Rückkehr in die GKV

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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erichgaloppi
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Rückkehr in die GKV

Beitrag von erichgaloppi » 14.03.2012, 09:29

Ich weiß, darüber wurde hier schon viel geschrieben!

Mein Problem scheint mir aber doch etwas komplizierter...
Ich bin jetzt 48 Jahre alt und seit 1994 privat versichert.
Bis 31.12.2011 war ich selbständig, habe mein Gewerbe aber abgemeldet, da ich schon jahrelang kein Einkommen mehr erzielt habe.
Nun könnte ich einen 450 Euro Job haben.
Klingt sehr einfach - würde sofort die Pflichtversicherung greifen...
Wenn da nicht noch Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung wären.
Ich habe als Vermieter Einnahmen von etwa 650 Euro im Monat.
Wie werden diese Einnahmen betrachtet?
Eine gKV, die ich angerufen habe, meinte das zählt wie selbständige Arbeit und ich muß also mindestens 651 Euro im Monat verdienen, um pflichtversichert zu werden.
Stimmt das so, oder hat sich da jemand geirrt?
Meine Frau ist in der gKV freiwillig versichert.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 14.03.2012, 11:46

Hi,

also meines Wissens zählen Miet- oder Pachteinnahmen nicht als eine selbständige Tätigkeit. Insofern wird dadurch eine ansonsten bestehende KV-Pflicht (wie z.B. durch diese 450,- EUR-Beschäftigung) nicht ausgeschlossen.

Also dürftes Du in die GKV kommen.

Gruß
Sportsfreund

Bully
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Beitrag von Bully » 14.03.2012, 11:49

Hallo,

naja, es führen viele Wege nach Rom,

1)
für Deine Berechnung des Einkommens ( zu familienversicherten Angehörigen) sind auch Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung zu berücksichtigen
Da es sich bei Deinem Gesamteinkommen um Brutto- Einkünfte handelt,kannst Du hier auch Werbungskosten abziehen
das wären z.b. Darlehnszinsen , Anschaffungskosten,Grundsteuer und Gebäudeversicherungen etc.. So kommst Du vielleicht unterhalb der erlaubten Einkommensgrenze für familienversicherte Angehörige.

2)
Hier räumst Du Deiner Ehefrau ein sog. Nießbrauchrecht ein. Damit würdest Du alle Nutzungsrechte auf Sie übertragen. Deiner Ehefrau würden dann die Miet-Einkünfte zufallen, Du hättst dann keine Einkünfte aus der Vermietung mehr, die für die Familienversicherung angerechnet werden können.
Die Einräumung des Nießbrauchrechts, sollte Du allerdings im Grundbuch eingetragen, aber Du bleibst weiter Eigentümer Deiner Immobilie

Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 14.03.2012, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.

erichgaloppi
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Beitrag von erichgaloppi » 14.03.2012, 12:05

Danke Euch für die Antworten!
@Bully
Es geht mir eigentlich nicht um die Familienversicherung.
Aus den Mieteinnahmen zahle ich meine KV, Mieter ist meine Frau mit ihrem Gewerbe.
Das haben wir aus haftungsrechtlichen Erwägungen so eingerichtet.
Ich könnte natürlich die Miete senken, allerdings spielt da das Finanzamt nur in engen Grenzen mit.
@sportsfreund
Bist du Dir sicher?
Die KKH-Allianz hat mir mitgeteilt das Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung der Höhe nach betrachtet werden wie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Demnach unterstellt mir die Krankenkasse das ich ja zum überwiegenden Teil eben nicht von nichtselbständiger Arbeit lebe, wenn ich einen 45o Euro Job annehme...

Bully
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Beitrag von Bully » 14.03.2012, 12:34

erichgaloppi hat geschrieben:
Es geht mir eigentlich nicht um die Familienversicherung.
Hallo,

Ja, tschuldigung, meine Schuld

Für die Dauer des Midijobs liegt Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 1 SGB vor, und dann werden andere Einkünfte nicht berücksichtigt.

Gruß Bully

erichgaloppi
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Beitrag von erichgaloppi » 14.03.2012, 12:38

@ Bully

Vielen Dank!

Das ist genau das, was ich wissen wollte! :D

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 14.03.2012, 13:26

Hi nochmal,

hilfreich ist das Rundschreiben vom 03.12.2010, RdSchr. 10f Titel 2.2:
Abs. 1: Selbständig erwerbstätig ist, wer als natürliche Person selbst mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, in einem Gewerbebetrieb oder einer sonstigen insbesondere freiberuflichen Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und Gefahr ausübt. Die Gewinnerzielungsabsicht, auf die die selbständige Tätigkeit gerichtet sein muss, stellt dabei auf das sozialrechtlich relevante Arbeitseinkommen ab. Dieses ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit; es umfasst neben den steuerrechtlich maßgeblichen Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 [Satz 1] Nr. 3, § 18 EStG) auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1 [Satz 1] Nr. 1, §§ 13 ff. EStG) und aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 [Satz 1] Nr. 2, §§ 15 ff. EStG). Die selbständige Erwerbstätigkeit umfasst daher alle durch den Arbeitseinkommenbegriff in Bezug genommenen und auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Handlungen.
Abs. 6: Die Vermietung von eigenen Wohnungen und das Erzielen von Einkünften hieraus stellt sich grds. nicht als selbständige Erwerbstätigkeit dar (vgl. BSG vom 30. 3. 2006 — B 10 KR 2/04 R —, USK 2006-49). Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die erzielten Einkünfte aus der Vermietung steuerrechtlich solchen aus einem Gewerbebetrieb zugeordnet werden.
Gruß
Sportsfreund

erichgaloppi
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Beitrag von erichgaloppi » 14.03.2012, 13:37

Somit hat sich die Dame von der KKH-Allianz geirrt und ich muß in dieser Konstellation pflichtversichert werden.
Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten!

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