Familienversierung bei Kurzzeitiger Beschäftigung?
Moderator: Czauderna
Familienversierung bei Kurzzeitiger Beschäftigung?
ich bin Familien versichert.
Ich habe von November bis April mein Pflicht Praktikum absolviert und dafür 4 Monate 300€ und 2 Monate 500€ Euro bekommen
was sozial abgaben frei ist.
soweit so gut
jetzt habe ich einen Werksstudenten Vertrag für Mai (und nicht länger) und bekomme dort 2000€ was also auch nach
SGB IV §8 Geringfügige Beschäftigung [...]
abgaben frei ist.
jetzt stellt sich aber die Familien Versicherung quer und meint das geht nicht.
Begründung: ich würde mehr verdienen als der Versicherte (mein Vater)
ist das so zulässig?
wo kommt die Regelung her?
kann ich da was machen?
Ab Juni bekomme ich einen Diplom Vertrag der auch sozial abgaben frei ist.(Wenn ich nicht für die Firma arbeit, sondern die Firma mir lediglich den Arbeitsplatz stellt etc.)
Kann ich bei dem Diplom Vertrag dann wieder zurück in die Familienversicherung?
Oder hab ich da dann die gleichen Probleme?
Ich habe von November bis April mein Pflicht Praktikum absolviert und dafür 4 Monate 300€ und 2 Monate 500€ Euro bekommen
was sozial abgaben frei ist.
soweit so gut
jetzt habe ich einen Werksstudenten Vertrag für Mai (und nicht länger) und bekomme dort 2000€ was also auch nach
SGB IV §8 Geringfügige Beschäftigung [...]
abgaben frei ist.
jetzt stellt sich aber die Familien Versicherung quer und meint das geht nicht.
Begründung: ich würde mehr verdienen als der Versicherte (mein Vater)
ist das so zulässig?
wo kommt die Regelung her?
kann ich da was machen?
Ab Juni bekomme ich einen Diplom Vertrag der auch sozial abgaben frei ist.(Wenn ich nicht für die Firma arbeit, sondern die Firma mir lediglich den Arbeitsplatz stellt etc.)
Kann ich bei dem Diplom Vertrag dann wieder zurück in die Familienversicherung?
Oder hab ich da dann die gleichen Probleme?
Nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__8.html bin ich ein geringfügig Verdienender.
Und bin somit also Sozialabgaben befreit.
siehe auch http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__7.html
Und bin somit also Sozialabgaben befreit.
siehe auch http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__7.html
die 360€ gelten aber auch nur für "regelmäßig" was ja bei mir auch nicht der Fall ist
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Abs 1 Nr 4
...."das regelmäßig im Monat " ....
dort steht auch was für die Geringfügigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches
ich bin aber geringfügig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
was dort nicht behandelt wird.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Abs 1 Nr 4
...."das regelmäßig im Monat " ....
dort steht auch was für die Geringfügigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches
ich bin aber geringfügig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
was dort nicht behandelt wird.
hat dir die Krankenkasse schon schriftlich mitgeteilt, dass die Familienversicherung nicht mehr möglich ist? i.d.R. wird in solch einem Ablehnungsschreiben auch die rechtliche Grundlage dafür genannt.
wenn dir diese Ablehnung zugestellt wurde (oder dem Hauptversicherten), könntest du Widerspruch einlegen, wenn du damit nicht einverstanden bist. allerdings schätze ich deine Chancen auf Erfolg eher gering ein.
bin leider kein Krankenkassen-Mitarbeiter, sondern auch nur Student, weiß also nicht, wie die Krankenkasse da so ticken. vom Gesetz her würde ich eher dazu tendieren, dass die Krankenkasse Recht hat.
wenn dir diese Ablehnung zugestellt wurde (oder dem Hauptversicherten), könntest du Widerspruch einlegen, wenn du damit nicht einverstanden bist. allerdings schätze ich deine Chancen auf Erfolg eher gering ein.
bin leider kein Krankenkassen-Mitarbeiter, sondern auch nur Student, weiß also nicht, wie die Krankenkasse da so ticken. vom Gesetz her würde ich eher dazu tendieren, dass die Krankenkasse Recht hat.