Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich (selbständig seit 2006) habe mich ende letzten Jahres bequatschen lassen, von der GKV in eine PKV zu wechseln. Dieser Makler ist ein windiger Typ, wie mir leider zu spät aufgegangen ist. Bei der Angabe der Vorwerkrankungen/Behandlungen hat er mir erklärt, dass nur die Behandlungen von Belang seien, die nicht abgeschlossen sind und wo das Leiden fortbesteht. Dementsprchend habe ich nur ein chronisches Problem angegeben, für das ich auch Zuschlag zahle.
Jetzt habe ich meine erste Abrechnung gemacht und mich erstmals wieder mit den Unterlagen beschäftigt. Mir ist gerade erst ein Licht aufgegangen, ich hätte wohl jeden Arztbesuch auflisten müssen aus den drei Jahre vor der Antragstellung, auch die "abgeschlossenen". Ich war nun wieder beim gleichen Arzt, weil mir nach 2 Jahren nun doch mal wieder der Rücken wehtat, wenn die PKV das prüft, dann war's das für mich.
Alternativen sind wohl Basistarif PKV für ein paar 500 Euro oder Rückkehr in GKV.
Ich habe einen Kunden, der mir schon angeboten hat, mich fest anzustellen auf Teilzeitbasis, so dass ich da wieder in die Versicherungspflicht fallen würde. Problem ist nun: muss ich meine Selbständigkeit dann ganz aufgeben oder kann ich die versicherungspflichtige Beschäftigung als Haupt- und die Selbständigkeit als Nebenerwerb fortführen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, wie berechnet sich dann der Beitrag?
Rückkehr in GKV
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
der Trick funktioniert nur, wenn Du unter 55 Jahre alt bist.
Ansonsten musst Du Deine Selbständigkeit im Umfang und im Einkommen deutlich unter Deine Teilzeittätigkeit führen. Sicherheitshalber aufgeben oder ruhen lassen.
Unter 18 Stunden muss sie ja eh sein, um nicht hauptberuflich zu sein. Festangestellte Mitarbeiter hast Du nicht, oder?
LG, Fee
der Trick funktioniert nur, wenn Du unter 55 Jahre alt bist.
Ansonsten musst Du Deine Selbständigkeit im Umfang und im Einkommen deutlich unter Deine Teilzeittätigkeit führen. Sicherheitshalber aufgeben oder ruhen lassen.
Unter 18 Stunden muss sie ja eh sein, um nicht hauptberuflich zu sein. Festangestellte Mitarbeiter hast Du nicht, oder?
LG, Fee
Vielen Dank für deine Antwort,
nein, ich bin "erst" 40. Da ich eine Tochter habe, die gerade 10 Monate alt ist und wir erst 2012 einen Kitaplatz haben würden meine Frau und ich einfach Halbe-halbe machen, ich in meinem Teilzeitangestelltenjob und sie (glücklicherweise verbeamtet & daher problemlos) in ihrem. Meine Selbständigkeit würde ich nur aufrechterhalten wollen weil da ich noch ein paar Sachen warte für alte Kunden, da muss ich dann eine Rechnung schreiben können, das sind aber maximal 200 Euro im Monat, also Pillepalle. Stundenzahl kann bei mir sowieso keiner feststellen, und Angestellte habe ich natürlich nicht, das wär dann doch zu dreist...
Finanziell ist es natürlich blöd so, aber immer noch besser als die Aussicht ohne KV dazusitzen oder im Basistarif gemolken zu werden.
Eins würde imich noch interessieren: wie lange muss ich denn versicherungspflichtig sein, damit mich die GKV nicht mehr rausschmeißen kann, wenn die Versicherungspflicht erloschen ist? Oder anders: wie lange muss ich Angestellter in Hauptbeschäftigung sein, um wieder "fest im Sattel" zu sitzen?
nein, ich bin "erst" 40. Da ich eine Tochter habe, die gerade 10 Monate alt ist und wir erst 2012 einen Kitaplatz haben würden meine Frau und ich einfach Halbe-halbe machen, ich in meinem Teilzeitangestelltenjob und sie (glücklicherweise verbeamtet & daher problemlos) in ihrem. Meine Selbständigkeit würde ich nur aufrechterhalten wollen weil da ich noch ein paar Sachen warte für alte Kunden, da muss ich dann eine Rechnung schreiben können, das sind aber maximal 200 Euro im Monat, also Pillepalle. Stundenzahl kann bei mir sowieso keiner feststellen, und Angestellte habe ich natürlich nicht, das wär dann doch zu dreist...
Finanziell ist es natürlich blöd so, aber immer noch besser als die Aussicht ohne KV dazusitzen oder im Basistarif gemolken zu werden.
Eins würde imich noch interessieren: wie lange muss ich denn versicherungspflichtig sein, damit mich die GKV nicht mehr rausschmeißen kann, wenn die Versicherungspflicht erloschen ist? Oder anders: wie lange muss ich Angestellter in Hauptbeschäftigung sein, um wieder "fest im Sattel" zu sitzen?