem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert?
Zuletzt geändert von wolf am 27.10.2008, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Vielen Dank vorerst! Aber gilt diese Regelung nicht nur dann, wenn ich überhauptkeine Versicherung hätte? Ich bin ja noch bei der PKV, die ich damals statt der gesetzlichen gewählt habe. Aber wie schon geschrieben, zu nicht mehr finanzierbaren Konditionen. Wenn die Antwort ohne wenn und aber gilt, wie gehe ich dann vor. Einfach bei der GKV vorbeigehen, um Aufnahme bitten und die andere Versicherung kündigen bzw. warten bis die wegen Zahlungsverzuges ohnehin kündigt? Nochmals vielen Dank für die Antwort!
Also,
ist es denn eine private Vollversicherung die sich auch auf Leistungen hier im Inland erstreckt?
Hatte das so verstanden, dass es sich um eine private KV handelt, die speziell für den Auslandsaufenthalt gilt.
Nur dann ist die GKV hier wieder zuständig. Sonst bleibt Dir tatsächlich nur die PKV. Ist Deine Frau denn nicht berufstätig, so das die mit den Kindern in die GKV wechseln kann?
ist es denn eine private Vollversicherung die sich auch auf Leistungen hier im Inland erstreckt?
Hatte das so verstanden, dass es sich um eine private KV handelt, die speziell für den Auslandsaufenthalt gilt.
Nur dann ist die GKV hier wieder zuständig. Sonst bleibt Dir tatsächlich nur die PKV. Ist Deine Frau denn nicht berufstätig, so das die mit den Kindern in die GKV wechseln kann?