Das Problem so kurz wie möglich geschildert:
Ich bin seit 31 Jahren selbstständig als Freiberufler ohne Mitarbeiter.
Vorher Ausbildung und anschließende Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis. Seit Aufnahme der Freiberuflichkeit zahle ich keine Rentenversicherungsbeiträge mehr, die Mindestbeitragszeit von 72 Monaten für die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch erfüllt. Ich bin in der GKV freiwillig versichert und dort auch immer versichert gewesen.
Seit April 2010 nach Sehnenabrissen als Folge eines chronischen Prozesses (mehrfach operiert, weitere Operationen wegen fehlender Erfolgschancen nicht mehr geplant) nur noch eingeschränkte Berufstätigkeit möglich. Am 02.10.2012 Anerkennung der Schwerbehinderung (60 Prozent) rückwirkend zum September 2010.
Noch am 02.10. Antrag auf vorzeitige Altersrente. Das ist mit 61 möglich. Bei einer zu erwartenden Rente im gerade mal dreistelligen Bereich ist an eine vollständige Berufsaufgabe nicht zu denken.
Fragen:
Ist ab Rentenantragsstellung ein GKV-Beitrag für Rentner möglich, bei späterer Rentenbewilligung eventuell auch rückwirkend zum Antragszeitpunkt?
Gelten bei Hinzuverdienst durch weitere Selbstständigkeit die bisherigen Beitragssätze in der freiwilligen GKV?
Wird der einkommensunabhängige Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder berechnet oder berechnet sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Hinzuverdienst, z.B. eintausend Euro, die ich bei der zu erwartenden Minirente mindestens benötige?
Was zahle ich bei z.B. 100 Euro Rente plus 1.000 Euro Hinzuverdienst in etwa an Krankenversicherungsbeitrag?
Danke für jede auch noch so knappe Antwort.
Vorgezogene Altersrente und Kankenkassenbeiträge
Moderator: Czauderna
Hallo,
so wie geschildert wirst du wahrscheinlich die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben und könntest theoretisch aus als Rentner pflichtversichert werden - dein Problem könnte aber sein, dass du bei dieser, von dir genannten Konstellation von der Kasse weiterhin als hauptberuflich Selbständig beurteilt wirst und sich nicht sehr viel für dich ändert, bis auf die Tatsache, dass die Rente zum beitragspflichtigen Einkommen dazu gerechnet wird, du aber dafür einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss vom RV-Träger erhalten wirst. Mein Rat, setze dich möglichst bald mit deiner Kasse in Verbindung um deinen Status nach Rentenbeginn zu klären - sollte die Kasse die wider Erwarten als Rentner mit nebenberuflich Arbeitseinkommen einstufen, dann zahlst du neben den Pflichtbeiträgen aus der Rent (wird dann vom RV-Träger direkt abgezogen) noch einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,9% zzgl.
Pflegeversicherung von 1,95 % aus dem erzielten Arbeitseinkommen
Gruss
Czauderna
so wie geschildert wirst du wahrscheinlich die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben und könntest theoretisch aus als Rentner pflichtversichert werden - dein Problem könnte aber sein, dass du bei dieser, von dir genannten Konstellation von der Kasse weiterhin als hauptberuflich Selbständig beurteilt wirst und sich nicht sehr viel für dich ändert, bis auf die Tatsache, dass die Rente zum beitragspflichtigen Einkommen dazu gerechnet wird, du aber dafür einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss vom RV-Träger erhalten wirst. Mein Rat, setze dich möglichst bald mit deiner Kasse in Verbindung um deinen Status nach Rentenbeginn zu klären - sollte die Kasse die wider Erwarten als Rentner mit nebenberuflich Arbeitseinkommen einstufen, dann zahlst du neben den Pflichtbeiträgen aus der Rent (wird dann vom RV-Träger direkt abgezogen) noch einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,9% zzgl.
Pflegeversicherung von 1,95 % aus dem erzielten Arbeitseinkommen
Gruss
Czauderna
Danke! Eine klare Auskunft.
