Selbständig -> GKV ermäßigter Beitrag -> nicht mehr al
Moderator: Czauderna
Selbständig -> GKV ermäßigter Beitrag -> nicht mehr al
Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin seit fast drei Jahren Selbstständig und gesetzlich krankenversichert. Leider verdiene ich immer noch so viel, dass ich davon leben kann.
Mein Gründerzuschuß ist abgelaufen und seit dem versuche ich mich mit dem Ersparten über Wasser zu halten.
Momentan verdiene ich durchschnittlich ca. 1000 € im Monat. Ich zahle einen ermäßigten Beitrag.
Seit paar Monaten wohnt mein Freund bei mir.
Ich habe gelesen, dass nach einem Jahr wird sein Einkommen zu meinem Einkommen angerechnet.
Wie wird es berechnet?
Was habe ich zu erwarten?
Danke im Voraus
ich bin seit fast drei Jahren Selbstständig und gesetzlich krankenversichert. Leider verdiene ich immer noch so viel, dass ich davon leben kann.
Mein Gründerzuschuß ist abgelaufen und seit dem versuche ich mich mit dem Ersparten über Wasser zu halten.
Momentan verdiene ich durchschnittlich ca. 1000 € im Monat. Ich zahle einen ermäßigten Beitrag.
Seit paar Monaten wohnt mein Freund bei mir.
Ich habe gelesen, dass nach einem Jahr wird sein Einkommen zu meinem Einkommen angerechnet.
Wie wird es berechnet?
Was habe ich zu erwarten?
Danke im Voraus
Hallo,
was den Bereich der Krankenversicherung angeht, spielt das Einkommen von Freunden keine Rolle, lediglich wenn es um die Prüfung geht, ob die "normale" oder die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze zutrifft, werden die Vermögensverhältnisse geprüft. Dabei wird in diesem Zusammenhang der Begriff der "Verantwortungs- und Entstehungsgemeinschaft" verwenden - diese ist ein Zusammenleben von Partnern in einem gemeisamen Haushalt. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Also, würde hier beides berücksichtigt werden, nicht nur das lfd. Einkommen. Grundsätzlich gilt, wenn das so ermittelte gesamte Vermögen im Jahr (2012) 10.500,00 € übersteigt, kommt die ermässigte Beitragsbemessungsgrenze nicht zur Anwendung.
Dies alles prüft und entscheidet allerdings die zuständige Krankenkasse -
dies hier sind nur allgemeine Hinweise, also unverbindlich.
Gruss
Czauderna
was den Bereich der Krankenversicherung angeht, spielt das Einkommen von Freunden keine Rolle, lediglich wenn es um die Prüfung geht, ob die "normale" oder die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze zutrifft, werden die Vermögensverhältnisse geprüft. Dabei wird in diesem Zusammenhang der Begriff der "Verantwortungs- und Entstehungsgemeinschaft" verwenden - diese ist ein Zusammenleben von Partnern in einem gemeisamen Haushalt. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Also, würde hier beides berücksichtigt werden, nicht nur das lfd. Einkommen. Grundsätzlich gilt, wenn das so ermittelte gesamte Vermögen im Jahr (2012) 10.500,00 € übersteigt, kommt die ermässigte Beitragsbemessungsgrenze nicht zur Anwendung.
Dies alles prüft und entscheidet allerdings die zuständige Krankenkasse -
dies hier sind nur allgemeine Hinweise, also unverbindlich.
Gruss
Czauderna