GV als Student - PKV im Ausland und was nach Rückkehr?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Gast

GV als Student - PKV im Ausland und was nach Rückkehr?

Beitrag von Gast » 09.09.2009, 16:31

Liebe Leute,

habe jetzt viel gelesen und herumtelefoniert, aber richtig zufrieden bin ich mit den Antworten noch nicht. Daher nun meine Fragen an dieses Forum.

Folgende Ausgangslage:
Ich (26) bin derzeit als Student gesetzlich krankenversichert. Da ich nun mein Studium abgeschlossen habe, lasse ich mich mit Wirkung vom 30. September exmatrikulieren.

Am 1. Oktober gehe ich für mind. 10 Monate im Rahmen eines EVS nach Russland. Für dieses Zeit bin ich bei der AXA Belgien über die Entsendeorganisation des EVS weltweit ( also auch in Dt.) versichert.

Da ich von meiner Krankenkasse, von meiner Entsendeorganisation etc. widersprüchliche Antworten bekommen habe, stellen sich mir nach wie vor die folgenden Fragen:

- Muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen oder endet diese automatisch mit meiner Exmatrikulation?

- Da ich für die Zeit in Russland privat versichert bin (AXA Belgien), was kann mir dann nach meiner Rückkehr nach Dt. passieren, d. h. kann ich nach der Rückkehr problemlos zurück in die gesetzliche Krankenkasse oder muss ich dafür Anwartschaftsgebühren o.ä. bezahlen?

- Was passiert mit der Pflegeversicherung? Als Student habe ich immer automatisch zu meinen Krankenkassenbeiträgen auch Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Diese sind aber mit der privaten Versicherung bei der AXA nicht abgedeckt. Gibt das dann später Probleme bei den Anrechnungszeiten?

- und dann noch eine Frage, die aber eher die Leistungen der Krankenkasse betrifft: Muss meine Krankenkasse auch die Impfleistungen für meinen Russlandaufenthalt zahlen (da sie ja jetzt anfallen und ich noch Student bin), obwohl ich für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes gar nicht bei der Gesetzlichen versichert bin?

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt!

Liebe Grüße,

Willi

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 09.09.2009, 21:36

Ist ganz einfach.

Versichrungsende am 30.09.2009 in Deutschland.

In Russland über die AXA versichert, da es mit der Russischen Föderation kein Sozialversichrungsabkommen gibt, was die Kv / PV mit einachliesst.

Es kommt jetzt darauf an was im August 2010 in Deutschland dein Status ist.
Grundsätzlich besteht hier eine Krankenversicherungspflicht, also weiter gesetzlich, da zuletzt in Deutschland gesetzlich versichert warst.
Zu den Impfungen kanni ch wenig sagen, gegen was soll denn geimpft werden?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 09.09.2009, 21:36

Ist ganz einfach.

Versichrungsende am 30.09.2009 in Deutschland.

In Russland über die AXA versichert, da es mit der Russischen Föderation kein Sozialversichrungsabkommen gibt, was die Kv / PV mit einachliesst.

Es kommt jetzt darauf an was im August 2010 in Deutschland dein Status ist.
Grundsätzlich besteht hier eine Krankenversicherungspflicht, also weiter gesetzlich, da zuletzt in Deutschland gesetzlich versichert warst.
Zu den Impfungen kanni ch wenig sagen, gegen was soll denn geimpft werden?

Gast

Beitrag von Gast » 10.09.2009, 10:07

Danke für die schnelle Antwort!

und zu meinem Status nach der Rückkehr: ich werde mich bis ich einen Job in Dt. gefunden habe erstmal beim Arbeitsamt melden müssen. Dann wird man erstmal über das Arbeitsamt versichert, oder? Nur wenn ich das Jahr vorher nicht in Dt. versichert war, soll es da wohl Probleme geben, also Kosten für den "Neueintritt" in die GK geben...?

Ciao,

Willi

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 10.09.2009, 20:47

Vollkommen richtig, danach wirst / bist du pflichtig über den größten Arbeitgeber Deutschlands.

Ich hoffe ich konnt dir helfen.

Gruß
Seneca.

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