Mein Bruttoeinkommen liegt derzeit schon unter dem für die Beitragsberechnung fiktiven Mindesteinkommen und wird noch weiter abfallen, weil ich definitiv nicht mehr wie früher arbeiten kann. Die Arbeitsfähigkeit wird jedoch noch weiter absinken, bis ich zu einem Zeitpunkt x den Rollstuhl benötigen werde. Ich werde dennoch arbeiten müssen, bis der Deckel zufällt, weil die Rente abgesehen von den planmäßigen Rentensteigerungen nicht mehr werden wird.
Heißt das für mich, daß ich mit 80 oder bis zum Zufallen des Deckels immer noch nach einem fiktiven Mindesteinkommen taxiert werde? Frei nach dem Motto: Einmal selbstständig, immer selbstständig? Oder ist damit mit 65 oder 67 Schluß?
Fiktives Mindesteinkommen auf ewig wäre bitter. Alles, was ich mal auf der hohen Kante hatte (z.B. eine kleine Lebensversicherung), ist für das Studium der Kinder draufgegangen, aber die werden hoffentlich bis zum Jahresende 2012 endlich ihren Master haben.
Mein Bruttoeinkommen liegt derzeit schon unter dem für die Beitragsberechnung fiktiven Mindesteinkommen und wird noch weiter abfallen, weil ich definitiv nicht mehr wie früher arbeiten kann. Die Arbeitsfähigkeit wird jedoch noch weiter absinken, bis ich zu einem Zeitpunkt x den Rollstuhl benötigen werde. Ich werde dennoch arbeiten müssen, bis der Deckel zufällt, weil die Rente abgesehen von den planmäßigen Rentensteigerungen nicht mehr werden wird.
Heißt das für mich, daß ich mit 80 oder bis zum Zufallen des Deckels immer noch nach einem fiktiven Mindesteinkommen taxiert werde? Frei nach dem Motto: Einmal selbstständig, immer selbstständig? Oder ist damit mit 65 oder 67 Schluß?
Fiktives Mindesteinkommen auf ewig wäre bitter. Alles, was ich mal auf der hohen Kante hatte (z.B. eine kleine Lebensversicherung), ist für das Studium der Kinder draufgegangen, aber die werden hoffentlich bis zum Jahresende 2012 endlich ihren Master haben.
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Hi,heleven hat geschrieben:Heißt das für mich, daß ich mit 80 oder bis zum Zufallen des Deckels immer noch nach einem fiktiven Mindesteinkommen taxiert werde? Frei nach dem Motto: Einmal selbstständig, immer selbstständig? Oder ist damit mit 65 oder 67 Schluß?
diese Mindestbemessung gilt für freiwillig Versicherte generell. Hauptberuflich Selbständige haben jedoch eine etwas höhere Mindestbemessung als andere freiwillig Versicherte.
Soll heißen. Sobald man Dich nicht mehr als HAUPTBERUFLICH selbständig werten kann, wird für Dich die geringe Mindestbemessung gelten.
Aber egal wie: das hat nichts mit irgend einem Alter zu tun.
Gruß
Sportsfreund
Hallo,
nicht mehr hauptberuflich selbständig und Rente heisst für dich Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung, daneben erzieltes Arbeitseinkommen ist in seiner tatsächlichen Höhe (unabhängig von einer Mindestbemessungsgrenze) beitragspflichtig wenn es derzeit 131,25 €
mtl. überschreitet. Andere Einnahmen wie z.B. Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden unberücksichtigt bleiben.#Gruss
Czauderna
nicht mehr hauptberuflich selbständig und Rente heisst für dich Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung, daneben erzieltes Arbeitseinkommen ist in seiner tatsächlichen Höhe (unabhängig von einer Mindestbemessungsgrenze) beitragspflichtig wenn es derzeit 131,25 €
mtl. überschreitet. Andere Einnahmen wie z.B. Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden unberücksichtigt bleiben.#Gruss
Czauderna