Selbständig und verheiratet
Moderator: Czauderna
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Selbständig und verheiratet
Habe folg. Problem; bin freiwillig bei einer gesetzl. Krankenkasse versichert, habe vor 1 Jh geheiratet, Partner ist privat versichert. Da mein Einkommen jhr. unter 8.000,-- liegt zahlte ich bisher noch einen erträgl. Monatssatz, jetzt wird die Hälfte v. meinem Gatten dazugerechnet und damit verdopple ich meine Beiträge ( lt. Kundenberater)
Meine Frage: Muss ich jetzt rückwirkend die Differenz zahlen und warum wird bei Selbständigen das Gehalt des Partners miteingerechnet. Er hat doch keinen Anteil an meinem " Geschäft". Wir haben doch auch unterschiedliche Konten und Steuererklärungen.
Danke, gerne würde ich mich ausserhalb (pers. Pin) mit jemanden der sich sehr gut auskennt darüber austauschen: DANKE!
Meine Frage: Muss ich jetzt rückwirkend die Differenz zahlen und warum wird bei Selbständigen das Gehalt des Partners miteingerechnet. Er hat doch keinen Anteil an meinem " Geschäft". Wir haben doch auch unterschiedliche Konten und Steuererklärungen.
Danke, gerne würde ich mich ausserhalb (pers. Pin) mit jemanden der sich sehr gut auskennt darüber austauschen: DANKE!
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Sebständig und verheiratet
Ich habe verschiedene Aufträge, z. B. Fachberatungen im LEH, Marktforschg. Studien, Mysterychecks, Auftragseinholungen usw
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Selbständig und verheiratet
Hallo, nochmals,
an Bully:: Was kann ich machen, das hälftige Einkommen ( wird angerechnet) liegt deutlich über meinen "Monatseinkommen", wobei ich i.d.R. 8 Monat Aufträge habe und im Monat 6-8 Tage arbeite.
Über eine Antwort freue ich mich
an Bully:: Was kann ich machen, das hälftige Einkommen ( wird angerechnet) liegt deutlich über meinen "Monatseinkommen", wobei ich i.d.R. 8 Monat Aufträge habe und im Monat 6-8 Tage arbeite.
Über eine Antwort freue ich mich
die Antwort ist ganz einfach. Sie wird Dich aber nicht glücklich machen.
Bei freiwillig Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse
(völlig egal welchen Status man in der freiw. Versicherung hat: also
Selbstständiger, Hausfrau oder oder oder)
wird dann das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (also z.B. des privat versicherten Ehegatten) mit angesetzt.
Man addiert die Einnahmen von beiden Ehegatten. Teilt dann durch 2.
Daraus werden dann die Beiträge für DICH berechnet.
Dies erfolgt völlig unabhängig vom Güterstand und Grad der Liebe (kleiner Scherz).
Sind gemeinsame Kinder vorhanden wird es noch ein wenig komplizierter.
Da gibt es Abzugsbeträge. Will ich Dir aber nur erklären, wenn dies zutrifft.
Durch die o g. Regelung (auch "halbes Ehegatteneinkommen oder halbes Famileneinkommen genannt)
kommt man dann auf Beiträge bis zu
317,42
Bei freiwillig Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse
(völlig egal welchen Status man in der freiw. Versicherung hat: also
Selbstständiger, Hausfrau oder oder oder)
wird dann das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (also z.B. des privat versicherten Ehegatten) mit angesetzt.
Man addiert die Einnahmen von beiden Ehegatten. Teilt dann durch 2.
Daraus werden dann die Beiträge für DICH berechnet.
Dies erfolgt völlig unabhängig vom Güterstand und Grad der Liebe (kleiner Scherz).
Sind gemeinsame Kinder vorhanden wird es noch ein wenig komplizierter.
Da gibt es Abzugsbeträge. Will ich Dir aber nur erklären, wenn dies zutrifft.
