Lady Butterfly hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat diese Änderung vorgenommen, somit ist diese von allen Arbeitgebern und Krankenkassen auch so durchzuführen.
war das wirklich eine Gesetzesänderung? soweit ich weiß, war es ein höchstrichterliches Urteil.....aber vielleicht liege ich auch falsch
Das weiß ich auch nicht genau, aber einen großen Unterschied macht es im Ergebnis nicht.
Lady Butterfly hat geschrieben: BA Studenten waren bisher über den Arbeitgeber pflichtversichert. Die Arbeitgeber sind für die Prüfung und Mitteilung an die Krankenkassen zuständig.
Wenn deine Krankenkasse erst jetzt von deinem Arbeitgeber erfahren hat, dass du zu diesem Personenkreis gehörst, kann sie dir auch jetzt erst einen Bescheid schicken.
die Frage, die ich mir stelle ist? wann hat die Kasse tatsächlich davon erfahren? und wann hat sie reagiert bzw. wieviel Zeit lag zwischen der Meldung und der Reaktion der Kasse?
Die KKH hat von mir persönlich, durch meinen Antrag auf Krankenversicherung sowie durch Übersendung einer Kopie meines Ausbildungsvertrages u. meiner Immatrikulationsbescheinigung bereits im September 2009 erfahren, dass ich ab 01.10.2010 an der staatlichen BA Sachsen studieren werde.
Hier sehe ich keinen zeitlichen Verzug, welcher durch meinen Arbeitgeber verursacht wurde.
Weiterhin wußte die KKH aufgrund des Rundschreibens vom Juli 2010 durch die Spitzenorganisation der Sozialversicherung von dieser Änderung bezüglich eines dualen Studiums. Die interne Umsetzung dieser Neuregelung verantwortet die KKH selbst u. nicht ich o. meine Arbeitgeber!
Lady Butterfly hat geschrieben: Bei unserer Krankenkasse wird bisher allerdings noch der Studententarif genommen (ab 01.04.11 76,41 Euro, vom 01.10.10-31.03.11 noch 65,53 Euro)
besteht hier überhaupt noch Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten...Rene ist bereits 33 Jahre alt!
Stimmt u. daraufhin hätte mir die KKH unterbreiten müssen, was für monatl. Beiträge mich zu erwarten haben. Diese „Beratung“ lief dann wohl eher schief!
Denn hätte ich im September 2010 den Umstand einer Krankenversicherung u. die damit verbundenen Beiträge für mich als BA-Studenten erfahren, hätte ich mich privat versichert.
Lady Butterfly hat geschrieben: seit diesem Datum führte mein Praxispartner (Arbeitgeber) die Beiträge ab
Praxispartner oder Arbeitgeber? beides zusammen geht eher nicht....
Es ist mein Arbeitgeber, den ich habe mit diesem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag für 3 Jahre. Es heißt immer nur Praxispartner, so wird es von der BA genannt.
Lady Butterfly hat geschrieben: Das merkwürdige für mich ist, dass ich im September 2010 sehr oft mit der KKH telefoniert u. mich erkundigt habe wie ich mich versichern kann. In diesen Telefonaten wurde die oben beschriebene Problematik nicht einmal seitens der KKH erwähnt, sondern erstmals vor 2 Wochen.
diese Aussage führt wieder zu der Frage nach dem genauen Ablauf......
1. Ich informierte mich tel. bei der KKH über eine Krankenversicherung (August 2010)
2. Ich bekam Infomaterial zugeschickt.
3. Ich tel. mit der KKH u. schilderte explizit meine Situation. Ich wurde bestimmt 4 Mal weiterverbunden u. keiner kannte sich mit einem solchen „Fall“ wie mich aus. Die KKH hat meine Sachverhaltsschilderung aufgenommen u. versprach dies zu prüfen u. mich zurückzurufen.
4. Der Rückruf erfolgte nach 3 Tagen u. man teilte mir mit, dass meine Ausbildungsvergütung (80,oo €) Grundlage für die Berechnung meines Krankenkassenbeitrages ist.
5. Ich bekam den entsprechenden Antrag zugeschickt, füllte ihn aus u. sandte ihn mit Kopie Ausbildungsvertrag sowie Immatrikulationsbescheinigung zurück.
6. Ich bekam ca. 10 Tage späte meine Chipkarte
7. Vor mittlerweile 4 Wochen bekam ich den Anruf von der KKH, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich die Gesetzeslage geändert hätte u. ich seit Oktober 2010 nicht mehr als Student versichert werden könne. Ich müsse bis einschl. Okt. 2010 alle Beiträge als freiwilliger Krankenkassenversicherter (151,51€ pro Monat) nachzahlen.
Lady Butterfly hat geschrieben: 2. Greift hier aufgrund dieser Beitragserhöhung/Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht?
nein - du hast nur das "normale" Kündigungsrecht
Hier liegt doch aber nun weder der Fehler bei mir noch bei meinem Arbeitgeber. Es liegt doch auf der Hand, dass die KKH hier einen falschen Vertrag mit mir abgeschlossen hat, welches ich nicht zu verschulden habe, sondern die KKH. Ich habe doch explizit alles geschildert, den Antrag mit 100% richtigen Abgaben ausgefüllt u. die Kopien entsprechend mit übersandt.
Ich kann doch auch nicht ein Auto für 4000€ verkaufen u. melde mich 3 Monate später beim damaligen Käufer u. sage das ich mich da vertan hätte, denn eigentlich wollte ich für das Auto 6000€ haben u. fordere diese Differenz jetzt nach!