ich bin relativ sicher, dass schon einige Selbständige vor diesem Problem gestanden sind. Ich bin selbständig (Freiberufler) seit 2007 und war in 2007 2,5 Monate arbeitslos (Jan, Feb, Mar). Damals habe ich mich freiwillig gesetzlich weiterversichert. Die Beiträge galten unter Vorbehalt. Jetzt in 2010 habe ich den Einkommensteuerbescheid von 2007 vorgelegt und traue meinen Augen kaum. Ich soll über 4000 Euro nachzahlen. Die Krankenkasse legt in 2007 ein sogenanntes "Rumpfwirtschaftsjahr" zugrunde, dh. berechnet den auf meinem Ek-Steuerbescheid ausgewiesenen Betrag bezogen auf 9,5 Monate. Dadurch kommt es zu dieser hohen Nachzahlung. Lt. Einkommensteuergesetz ist die Einkommensteuer eine Jahressteuer. Auf Nachfrage bei der Kasse, teilte man mir mit, dass man nicht an das Einkommensteuergesetz gebunden sei. Stimmt das ?
Zum Glück habe ich mich letztes Jahr schon privat versichert sonst wäre die Nachzahlung noch höher ausgefallen. Aufgrund dieses Sachverhalts teilt man mir mit, dass die Einkommensteuerbescheide der Nachfolgejahre (2008, 2009) irrelevant seien, dh. ich den hohen Betrag von 2007 "durchzahlen" muss. Keine Diskussion - weil kein Mitglied mehr . . . ich empfinde das als ungerecht
