Familienversicherung trotz Selbstständigkeit? (Grenzfall?)

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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blubbdiwubp
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Familienversicherung trotz Selbstständigkeit? (Grenzfall?)

Beitrag von blubbdiwubp » 20.10.2008, 11:08

Hallo,

ich bin neben meinem Studium noch selbstständig tätig. Ich werde es schaffen, knapp unter der Einkommensgrenze von 350€ pro Monat zu bleiben, also unter 4200€ im Jahr. Allerdings habe ich im März vier kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer gehabt. Nun habe ich gelesen, dass die Selbstständigkeit sofort als hauptberuflich angesehen wird, wenn man Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall handelte es sich um insgesamt weniger als 80 Stunden, die alle AN zusammen geleistet haben, die geleisteten Lohnzahlungen betrugen weniger als 500€ und die Arbeiten wurden alle innerhalb von einer Woche durchgeführt. In dieser Zeit war auch gerade vorlesungsfreie Zeit, das heißt, mein Studium war nicht gefährdet durch meine Eigenschaft als Arbeitgeber.

Gibt es für mich eine Chance in der Familienversicherung zu bleiben? Ich würde ungern selbst (hohe?) Beiträge zahlen, da die Unternehmung nicht allzu viel Geld einbringt (siehe oben). Liegt das im Entscheidungsspielraum der Krankenkasse oder ist das starr festgelegt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

wolf
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Beitrag von wolf » 20.10.2008, 15:05

Hallo,

bei der Beurteilung "hauptberufliche selbständige Tätigkeit" ist ein entscheider Faktor: Hat man mindestens einen Angestellten, welcher versicherungspflichtig ist, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. D.h, der beitragsfreie ANspruch in der Familienversicherung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
Da Du jedoch Student bist, kannst Du in der Woche bis 20 Stunden arbeiten (auch selbständig, das Einkommen spielt keine Rolle) und Du bleibst "ordentlich Stdierender). Die Konsequenz: Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Monatlich Beitrag ca. 65 Euro.

Günstiger kann man sich doch kaum versichern. Oder?

blubbdiwubp
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Beitrag von blubbdiwubp » 20.10.2008, 15:11

Die kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Wäre es dann nicht möglich, dass ich z.B. nur für den März den Beitrag für die studentische Versicherung zahle und danach wieder in der Familienversicherung bin?

Gibt es allgemein ein Problem, wenn sich das jetzt im Nachhinein für die Krankenkasse offenbart?

wolf
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Beitrag von wolf » 20.10.2008, 21:29

Die kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Das war einmal. Alle Beschäftigungen über 400 Euro sind sozialversicherungspflichtig, egal ob kurz oder lang.
Wäre es dann nicht möglich, dass ich z.B. nur für den März den Beitrag für die studentische Versicherung zahle und danach wieder in der Familienversicherung bin?
Klar ist das möglich. Wenn die Voraussetzungen der selbständigen Tätigkeit nicht mehr bestehen und Du noch keine 25 Jahre alt bist, steht der Familenversicherung ja nichts mehr im Wege!

blubbdiwubp
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Beitrag von blubbdiwubp » 20.10.2008, 21:41

wolf hat geschrieben:
Die kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Das war einmal. Alle Beschäftigungen über 400 Euro sind sozialversicherungspflichtig, egal ob kurz oder lang.
Es handelte sich hier ja nicht um Beschäftigungen, die mehr als 400€ bringen. Ich schrieb oben bereits, dass die vier Arbeitnehmer insgesamt weniger als 500€ erhalten haben. Das war nur ne kleine kurze Aktion. In den Arbeitsverträgen steht, dass das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsfrei ist und das wurde mir vom Steuerberater so gegeben - also geh ich mal davon aus, dass es korrekt ist.

Spielt es denn für meinen Fall eine Rolle, ob die Arbeitnehmer sozialversichert waren oder nicht?
wolf hat geschrieben:
Wäre es dann nicht möglich, dass ich z.B. nur für den März den Beitrag für die studentische Versicherung zahle und danach wieder in der Familienversicherung bin?
Klar ist das möglich. Wenn die Voraussetzungen der selbständigen Tätigkeit nicht mehr bestehen und Du noch keine 25 Jahre alt bist, steht der Familenversicherung ja nichts mehr im Wege!
Die selbstständige Tätigkeit besteht weiterhin, nur eben nicht mit Arbeitnehmern, sondern sozusagen als Einzelkämpfer.

wolf
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Beitrag von wolf » 20.10.2008, 21:55

Hallo,

wie hoch ist denn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit und der Zeitaufwand?

blubbdiwubp
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Beitrag von blubbdiwubp » 20.10.2008, 22:09

Das Einkommen wird in 2008 voraussichtlich ca. 4200€ betragen, bzw. würde ich es ungefähr so regeln, dass es nicht mehr wird. Zeitaufwand ist unter den besagten 18 Stunden pro Woche, wobei sich das auch nicht so einfach beziffern lässt.

Zudem bekomme ich noch BaföG, aber das spielt hier ja eigentlich keine Rolle.

wolf
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Beitrag von wolf » 20.10.2008, 22:18

Also,

wenn ich das zu beurteilen hätte, würde ich Dich in der Familienversicherung belassen. Dennoch rate ich Dir, Dich mit Deiner Kasse in Verbindung zu setzen.

Du vermeidest dadurch evtl. hohe Nachzahlungsbeträge, fall die zu dem Schluss kommen, dass keine Familienversicherung besteht.

blubbdiwubp
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Beitrag von blubbdiwubp » 20.10.2008, 22:27

Vielen Dank für deine Tipps und Einschätzungen. Ich werde das in Kürze mit meiner Kasse besprechen und hoffe auf deren Wohlwollen in diesem Fall.

blubbdiwubp
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Beitrag von blubbdiwubp » 23.10.2008, 16:28

Nur eine kurze Rückmeldung: Die Krankenkasse hat mir zugesagt, dass meine Familienversicherung durch die kurzfristig Beschäftigten nicht gefährdet wird :D

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