Zurück in die KV: Wer ist zuständig, PKV oder GKV?
Moderator: Czauderna
Zurück in die KV: Wer ist zuständig, PKV oder GKV?
Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche bitte euren Rat! Ich bin selbständig, über 30 Jahre alt. Ich hatte mich schon während meiner Studienzeit zu nebenberuflicher Selbständigkeit entschieden, um das Studium zu finanzieren. Das erste Studium war in 2004 zu Ende. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich bei einer GKV versichert, dann nicht mehr.
2006 habe ich mich dazu entschieden, ein Aufbaustudium im Ausland zu machen und habe es jetzt auch zu Ende gebracht. Für die Studienaufnahme hatte ich damals übers Internet eine "Studenten Auslandsversicherung" abgeschlossen, die bis September 2007 lief. Das Versicherungsunternehmen ist aus den USA, agiert aber auch europaweit mit einem Sitz in Deutschland (der auch im Vertrag als offizielle Adresse angegeben ist), bietet Personenversicherungen aber keine "vollen" Krankenversicherungen, nur speziell diese Auslandskrankenversicherung für ausschließlich Studenten!
In den Jahren 2006 und 2007 hatte ich als Selbständiger kein Einkommen und war mit meinem Studium beschäftigt. Die Steuerbescheide für diese Jahre liegen vor. Jetzt, in diesem Monat in 2008, habe ich als Selbständiger wieder aktiv angefangen, "Geld zu sammeln".
Jetzt wieder zurück daheim, muß ich mich ja laut der Gesundheitsreform 2007 wieder versichern.
Ich habe schon fast alle Beiträge im Forum für Selbständige gelesen, und weiß ungefähr was auf mich zukommt (Eintrittsregulierungen, Nachzahlungen usw.) Danke für die wertvollen Beiträge!
Ich bin vor kurzem bei meiner früheren GKV gewesen, um erste Informationen zu sammeln, was ich zu tun habe.
Nun etwas konkreter zu meiner ersten Frage:
1.) Die GKV-Mitarbeiterin sagte mir, als erstes müßte man klären, welche (gesetzlich oder privat) KV für mich zuständig ist, wahrscheinlich bezugnehmend auf die Auslandskrankenversicherung. Ist denn diese "spezielle" Versicherung eine "richtige" Krankenkassenversicherung im offiziellen Sinne nach der Gesundheitsreform 2007, d.h. ist die GKV nicht mehr zuständig und muß ich mich jetzt privat versichern?
Andere Fragen habe ich auch noch, aber sind abhängig von dieser ersten, fundamentalen Frage.
Schon mal vielen Dank für eure Zeit!
Schönen Gruß
Oyen
ich brauche bitte euren Rat! Ich bin selbständig, über 30 Jahre alt. Ich hatte mich schon während meiner Studienzeit zu nebenberuflicher Selbständigkeit entschieden, um das Studium zu finanzieren. Das erste Studium war in 2004 zu Ende. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich bei einer GKV versichert, dann nicht mehr.
2006 habe ich mich dazu entschieden, ein Aufbaustudium im Ausland zu machen und habe es jetzt auch zu Ende gebracht. Für die Studienaufnahme hatte ich damals übers Internet eine "Studenten Auslandsversicherung" abgeschlossen, die bis September 2007 lief. Das Versicherungsunternehmen ist aus den USA, agiert aber auch europaweit mit einem Sitz in Deutschland (der auch im Vertrag als offizielle Adresse angegeben ist), bietet Personenversicherungen aber keine "vollen" Krankenversicherungen, nur speziell diese Auslandskrankenversicherung für ausschließlich Studenten!
In den Jahren 2006 und 2007 hatte ich als Selbständiger kein Einkommen und war mit meinem Studium beschäftigt. Die Steuerbescheide für diese Jahre liegen vor. Jetzt, in diesem Monat in 2008, habe ich als Selbständiger wieder aktiv angefangen, "Geld zu sammeln".
Jetzt wieder zurück daheim, muß ich mich ja laut der Gesundheitsreform 2007 wieder versichern.
Ich habe schon fast alle Beiträge im Forum für Selbständige gelesen, und weiß ungefähr was auf mich zukommt (Eintrittsregulierungen, Nachzahlungen usw.) Danke für die wertvollen Beiträge!
Ich bin vor kurzem bei meiner früheren GKV gewesen, um erste Informationen zu sammeln, was ich zu tun habe.
Nun etwas konkreter zu meiner ersten Frage:
1.) Die GKV-Mitarbeiterin sagte mir, als erstes müßte man klären, welche (gesetzlich oder privat) KV für mich zuständig ist, wahrscheinlich bezugnehmend auf die Auslandskrankenversicherung. Ist denn diese "spezielle" Versicherung eine "richtige" Krankenkassenversicherung im offiziellen Sinne nach der Gesundheitsreform 2007, d.h. ist die GKV nicht mehr zuständig und muß ich mich jetzt privat versichern?
