Hallo.
Auch zum Thema "Reha während Selbständigkeit/Gründungszuschuss" hätte ich noch eine Frage.
Wenn ich also freiwillig gestzl. Versichert bin (incl. Krankengeld) und ich während dieser Selbständigkeit (Einnahmen Gründungszuschuss+evtl. wenig über GEwerbe) lt. ärztl. Verordnung auf Reha muß:
-Welche Leistung würde ich dann erhalten?
a) wenn ich noch Gründungszuschuss erhalte?
b) wenn bereits nach 9 Monaten Gründungszuschuss abgelaufen ist?
PS: Es besteht noch kein neuer ALG1-Anspruch! Erst nach 12 Monaten, da freiwillig in Arbeitslosenversicherung einbezahlt wird!
Danke
Reha während Selbständigkeit/Gründungszuschuss! Welche Leist
Moderator: Czauderna
Hallo,
auch bei Reha-Massnahmen gilt es eine grundsätzliche Wartezeit von 4 Jahren einzuhalten. Es ist ausserdem zu klären wer der Reha-Träger sein wird. Hier wahrscheinlilh die Rentenversicherung.
Wenn ja, entscheidet die Rentenversicherung ob und in welcher Höhe Übergangsgeld gezahlt wird, ist es die Krankenkasse wird vorab geprüft ob wegen der Erkrankung nicht bereits Krankengeld buis zum Leistungsende gezahlt wurde.
Gruss
Czauderna
auch bei Reha-Massnahmen gilt es eine grundsätzliche Wartezeit von 4 Jahren einzuhalten. Es ist ausserdem zu klären wer der Reha-Träger sein wird. Hier wahrscheinlilh die Rentenversicherung.
Wenn ja, entscheidet die Rentenversicherung ob und in welcher Höhe Übergangsgeld gezahlt wird, ist es die Krankenkasse wird vorab geprüft ob wegen der Erkrankung nicht bereits Krankengeld buis zum Leistungsende gezahlt wurde.
Gruss
Czauderna