Hallo,
leider habe ich nach mehrstündigem Suchen im Internet noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden. In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten setze ich meinen Beitrag in dieses Forum.
Mein Freund ist 34 Jahre alt, Promovierender an einer deutschen Hochschule und nebenbei freiberuflich tätig. Er war bislang als Nicht-EU-Mitglied privat bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Nach seiner Einbürgerung im Sommer 2008 wurde ihm seine private Krankenversicherung (PKV), welche gezielt nur für ausländische Studierende greift, ohne je einen Brief von der Versicherung erhalten bekommen zu haben, gekündigt. Nun stehen wir vor einem großen Problem. Er müsste sich -meines Wissens nach- weiterhin privat versichern, da er zuvor niemals gesetzlich versichert war. Nur können wir diese Kosten nicht tragen -egal ob mit oder ohne Selbstbehalt-, da diese in der Summe zu hoch sind. Die Kosten sind bei unseren Einkommen, welche je in etwa dem eines Sozialhilfeempfängers entsprechen, nicht tragbar.
Nun haben wir als quasi einzige in Betracht kommende Lösung seine Exmatrikulation zum kommendem Semester überlegt, damit er über das Sozialamt in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten kann. Ist dies tatsächlich möglich? Oder müsste er weiterhin in der PKV bleiben?
Leider ist mein Freund gegenwärtig nicht krankenversichert, deswegen muss ein Versicherungsabschluss so schnell wie möglich erfolgen. Doch für welche PKV bzw. Krankenversicherungsleistung sollen wir uns entscheiden, unter der Berücksichtigung, dass das Sozialamt die Kosten einer privaten Krankenversicherung in möglichst voller Höhe übernimmt oder diese als ungültig erklärt, um falls möglich doch in die gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können.
Ich hoffe sehr, dass mir ein Leser schnell helfen kann.
Herzlichen Dank im Voraus.
Lena
Sozialhilfeempfänger: gesetzliche oder private KV
Moderator: Czauderna
Um Anspruch auf das Arbeitslosengeld II zu kommen braucht er sich nicht exmatrikulieren. Sozialhilfe oder jetzt Sozialgeld bekommen nur Personen, die nicht erwerbsfähig sind.
D.h. sollte er Anspruch auf ALG II bekommen, wird er in der GKV versichert, dort besteht für diesen Personenkreis Versicherungspflicht.
Wenn kein Anspruch besteht, gibt´s noch die Möglichkeit sich einen versicherungspflichtigen Job zu suchen (über 400 € monatlich)
D.h. sollte er Anspruch auf ALG II bekommen, wird er in der GKV versichert, dort besteht für diesen Personenkreis Versicherungspflicht.
Wenn kein Anspruch besteht, gibt´s noch die Möglichkeit sich einen versicherungspflichtigen Job zu suchen (über 400 € monatlich)
den Anspruch auf ALo2 (SGBII) wird er nicht haben, wenn er weiter immatrikuliert bleibt, da man für ALo2 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. so bliebe ihm nur noch die Sozialhilfe (SGBXII), die es ja auch nachwievor noch gibt. allerdings kommt er damit nicht in die gesetzliche KV, da die soweit ich aus meinem Bekanntenkreis weiß über eine frw. Versicherung abgewickelt wird. und hierfür erfüllt der Fragesteller wohl nicht die Voraussetzungen. vielleicht übernimmt ja dann das Sozialamt die Beiträge für eine PKV?! ist er exmatrikuliert, und bekommt ALo2 dürfte der Weg in die gesetzliche KV offen stehen.
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