Durch die o g. Regelung (auch "halbes Ehegatteneinkommen oder halbes Famileneinkommen genannt)
kommt man dann auf Beiträge bis zu
317,42
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Verheiratet und selbständig
Hallo, vielen Dank,
das ist ja schon fast ein Scheidungsgrund, ha ha ha ,
ganz schön ungerecht, zumal ich meinem Mann nicht die Hälfte seines Einkommen abnehme, trotdem wird das in den Krankenkasse Topf geworfen.
Wie siehts den aus, wenn ich dann nichts mmehr arbeiten will und auch nicht arbeitslos bin, aufgrund ehemaliger Selbständigkeit. Muss ich mir dann Geld v. Gatten geben lassen um meine freiwillige KV zu zahlen, PV willmich eher nicht, bzw wird zu teuer.
Schönes Wochenende an alle
das ist ja schon fast ein Scheidungsgrund, ha ha ha ,
ganz schön ungerecht, zumal ich meinem Mann nicht die Hälfte seines Einkommen abnehme, trotdem wird das in den Krankenkasse Topf geworfen.
Wie siehts den aus, wenn ich dann nichts mmehr arbeiten will und auch nicht arbeitslos bin, aufgrund ehemaliger Selbständigkeit. Muss ich mir dann Geld v. Gatten geben lassen um meine freiwillige KV zu zahlen, PV willmich eher nicht, bzw wird zu teuer.
Schönes Wochenende an alle
Re: Verheiratet und selbständig
Hallo Waldfee777,
Ungerechtigkeit ist immer eine Frage des Blickwinkels. Man will mit dieser Regelung vermeiden, dass sich ein Ehepartner bei kleinem Einkommen "günstig" in der GKV versichert, während sich der andere Ehepartner (dann oft gutverdienend) in der PKV der Solidargemeinschaft entzieht
Gruß Leser
Ungerechtigkeit ist immer eine Frage des Blickwinkels. Man will mit dieser Regelung vermeiden, dass sich ein Ehepartner bei kleinem Einkommen "günstig" in der GKV versichert, während sich der andere Ehepartner (dann oft gutverdienend) in der PKV der Solidargemeinschaft entzieht
Wäre Dein Ehegatte in der GKV würde es dann keinen Pfennig... äh Cent kosten. Ansonsten gilt das oben gesagte, Anrechnung halbes Ehegatteneinkommen... Scheidung dürfte ihm aber teurer kommenWaldfee777 hat geschrieben:Wie siehts den aus, wenn ich dann nichts mmehr arbeiten will und auch nicht arbeitslos bin, aufgrund ehemaliger Selbständigkeit. Muss ich mir dann Geld v. Gatten geben lassen um meine freiwillige KV zu zahlen, PV willmich eher nicht, bzw wird zu teuer.

Gruß Leser
Re: Verheiratet und selbständig
Ja, und für Essen, Unterkunft und hin und wieder ein paar Schühchen...Waldfee777 hat geschrieben:Muss ich mir dann Geld v. Gatten geben lassen um meine freiwillige KV zu zahlen,
Müsste doch eigentlich die Solidargeminschaft - sprich ArGe - zahlen, aber die Welt ist nun mal so ungerecht!

Hallo, das gleiche ist uns auch passiert.
Haben letztes Jahr geheiratet und nun will die KK von meinem Mann
1400,- € Nachzahlung, obwohl er als Selbständiger sehr wenig verdient
hat.
Ich bin Beamtin, privat versichert und mein halbes Brutto (!!- Wenn
es wenigstens das Netto wäre...) wird ihm angerechnet.
So ein Mist.
Haben letztes Jahr geheiratet und nun will die KK von meinem Mann
1400,- € Nachzahlung, obwohl er als Selbständiger sehr wenig verdient
hat.
Ich bin Beamtin, privat versichert und mein halbes Brutto (!!- Wenn
es wenigstens das Netto wäre...) wird ihm angerechnet.
So ein Mist.