Ich bin selbständig und habe jetzt zum 12. Sept Sozialgeld beantragt, da mein Verdienst zu gering ist. Es wurde bewilligt und ich hab mich dann auch bei der AOK angemeldet. Die meinte die Kosten würden ja jetzt alle von der ARGE übernommen.
Was passiert aber nun wenn ich doch etwas verdiene. Die ARGE wird mir dann ja die Zahlungen entsprechend kürzen. Wenn ich aber zuviel verdiene, kürzen die dann auch die Krankenkassen?
Ich dachte ich stelle vorsichtshalber schon mal einen Antrag auf geringere Einkommensbemessung bei der AOK für genau den Fall das ich halt genau so wenig verdiene um zwar kein Sozialgeld mehr zu bekommen aber noch nicht die normalerweise zu Grunde gelegte Selbständigen Grenze.
Da war die Dame dann verwirrt und wusste nicht mehr weiter. Wie sieht es jetzt aus? Weiss jemand weiter.
Selbständig, Hartz IV und gesetzliche Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Ob die ARGE die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt hängt immer von deinen Einkommensverhältnissen ab. Und da bist du verpflichtet dieses auch der ARGE mitzuteilen.
Die Beiträge zur Krankenversicherung KÜRZEN geht nicht, entweder sie zahlen die Beiträge oder eben nicht. Wichtig wenn Änderungen des ALG2-Bescheides kommen, auf der 2. Seite schauen, ob dort steht, dass du pflichtversichert wirst in der Krankenversicherung. Das überlesen nämlich die meisten gerne mal und schauen nur auf Seite 1, wieviel Euronen sie ausbezahlt bekommen. Solltest du nicht durch die ARGE versichert sein, musst du dich freiwillig versichern.
Du sprichst von Sozialgeld - ist dass denn ALG2, oder ist das einfach nur ein Zuschuss, damit du über die runden kommst?! Eine Bekannte erzählte mir nämlich mal, dass sie auch so eine Art Zuschuss vom Amt erhalten hat (ich glaub 260 Euros), und mit diesem Zuschuss war sie nicht krankenversichert, sondern musste sich selbst versichern. Der Zuschuss ging dann quasi für die freiwillige Krankenversicherung drauf.
Die Beiträge zur Krankenversicherung KÜRZEN geht nicht, entweder sie zahlen die Beiträge oder eben nicht. Wichtig wenn Änderungen des ALG2-Bescheides kommen, auf der 2. Seite schauen, ob dort steht, dass du pflichtversichert wirst in der Krankenversicherung. Das überlesen nämlich die meisten gerne mal und schauen nur auf Seite 1, wieviel Euronen sie ausbezahlt bekommen. Solltest du nicht durch die ARGE versichert sein, musst du dich freiwillig versichern.
Du sprichst von Sozialgeld - ist dass denn ALG2, oder ist das einfach nur ein Zuschuss, damit du über die runden kommst?! Eine Bekannte erzählte mir nämlich mal, dass sie auch so eine Art Zuschuss vom Amt erhalten hat (ich glaub 260 Euros), und mit diesem Zuschuss war sie nicht krankenversichert, sondern musste sich selbst versichern. Der Zuschuss ging dann quasi für die freiwillige Krankenversicherung drauf.
Richtig aber das wird ja nachträglich angepasst. Ich hab bis März eine Bewilligung und muss dann mein Einkommen nachweisen. Die Einstufung in ein niederes Einkommen bei Selbständigen bei einer gesetzlichen kann man aber nur vorrausschauend, nicht nachträglich beantragen. Das beisst sich irgendwie.krümel2007 hat geschrieben:Ob die ARGE die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt hängt immer von deinen Einkommensverhältnissen ab. Und da bist du verpflichtet dieses auch der ARGE mitzuteilen.
Nein ich kriege den Regelsatz von Harz IV aber muss mich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sondern kann mich um meine bisherige Selbständigkeit kümmern. Es ist auch kein Gründung, da gibt es nur das von dir genannte Einstiegsgeld. Das die die KV übernehmen hab ich bereits schriftlich, denn ohne das hätte mich die AOK nicht so weiteres aufgenommen.Du sprichst von Sozialgeld - ist dass denn ALG2, oder ist das einfach nur ein Zuschuss, damit du über die runden kommst?!
Denke ich muss das noch bei meinem Fallmanager festklopfen: Der meinte aber auch ich sollte u.U. bei höheren aber nicht zu hohen Einnahmen erstmal etwas investieren.
Der Freibetrag liegt übrigens mit 100 Euro noch deutlich unter Hartz IV.
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