Schubs hat geschrieben:Habe sofort eine Ratenzahlung für die 5100 Euro vereinbart für die Rückstände (April 07 bis Okt. 2008), habe daraufhin jeden Monat die laufenden Beiträge plus die vereinbarte Ratenabzahlung überwiesen. August war ich fertig und nun verlangt die AOK Säumniszuschläge, knapp 3000 Euro!!!
Andere Zinsen hätten ja ausgemacht werden können
Ich denke mal das,das Du schon mit Deiner AOK gesprochen hast
und Sie auf Ihre Forderung von SZ bestehen.
Du hast eine
schriftliche Ratenvereinbarung in der Tasche, Inhalt: "Höhe der Beitragsschuld, Zahlungsbeginn,mtl Ratenhöhe,letzte Rate,"
pünktliche Ratenzahlungen plus Beitragszahlung kannst Du nachweisen.
dann lege gegen den Bescheid über die SZ sofort Widerspruch ein und füge in Kopie Deine Überweisungsbelege bei.
Wann hast Du den Bescheid über die geforderten SZ bekommen ???
oder hast Du gar schon Mahnungen darüber bekommen ???
Nicht das es schon in der Vollstreckungsabteilung bearbeitet wird
Sind in Deinen Bescheid die Beträge für SZ aus Kranken u. Pflegeversicherung gesondert ausgewiesen
oder hat man dieses zusammenfassend errechnet ( Kv-Beitrag + Pflege-Beitrag= Gesamtbeitrag ) ?????
Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen
Da die AOK diese Beiträge nur in Vertretung für die Pflegekasse einzieht,
muß Sie gesonderte Bescheide verschicken.
Alles andere ist nicht rechtskräftig
wurde übrigens vom LSG so bestätigt