Wegfall Krankengeld, Arbeitsunfähig, Beitragsbefreiung?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Claus
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Wegfall Krankengeld, Arbeitsunfähig, Beitragsbefreiung?

Beitrag von Claus » 18.11.2008, 14:44

Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich bin seit mehreren Jahren Selbstaendig und zahle seit jeher in die GKV ein. Ich bin freiwillig versichert. Leider bin ich seit rd. 20 Monaten nachweislich Arbeitsunfaehig, war auch mehrfach beim MDK, und ich muss schauen, wie es weiter geht.

Das Krankengeld wurde fuer die Maximaldauer von 18 Monaten gezahlt (es war ein geringer Betrag; mein Erspartes ist mittlerweile fast vollkommen aufgezerrt; Privatsachen werde ich zum Jahresende zum Abdecken der lfd. Kosten verkaufen muessen). Dieses nur zum Hintergrund - jetzt konkret zur Frage:

Waehrend des Krankengeldbezuges wurde ich von dem monatlichen Krankenkassenbeitrag befreit und habe natuerlich nichts verdient, da arbeitsunfaehig. Das Krankengeld ist bereits weggefallen, und ich bin weiterhin nachweislich arbeitsunfaehig. Wie schaut es nun mit dem mtl. Krankenkassenbeitrag aus? Dieser wurde nun meinem Konto belastet und nach Ruecksprache mit der GKV in Sueddeutschland sind sie sich selber unschluessig. So einen Fall haetten sie noch nicht gehabt.
Ist dieser Beitrag an dem gezahlten Krankengeld oder an meine Arbeitsunfaehigkeit gebunden? Werde ich jetzt wieder meine urspruenglichen mtl. Beitraege, wie vor der Arbeitsunfaehigkeit, zahlen muessen und werde ich somit, wie "gesund" angesehen? Leider habe ich nur einen Einkommensteuerbescheid von vor meiner Krankheit, weswegen der mtl.Beitrag so hoch ist.

Im Internet habe ich leider keine Antwort "er-googlen" koennen und bin daher fuer jeden Kommentar dankbar !

Es gruesst Euch,

Claus

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 18.11.2008, 19:56

Hallo,

Gegenfrage: Bist Du denn überhaupt noch selbständig? Hast Du noch Einnahmen aus dem Gewerbe? Wovon lebst Du zur Zeit?

Ob Du arbeitsunfähig bist ist eigentlich nicht relevant. Dein Status und Dein Einkommen werden zur Beitragsbemessung herangezogen. Und das ist bei Selbständigen der letzte Steuerbescheid.

Erzähl doch bitte mal genauer, was Du machst. Wieviel vor und nach der Arbeitsunfähigkeit Brutto monatlich da so bei herumkommt. Und ob Du Angestellte hast, und wenn ja, wie viele und nur MIni-Jobber oder auch Midi-Jobber oder Festangestellte..

LG, Fee

Claus
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Beitrag von Claus » 19.11.2008, 00:28

Hallo Fee,

Selbstaendig bin ich immer noch und feste Angestellte habe ich nicht. Jedoch habe ich seit 20 Monaten, aufgrund meiner arbeitsunfaehigkeit, kein Einkommen erziehlen koennen. In dieser Zeit habe ich mein Erspartes fast komplett aufbrauchen muessen. Mein letzter Einkommensteuerbescheid ist von 2006, auf dem sich der Krankenkassenbeitrag stuetzt. In dem Zeitpunkt habe ich recht gut verdient (leider wurde dieser Bescheid nicht von der GLV anerkannt, sondern das verlustreiche Vorjahr..... daher habe ich nur ein sehr geringes Krankengeld erhalten.. aber das ist ein anderes Thema). Zum Jahresende ging es dann gesundheitlich auf einen Schlag bergab.

Der 2007er wird hoffentlich bald vom Finanzamt kommen. Dieser wird aufzeigen, dass ich kein Einkommen, aufgrund der arbeitsunfaehigkeit, erzielt habe. In diesem Jahr ist es genauso. Ob ich noch weiterhin Selbstaendig sein kann ist ungewiss; offiziell ist es noch so, obwohl halt arbeitsunfaehig ueber die Krankengeldzahlung hinaus.

Theoretisch koennte ich mich jetzt auch arbeitslos melden; aber arbeitslos war ich noch nie im Leben und bis dahin werde ich wohl Auto etc. verkaufen (aber das ist wohl auch ein anders Thema).

Gruss,

Claus

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.11.2008, 08:06

Hallo,

bevor Du keinen neuen Steuerbescheid hast, befürchte ich, dass du nichts machen kannst.

Wie heisst es so häßlich: Einzelschicksal.

Das Problem in der Praxis ist, dass sich Selbständige nie melden, wenn sie wenig bezahlen und aktuell ganz viel verdienen. Aber andersherum das Geschrei dann ganz groß ist.

Ich würde mir das mit der arbeitslosmeldung doch noch mal überlegen. Und ein Auto (nicht zu wertvoll) darf man haben.

Solltest Du verheiratet sein, unter 18 Stunden die Selbständigkeit ausüben und eigentlich vom Geld Deiner Frau leben, würde ich einen Antrag auf Prüfung einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit stellen - und eine Umstufung.

Bist Du ganz alleine (auch ohne Lebenspartner/in) und das Auto ist nicht so viel wert, würde ich einen Antrag auf Herabsetzung des Beitrages schriftlich stellen. Es gibt extra was für "arme" Selbständige. Die werden dann mit Mindesteinkommen von 1225 € statt 1867 € verfanlagt. Das senkt den Beitrag auf knapp 200 €.

Aber in beiden Versicherungen besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Kannst Du Dich nicht mal so richtig bei Deiner Kasse beraten lassen? Die müssen Dir doch alle möglichen Wege aufzeigen können.

LG, Fee

Claus
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Beitrag von Claus » 20.11.2008, 10:26

Vielen Dank Fee!

Die GKV hat meine monatlichen Einnahmen fuer 2008 auf knapp 4000 EUR festgelegt, woraufhin sich der nun zu zahlende Krankenkassenbeitrag auf knapp 700 EUR bewegt. Wie ich dieses Einkommen waehrend meiner Arbeitsunfaehigkeit in 2007 u. 2008 erzielt haben sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Leider ist der Einkommenssteuerbescheid 2007 vom Finanzamt noch nicht fertig.

Die GKV und ich sind aktuell am diskutieren, und ich hoffe, dass wir den mtl. Beitrag senken koennen. Als Einkommensnachweis fuer die Jahre 2007 u. 2008 kann ich derzeitig leider nur die Bestaetigung meines Steuerberaters vorlegen und an den gesunden Menschenverstand appellieren... mehr geht zur Zeit nicht.

Gruss,

Claus

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