Verständnisfrage zur Mindestbemessungsgrundlage - EILIG

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Naseweiss1
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Verständnisfrage zur Mindestbemessungsgrundlage - EILIG

Beitrag von Naseweiss1 » 14.09.2012, 13:20

ich hoffe, dass mir jemand schnell helfen kann, denn ich muss ein formular an die krankenkasse zurückschicken und das sehr schnell...

der aktuellste steuerbescheid von 2010 weist einen brutto von
17817 euro : 12 monate = 1484,75 euro pro monat aus.

und 114 euro kapitalerträge. (also 801 euro freibetrag plus 114 euro drüber)

werden die kapitalerträge auf den brutto angerechnet? also 17817 plus 114 euro? oder 114 euro plus 801 euro freibetrag?

wird der neue beitrag ab september 2012 von den 1484,75 euro im monat
prozentual genau ausgerechnet? oder setzt die krankenkasse voraus,
dass ich ja 1968,75 euro hätte haben müssen und ich zahle dann
drauf? für 2010 im nachhinein und ab sofort im voraus bis ich den
nächsten steuerbescheid habe? fürs jahr 2011 mußte ich zum beispiel für ein paar monate auf 1965,75 euro zahlen...ich hoffe, dass ich das geld
wiederbekomme, wenn der bescheid für 2011 da ist.

was wäre, wenn die krankenkasse wüßte, dass ich ein bißchen geld
auf der kante habe? setzten die dann voraus, dass ich zwar mit meiner
arbeit nicht viel erwirtschafte, aber den höheren beitrag auf 1965,75 euro
gefälligst vom spargeld zu nehmen habe? oder interessiert sie nur, ob ich
mit dem spargeld zinsen erwirtschafte, die über dem freibetrag sind?

meine größte sorge ist es, dass ich zuviel beiträge bezahle,
die ich dann nicht mehr zurückbekomme, obwohl mein brutto nachweislich
laut steuerbescheid viel niedriger ist.

noch was...nehmen wir an, man hat nachweislich nur zum beispiel 849 euro brutto im monat verdient. in diesem wird es wahrscheinlich nicht prozentual genau berechnet, sondern dann zahlt man wirklich auf 1312,50 euro auf, weil das die absolute untergrenze ist, richtig?

da mein bruttogehalt in letzter zeit immer sehr gering ist, habe ich bisher
den niedrigsten beitrag bezahlt mit im moment 228 euro. jetzt möchte die
krankenkasse aufgrund des kapitalertrags von 114 euro sich wieder ein
formular ausgefüllt haben, in dem ich unter anderem angeben muss, ob ich vermögen habe. die drei euro fuffzig, die ich noch habe (aber mehr als 5000 euro) brachten in 2011 und künftig in 2012 weit unter 801 euro
und das brauche ich bei der steuer nicht anzugeben. also werde ich es bei der krankenkasse auch nicht angeben.

was kann als schlimmstes passieren? wenn die krankenkasse mir nicht glaubt auf grund des kapitalertrags von 114 euro, dann müßte mein neuer
beitrag doch anhand des steuerbescheids aus 2010 berechnet werden, oder? wenn sie die mindestgrenze von 1312,50 nicht akzeptiere, dürften sie doch nicht 1965,75 nehmen, oder? denn einen beitrag von über 350 euro im monat kann ich mir auf gar keinen fall leisten!

Bitte um hilfe! Vielen Dank!!!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.09.2012, 15:04

Hallo,
wenn du bereits länger selbständig bist, dann wird rückwirkend keine Beitragsumstellung vorgenommen - es wird so sein, wenn du den Einkommensteuerbescheid im September einreichst, das eine Beitragsanpassung
(Erhöhung oder Verminderung) ab dem 1.9.2012 vorgenommen wird - Grundlage sind die Daten aus dem Einkommensteuerbescheid den du eingereicht hast - dieser Beitrag ändert sich grundsätzlich erst mit Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheids, es sei denn,deine Einnahmen verändern sich derart drastisch (meist nach unten) und es wird vorzeitig, auf Antrag, eine Beitragsanpassung vorgenommen.
Sollte dies aber der erste Einkommensteuerbescheid sein, denn du als Selbständiger erhalten hast, dann wird rückwirkend, also ab Beginn der Selbständigkeit der Beitrag ggf. angepasst, passiert aber in der PRaxis sehr selten, weil meistens die Mindestbeitragsbemessungsgrenze greift.
Gruss
Czauderna

Naseweiss1
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Beitrag von Naseweiss1 » 14.09.2012, 15:42

danke für die antwort!

aber was ist mit den zinserträgen? und dem spargeld, was ich auf der seite habe? werden die zinsen, also das was über 801 euro zum brutto
dazugerechnet in 2010? oder 801 plus 114 euro?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.09.2012, 19:44

Naseweiss1 hat geschrieben:danke für die antwort!

aber was ist mit den zinserträgen? und dem spargeld, was ich auf der seite habe? werden die zinsen, also das was über 801 euro zum brutto
dazugerechnet in 2010? oder 801 plus 114 euro?
Hallo,
nach dem Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen sind die vollen Zinsen beitragspflichtig, also kein Freibetrag absetzbar und ich kenne es so, dass der Betrag genommen wird, der im Einkommensteuerbescheid unter Kapitalerträge steht.
Gruss
Czauderna

Vampirella
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Beitrag von Vampirella » 14.09.2012, 21:26

Ich kenne das so, dass von den Kapitaleinnahmen noch 51 Euro in Anzug gebracht werden und dann durch 12 geteilt wird....Sparerfreibetrag wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt

Der Sparerfreibetrag ist jedoch zur Beurteilung, ob eine Einstufung als einnahmeschwacher Selbstständiger möglich ist ausschlaggebend... da sich deine Kapitaleinnahmen jedoch nicht nur in Rahmen des Sparerfreibetrages bewegen, ist eine Einstufung als einnahmeschwacher Selbstständiger nicht möglich und du musst aus der Mindestbemessungsgrundlage von 1968,75 Beiträge zahlen

Falls dass dein erster Steuerbescheid zur Selbstständigkeit ist und du bisher unter vorbehalt eingestuft warst, wird rückwirkend die höhere bemessungsgrundlage angesetzt

ansonsten ist es so, dass der Steuerbescheid bei höheren einnahmen ab folgemonat ausstellung und bei niedrigeren einnahmen ab folgemonat der einreichung berücksichtigt wird

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