Wechsel Selbständigkeit zum AN

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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effe
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Wechsel Selbständigkeit zum AN

Beitrag von effe » 07.12.2012, 13:19

Hallo,

ich bin derzeit selbständig, aber so richtig läuft der Laden nicht. Daher überlege ich mir, ob ich mich zum 1.1.13 wieder bewerbe und einen Job als sozialversicherungspflichtiger Angestellter mache.

Die Selbständigkeit würde dann nur so nebenher laufen. Abmelden will ich diese nicht, da doch ein bischen was reinkommt.

Jetzt habe ich ein Angebot von einem Arbeitgeber mit Teilzeit. Die genauen Details soll ich noch erfahren. (Stundenanzahl)

Wie läuft das dann mit der Krankenkasse?
Gilt dann nur noch der Beitrag von meinem Lohn oder muss ich doppelt beazahlen ... oder ?


Danke vorab

Grüße

Effe

Czauderna
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Re: Wechsel Selbständigkeit zum AN

Beitrag von Czauderna » 07.12.2012, 16:32

effe hat geschrieben:Hallo,

ich bin derzeit selbständig, aber so richtig läuft der Laden nicht. Daher überlege ich mir, ob ich mich zum 1.1.13 wieder bewerbe und einen Job als sozialversicherungspflichtiger Angestellter mache.

Die Selbständigkeit würde dann nur so nebenher laufen. Abmelden will ich diese nicht, da doch ein bischen was reinkommt.

Jetzt habe ich ein Angebot von einem Arbeitgeber mit Teilzeit. Die genauen Details soll ich noch erfahren. (Stundenanzahl)

Wie läuft das dann mit der Krankenkasse?
Gilt dann nur noch der Beitrag von meinem Lohn oder muss ich doppelt beazahlen ... oder ?


Danke vorab

Grüße

Effe
Hallo,
wenn du eine Beschäftigung antrittst, die dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig ist, musst du deiner gewählten Kasse schon mitteilen, dass du auch "nebenher" noch soch selbständig tätig bist. Die Kasse prüft dann, ob du "hauptberuflich" Selbständig bist oder nicht.
Bist du es, wirst du als Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig und musst in der GKV nach deinem Gesamteinkommen (weiterhin) Beiträge zahlen, auf für dein künftiges Arbeitsentgelt, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze..
Bist du derzeit als Selbständiger noch in der PKV, musst du da auch bleiben, also ändert sich da nix.
Erkennt die Kasse dagegen auf Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer,
dann sind deine "nebenberuflichen" Einkünfte nicht beitragspflichtig und wenn du z.Zt. noch in der PKV bist und unter 55 Jahre, dann musst du sogar in die GKV als Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 09.12.2012, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.

effe
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Beitrag von effe » 09.12.2012, 23:14

Hallo

danke dir.

Ich bin normal in der GKV.
Laut meinem (vielleicht) neuem Arbeitgeber habe ich die Info, dass er mich für 15 Stunden/Woche einstellt.

Die Selbständigkeit mache ich vielleicht 2 Std am Tag, also in der Woche so 10 Stunden.

Dann werde ich das der GKV mal so angeben. Wenn die mich allerdings dann als hautberuflich selbständig noch ansehen, muss ich wohl oder übel die Selbständigkeit abmelden. Die ca. 330 Euro im Monat kann ich mir davon überhaupt nicht leisten. Ich verdiene derzeit weniger als die 330 Euro im Monat.

Danke
Grüße
effe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.12.2012, 08:58

effe hat geschrieben:Hallo

danke dir.

Ich bin normal in der GKV.
Laut meinem (vielleicht) neuem Arbeitgeber habe ich die Info, dass er mich für 15 Stunden/Woche einstellt.

Die Selbständigkeit mache ich vielleicht 2 Std am Tag, also in der Woche so 10 Stunden.

Dann werde ich das der GKV mal so angeben. Wenn die mich allerdings dann als hautberuflich selbständig noch ansehen, muss ich wohl oder übel die Selbständigkeit abmelden. Die ca. 330 Euro im Monat kann ich mir davon überhaupt nicht leisten. Ich verdiene derzeit weniger als die 330 Euro im Monat.

Danke
Grüße
effe
Hallo,
nun, ich bin nicht deine Kasse, weiss also nicht, wie die entscheiden werde/würden, so wie geschildert sehe ich dich aber als Arbeitnehmer, nicht als hauptberuflich Selbständig.
Gruss
Czauderna

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