ewaldi hat geschrieben:Muß man den Gewinn für jeden Monat getrennt ermitteln oder kann man es auch für mehrer Monate gemeinsam?
Man wird wohl den Durchschnitt ermitteln, da alles andere mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre, wenn man den Gewinn jeden Monat prüfen würde. Falls ein Steuerbescheid vorliegt, bildet dieser in der Regel die Grundlage der monatlichen Beitragsberechnung (Jahresgewinn geteilt durch 12). Andernfalls wird man wohl "gewissenhaft" schätzen, bis man die Werte von 12 Monaten zusammen hat.
ewaldi hat geschrieben:Was ist z.B. wenn man über mehrer Monate gesehen durchschnittlich unter der Grenze liegt, aber vielleicht der Wert in einem Monat überschritten wurde?
Sicher weiß ich es nicht. Sollte der Wert in einem Monat über der Grenze liegen, aber insgesamt der Wert durchschnittlich mit diesem Monat noch unter der Grenze liegen, dürften keine Beiträge anfallen. Sollte der Wert durchschnittlich dann über der Grenze liegen und ist zu erwarten, dass er auch im ganzen Kalenderjahr durchschnittlich über der Grenze liegt, dann werden wohl Beiträge fällig werden.
Am einfachsten ist der ganze Sachverhalt zu lösen, wenn es einen Steuerbescheid gibt, aus dem man das Einkommen entnehmen kann. Andernfalls ist es in diesem Fall schwierig, den Gewinn zu ermitteln, da zwar die Einkünfte (z.B. Verkaufsprovision) klar sind, aber die Kosten (Strom? Internetzugang? PC? Büromaterial?) für das Kleingewerbe schwer von den privaten Kosten zu trennen sind.
Deshalb noch einmal der Tipp, einfach mit der Krankenkasse sprechen.
Mit freundlichen Grüßen