Hallo
ich bin selbstständig und verdiene nebenbei gut...
jetzt bin ich in ein Angestellenverhältnis gewechselt und jetzt meine Frage.
1.) Muss ich jetzt mich gesetztlich Versichern?
2.) Kann ich Privatbleiben, dann braucht der Arbeitnehmer keine
Krankenkassenbeiträge ein zu behalten.
3.) In meiner Privatenkassen, zahle ich Rentenversicherung, jetzt sagt
mein Arbeitgeber, das er dies trotzdem an die alte, erstmalige
Versicherung zahlen muss... spricht ich würde jetzt doppelt zahle.
4.) Des weiteren war ich noch nie, selbst gesetztlich versichert, sondern über mein Vater und dann in die Private gewechselt.
Bin über jeden Hilfe Dankbar...
lg
Britzer79
Problem mit Versicherung
Moderator: Czauderna
Ein Angestelltenverhältnis löst in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Der Arbeitgeber muss also die Beiträge einschließlich Arbeitnehmeranteil abführen.
Ausnahme: Alter ab 55 Jahren oder hauptberufliche Selbständigkeit. Dann kann und muss man privat versichert bleiben.
Hauptberufliche Selbständigkeit kommt in der Praxis aber nur für Teilzeitstellen in Betracht. Die Entscheidung, ob die selbständige Tätigkeit überwiegt (vom Zeiteinsatz und der wirtschaftlichen Bedeutung her) trifft die Kasse.
Ein Angestelltenverhältnis löst auch Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aus. In der Krankenversicherung befreiende Tatbestände wie ein Alter ab 55 Jahren oder hauptberufliche Selbständigkeit gelten in der RV nicht.
Ausnahme: Alter ab 55 Jahren oder hauptberufliche Selbständigkeit. Dann kann und muss man privat versichert bleiben.
Hauptberufliche Selbständigkeit kommt in der Praxis aber nur für Teilzeitstellen in Betracht. Die Entscheidung, ob die selbständige Tätigkeit überwiegt (vom Zeiteinsatz und der wirtschaftlichen Bedeutung her) trifft die Kasse.
Ein Angestelltenverhältnis löst auch Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aus. In der Krankenversicherung befreiende Tatbestände wie ein Alter ab 55 Jahren oder hauptberufliche Selbständigkeit gelten in der RV nicht.
wie, jetzt kann ich nicht mehr Privatversichert sein?
grr... finde ich schon einwenig blöd. Da ich es gewöhnt bin, nicht wegen der bevorzug behandelung, sondern das ich einen festen Betrag habe und nicht den Porzento Betrag...
Jetzt heißt das, das ich durch ein Angestelltenverhältnis schlechter gestellt bin?
Wieso entscheide die Kasse, die selbstständigkeit beträgt monatlich fas 75-85% meiner Einkünfte, ´sie läuft ohne Probleme...
Mhh... Gib es keine Möglichkeit... Fahre doch als Privatversicher besser?!
Da ich einen Festenbeidtrag habe..
Kann man sich befreien lassen???? War seit ich denken kann, privatversichert...
lg
grr... finde ich schon einwenig blöd. Da ich es gewöhnt bin, nicht wegen der bevorzug behandelung, sondern das ich einen festen Betrag habe und nicht den Porzento Betrag...
Jetzt heißt das, das ich durch ein Angestelltenverhältnis schlechter gestellt bin?
Wieso entscheide die Kasse, die selbstständigkeit beträgt monatlich fas 75-85% meiner Einkünfte, ´sie läuft ohne Probleme...
Mhh... Gib es keine Möglichkeit... Fahre doch als Privatversicher besser?!
Da ich einen Festenbeidtrag habe..
Kann man sich befreien lassen???? War seit ich denken kann, privatversichert...
lg
Wie gesagt, man kann gegenüber der Kasse versuchen, eine hauptberufliche Selbständigkeit darzulegen und sich befreien zu lassen, gerade bei so einer Einkommensstruktur. Für eine Vollzeitstelle wäre eine Befreiung allerdings sehr ungewöhnlich.