Andere Fragen habe ich auch noch, aber sind abhängig von dieser ersten, fundamentalen Frage.
Schon mal vielen Dank für eure Zeit!
Schönen Gruß
Oyen
Zuletzt geändert von oyen am 22.10.2008, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo Oyen,
dann tritt wohl dieser Falle ein:
Handelt es sich bei dem Auslandsaufenthalt aber um einen solchen in einem EWR-Staat oder der Schweiz, ist für die Prüfung der Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" auf den Versichertenstatus während des Auslandsaufenthaltes abzustellen. Eine Zuordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V ist gegeben, wenn der Betreffende in dieser Zeit bei einem Träger der Krankenversicherung versichert war, der von der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfasst wird. Wurde dagegen im Ausland ausschließlich eine private Krankenversicherung begründet, mit der eine Krankheitskostenversicherung oder eine Krankengeldtagesgeldversicherung vergleichbar ist, ist die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nach der Auslandsrückkehr ausgeschlossen.
http://www.vdak.de/versicherte/Mitglied ... 072007.pdf
In diesem Fall wäre die PKV zuständig.
GKV
dann tritt wohl dieser Falle ein:
Handelt es sich bei dem Auslandsaufenthalt aber um einen solchen in einem EWR-Staat oder der Schweiz, ist für die Prüfung der Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" auf den Versichertenstatus während des Auslandsaufenthaltes abzustellen. Eine Zuordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V ist gegeben, wenn der Betreffende in dieser Zeit bei einem Träger der Krankenversicherung versichert war, der von der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfasst wird. Wurde dagegen im Ausland ausschließlich eine private Krankenversicherung begründet, mit der eine Krankheitskostenversicherung oder eine Krankengeldtagesgeldversicherung vergleichbar ist, ist die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nach der Auslandsrückkehr ausgeschlossen.
http://www.vdak.de/versicherte/Mitglied ... 072007.pdf
In diesem Fall wäre die PKV zuständig.
GKV
Hallo GKV,
schon mal vielen Dank für die hilfreiche Antwort, die dann zu folgenden Fragen führt:
1.) Demnach werde ich also gar nicht mehr in die GKV zurückgehen können und entsprechend der Gesundheitsreform muß ich mich jetzt also bei einer von mir ausgewählten PKV melden!? (Bei der letzten Versicherung kann ich ja auch gar nicht, da sie eine solche "volle" KV für Normalsterbliche gar nicht anbietet.)
2.) Die Versicherungspflicht bei den GKV gilt ja ab dem 01.04.2007 und wenn man dann privat versichert wird ab dem 01.01.2009, d.h. spätestens bis dahin muß ich mich als Selbständiger privat versichern lassen. Im ersten Fall, also wenn ich gesetzlich versichert wäre, muß ich ja Nachzahlungen für die Beiträge seit dem 01.04.2007 leisten. Ist dies dann auch der Fall bei den privaten oder zählt da der tatsächliche, vertragliche Beginn der Versicherung bzw. der unumgängliche Beginn der Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009?
Vielen Dank!
Oyen
schon mal vielen Dank für die hilfreiche Antwort, die dann zu folgenden Fragen führt:
1.) Demnach werde ich also gar nicht mehr in die GKV zurückgehen können und entsprechend der Gesundheitsreform muß ich mich jetzt also bei einer von mir ausgewählten PKV melden!? (Bei der letzten Versicherung kann ich ja auch gar nicht, da sie eine solche "volle" KV für Normalsterbliche gar nicht anbietet.)
2.) Die Versicherungspflicht bei den GKV gilt ja ab dem 01.04.2007 und wenn man dann privat versichert wird ab dem 01.01.2009, d.h. spätestens bis dahin muß ich mich als Selbständiger privat versichern lassen. Im ersten Fall, also wenn ich gesetzlich versichert wäre, muß ich ja Nachzahlungen für die Beiträge seit dem 01.04.2007 leisten. Ist dies dann auch der Fall bei den privaten oder zählt da der tatsächliche, vertragliche Beginn der Versicherung bzw. der unumgängliche Beginn der Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009?
Vielen Dank!
Oyen
Unter den PKV-Unternehmen besteht freie Auswahl. Anspruch auf Aufnahme besteht aber nur im modifizierten Standardtarif, der ab 2009 in den Basistarif überführt wird. In den Normaltarifen können PKVen Anträge ablehnen.
Am 01.01.2009 beginnt die Versicherungspflicht für der PKV zuzuordnende Personen. Wer dann immer noch unversichert ist, muss mit Prämienzuschlägen rechnen: Für jeden vollen Monat der Nichtversicherung einen Monatsbeitrag Zuschlag (gilt für die ersten 6 Monate), für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags.
Am 01.01.2009 beginnt die Versicherungspflicht für der PKV zuzuordnende Personen. Wer dann immer noch unversichert ist, muss mit Prämienzuschlägen rechnen: Für jeden vollen Monat der Nichtversicherung einen Monatsbeitrag Zuschlag (gilt für die ersten 6 Monate), für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags.