Selbständig und trotzdem Familienversichert? Kosten?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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neuling09
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Selbständig und trotzdem Familienversichert? Kosten?

Beitrag von neuling09 » 28.01.2009, 13:58

Hallo Zusammen :)

Ich spiele mit dem Gedanken zusammen mit einem Freund eine Firma zu
gründen. Jetzt steht für mich die Frage nach der Krankenversicherung an.
Ich möchte sichergehen, dass mich die Krankenversicherung nicht finanziell
auffrisst ;-)

Folgendes ist gegeben:
Ich bin 29Jahre, verheiratet und habe eine kleine Tochter (knapp 2 J.).
Meine Frau geht nicht arbeiten sondern ist zuhause und hat kein eigenes
Einkommen. Zur Zeit sind meine Frau und meine Tochter bei mir
Familienversichert. Ich bin seit 4 (oder 5?) Jahren selbst in der gesetzlichen
Krankenkasse, davon die letzten 3 Jahre als Angestellter und davor selbst
als Student und noch weiter davor als Student familienversichert über
meinen Vater. Unsere Familienplanung sieht in den nächsten ein/zwei Jahren
weiteren Nachwuchs vor.

Mich würde jetzt interessieren was ich für Möglichkeiten (freiwillig/pflicht
versichert in der GKV oder PKV) für die Krankenversicherung habe. So
weit ich weiß, würde eine PKV für die ganze Familie ein halbes
"Vermögen" kosten :shock:
Kann ich auch in der GKV bleiben und meine Familie kostenlos(?) als
Familienversichert versichern?
Welche Kosten kommen da auf mich zu?

Danke :D

Bodi
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Registriert: 30.05.2008, 13:26

Beitrag von Bodi » 28.01.2009, 14:36

Als Selbständiger und freiwilliges Mitglied der GKV sind je nach Gewinn Beiträge zwischen ca. 300 und 600 EUR mtl. zu zahlen. Außerdem gibt es für geringverdienende Selbständige einen weiter ermäßigten Beitrag in Höhe von rund 200 EUR mtl, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Ehefrau und Kinder sind kostenlos mitversichert, solange diese keine oder nur geringe eigene Einkünfte (d.h. <=360 EUR mtl. oder 400 EUR-Job) haben.

Koulchen
Beiträge: 125
Registriert: 14.01.2009, 13:40

Beitrag von Koulchen » 29.01.2009, 20:16

Hallo neuling09,

eines sollten Sie auf jeden Fall beachten, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch versichert sein wollen: Auch mit den Krankengeld-Wahltarifen hat das Krankengeld immer nur eine "Entgeltersatzfunktion". Sprich: Wenn der letzte eingereichte Einkommensteuerbescheid kein oder negatives Einkommen ausweist und Sie dann arbeitsunfähig krank werden, erhalten Sie im Zweifel kein Krankengeld - nach der gesetzlichen Auslegung entgeht Ihnen ja kein Arbeitseinkommen. Es gibt einen Fall, in dem vom letzten vorgelegten ESt-Bescheid als Basis abgewichen wird: falls Sie als Künstler oder Publizist über die Künstlersozialkasse pflichtversichert wären. Dann würde das dort jeweils bis Ende November fürs Folgejahr gemeldete Arbeitseinkommen zugrundegelegt.

Bis Ende 2008 war in der GKV die Krankengeldhöhe direkt an die Höhe des Arbeitseinkommens gekoppelt, jetzt, seit Einführung der Wahltarife, ist das Krankengeld im Prinzip frei verhandelbar - aber im Endeffekt gelten die gesetzlichen Grundlagen mit der Entgeltersatzfunktion weiter.

In den letzten Monaten hatte mein Mann sehr viel Spaß mit diesem Thema, wie Sie bei Bedarf in diesem Forum recherchieren können. Wenn wir geahnt hätten, welche Probleme auf einen zukommen können, nur weil in einem Jahr die Investitionen die Einnahmen überstiegen haben, hätten wir ggf. versucht, die Krankengeldversicherung als private Krankentagegeldversicherung laufen zu lassen. (Aber wahrscheinlich hätte keine private Kasse meinen Mann aufgenommen wegen diverser Vorerkrankungen.) In meinem Fall ist es einfacher, weil ich zu den oben beschriebenen Ausnahmen - selbständige Künstler und Publizisten - zähle.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach der geeigneten Krankenkasse
Koulchen

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