Denn wirtschaftlich wäre es sinnvoller, die offenbar sehr erfolgreiche selbständige Tätigkeit auszubauen als sich eine deutlich geringer vergütete Vollzeitstelle "anzutun".
Denn wirtschaftlich wäre es sinnvoller, die offenbar sehr erfolgreiche selbständige Tätigkeit auszubauen als sich eine deutlich geringer vergütete Vollzeitstelle "anzutun".
Hier noch zwei Alternativen zu den oben ganannten:
Wenn Sie ihr Gewerbe behalten und somit weitere Auftraggeber haben, arbeiten Sie doch für Ihren "Arbeitgeber" auf Rechnung. Dies kann man ja vertraglich regeln.
Eine weitere Alternative wäre eine Umstellung Ihrer PKV wie folgt:
- Sie beantragen bei der GKV eine private Liquidation bedeutet, der Arzt stellt Ihnen weiterhin Rechnungen aus. Die KK erstattet im Rahmen ihrer Leistungskriterien, wenn Sie die Rechnungen einreichen.
- Zusätzlich stellen Sie ihren alten PKV-Tarif auf Zusatztarife um. Im ambulanten und zahnbehandelnden Bereich gibt es Tarife die der Beihilfe ähnlich sind. Im Stationären Bereich ist dies ganz normal, da alle stationären Zusätze nach dieser Leistungsteilung funktionieren.
- Die Erstattung funktioniert dann wie folgt: Sie gehen zum Arzt, der Rechnet wie gewohnt ab und stellt Ihnen eine Rechnung aus. Eine Kopie geht an die KK die andere an die PKV.
Dies ist kein Standartzusatztarif für Brille oder Heilpraktiker sondern ein gesonderter Tarif, welcher auch preislich deutlich von den normalen Zusätzen abhebt. Allerdings berücksichtigen diese ihr Eintrittsalter, was bei Ihnen durch die lange Vorversicherungszeit ein großer Vorteil ist. Außerdem ist eine Umstellung gegeben, wenn Sie sich wieder voll privat versichern können. Da weiterhin Rückstellungen gebildet werden.
Außerdem sollten Sie egal was Sie machen ihre Krankentagegelder überprüfen und neu staffeln damit Sie keine finanziellen Einbußen bei Krankheit haben.
Wenn Sie ihr Gewerbe behalten und somit weitere Auftraggeber haben, arbeiten Sie doch für Ihren "Arbeitgeber" auf Rechnung. Dies kann man ja vertraglich regeln.
Eine weitere Alternative wäre eine Umstellung Ihrer PKV wie folgt:
- Sie beantragen bei der GKV eine private Liquidation bedeutet, der Arzt stellt Ihnen weiterhin Rechnungen aus. Die KK erstattet im Rahmen ihrer Leistungskriterien, wenn Sie die Rechnungen einreichen.
- Zusätzlich stellen Sie ihren alten PKV-Tarif auf Zusatztarife um. Im ambulanten und zahnbehandelnden Bereich gibt es Tarife die der Beihilfe ähnlich sind. Im Stationären Bereich ist dies ganz normal, da alle stationären Zusätze nach dieser Leistungsteilung funktionieren.
- Die Erstattung funktioniert dann wie folgt: Sie gehen zum Arzt, der Rechnet wie gewohnt ab und stellt Ihnen eine Rechnung aus. Eine Kopie geht an die KK die andere an die PKV.
Dies ist kein Standartzusatztarif für Brille oder Heilpraktiker sondern ein gesonderter Tarif, welcher auch preislich deutlich von den normalen Zusätzen abhebt. Allerdings berücksichtigen diese ihr Eintrittsalter, was bei Ihnen durch die lange Vorversicherungszeit ein großer Vorteil ist. Außerdem ist eine Umstellung gegeben, wenn Sie sich wieder voll privat versichern können. Da weiterhin Rückstellungen gebildet werden.
Außerdem sollten Sie egal was Sie machen ihre Krankentagegelder überprüfen und neu staffeln damit Sie keine finanziellen Einbußen bei Krankheit haben.